Kaskoschaden an fremden Kfz

Hallo,

habe folgendes Problem gestern schon im Rechtsbrett erörtert:

Selbstständiger baut mit Fahrzeug seines Kunden (hatte natürlich Auftrag, das Kfz zu fahren) einen Crash. Der Kunde hat eine Kasko ohne festgelegte Fahrer, weigert sich jetzt aber, diese in Anspruch zu nehmen. Natürlich würde ich ihm seinen Schaden (Selbstbeteiligung und Höherstufung) ersetzen, muss ich ja auch.

  1. Darf er sich weigern, die Kasko-Versicherung in Anspruch zu nehmen und mich mt dem wesentlich höheren Schaden belasten?

2.) Mein Versicherungsmensch meinte, dass solche Schäden grundsätzlich nicht versicherbar sind. Wenn ich darüber nachdenke, dass ich manchmal Fahrzeuge mit einem Wert von 250.000 Euro unterm Hintern habe, wird mir bei dem Gedanken ganz schön mulmig…? Kann ich das wirklich nicht versichern?

Dank euch schön sagt HariBoo

Hallo,

würdest Du bitte mal kurz beschreiben was du beruflich machst?
Denn sonst müsste man hier Stunden schreiben um alleszu erörtern.
Gruß Anno

habe folgendes Problem gestern schon im Rechtsbrett erörtert:

Selbstständiger baut mit Fahrzeug seines Kunden (hatte
natürlich Auftrag, das Kfz zu fahren) einen Crash. Der Kunde
hat eine Kasko ohne festgelegte Fahrer, weigert sich jetzt
aber, diese in Anspruch zu nehmen. Natürlich würde ich ihm
seinen Schaden (Selbstbeteiligung und Höherstufung) ersetzen,
muss ich ja auch.

  1. Darf er sich weigern, die Kasko-Versicherung in Anspruch zu
    nehmen und mich mt dem wesentlich höheren Schaden belasten?

2.) Mein Versicherungsmensch meinte, dass solche Schäden
grundsätzlich nicht versicherbar sind. Wenn ich darüber
nachdenke, dass ich manchmal Fahrzeuge mit einem Wert von
250.000 Euro unterm Hintern habe, wird mir bei dem Gedanken
ganz schön mulmig…? Kann ich das wirklich nicht versichern?

Dank euch schön sagt HariBoo

Hallo,

würdest Du bitte mal kurz beschreiben was du beruflich machst?
Denn sonst müsste man hier Stunden schreiben um alleszu
erörtern.
Gruß Anno

Hallo Arno,

habe einen Chauffeurservice. das heißt, ich transportiere Personene, habe aber kein eigenes fahrzeug, sondern ich (bzw. meine Mitarbeiterin) fahre mit den Fahrzeugen meiner Kunden.

Grüßle HariBoo

Für Pkws greift grundsätzlich nur die Kfz-Versicherung. Über
Privathaftpflicht kann mann das nicht abdecken.
Sobald du mit einem Fahrzeug fährst, haftet die Versicherung des
Fahrzeugs. Also in diesen Fall die des Kunden. Egal wer fährt.

Der VERSICHERUNGSNEHMER ist dafür verantwortlich wer sein Fahrzeug bewegt.

Also soweit ich weiß bist du gar nicht haftbar zu machen und er muss
wohl seine Vollkasko in Anspruch nehmen wenn er den Schaden ersetzt haben will.

Frag aber lieber nochmal den Versicherungsmenschen deines Vertrauen und lass dich darüber aufklären, ob du überhaupt für diesen Schaden haften musst!

Ansonsten findet keine Hochstufung statt, wenn man den Schaden innerhalb eines halben Jahres an die Versicherung zurück zahlt.

Wobei hier auch die Schadenhöhe zu beachten ist. Vieleicht ist der
Mehrbeitrag, welcher durch die Hochstufung entstehen würde, niedriger
als der Schaden. Dann würde es sich also eher lohnen den Schaden über die Versicherung laufen zu lassen.

Vieleicht, SOLLTEST du doch irgendwie haften müssen (was ich nicht glaube), lässt sich ja eine Einigung, trotz Hochstufung finden.

Ich wünsch dir viel Glück! Ist bestimmt nicht einfach den Kunden wieder zu beruhigen, besonders dann wenn du nicht haftest :wink:

Viele Grüße

Tim

Hallo HariBoo,

sich an das Steuer an eines Fahrzeugs zu setzen, gleich ob Privat oder Geschäftlich, ohne zuvor das Thema Haftung abgeklärt zu haben finde ich selbst Chauffeur mehr als leichtsinnig ! ! !

Selbst wenn man EUR 40,- je Stunde als Fahrer erhält, wenn man dann z.B. bei einer Maybach Limousine 4.500 EUR Selbstbeteiligung haben sollte, würde ich solch einen Auftrag nicht annehmen. Gleich ob Limousinen- oder Fahrservice, Haftung und Versicherung muss geklärt sein. Man stelle sich nur mal vor, wenn der Fahrzeugüberführer die Kupplung eines Lamborghinis kaputt macht, dann wird er sehr lange brauchen diesen Schaden auszugleichen.

Folgendes sollte man dazu vielleicht wissen:

  • Es gibt spezielle Haftpflichtversicherungen für Fahrzeugüberführer. Sollte man nicht überbeanspruchen.
  • Autovermietungen schließen die gewerbliche Personenbeförderung aus, sprich Leihwagen sind in einem solchen Falle nicht mehr versichert.
  • Für die gewerbliche Personenbeförderung ist ein Fahrzeug mit Lizenz notwendig. Ohne diese wäre dies unerlaubte Personenbeförderung, die sehr hoch bestraft werden kann.
  • Für die Personenbeförderung ist ein Personenbeförderungsschein notwendig.
  • Zum Erhalt einer Lizenz ist eine spezielle und besonders teure KFZ-Versicherung notwendig.
  • Erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind meldepflichtig!

Also erst mal informieren und ggf. mit der Handelskammer oder einem Anwalt sprechen. Auch sollte jeder Selbstständige eindeutige AGB´s haben.

Dies ist keine Rechtsberatung und Irrtum und Fehler sind vorbehalten.