Kasse oder SKR03 Buchungskonto 1371

Ein Einzelunternehmer Dachdeckerbetrieb der ab und zu auch barausgaben und einnahmen hat. Welche Vor- und Nachteile hätte es wenn es keine Kasse führen würde, sondern alles auf SKR03 Buchungskonto 1371 verbuchen würde.

Hallo Canan,

was ist SKR03 und wie ist die Bezeichnung für das Konto 1371
den Kontenplan habe ich nicht mehr im Kopf, darum müsste ich die Bezeichnung wissen.

Ich habe in meiner ganzen Laufbahn keine Firma kennengelernt, die keine Kasse gehabt hätte. Auf jeden Fall brauchst Du einen Steuerberater, wenn Du Dich selbständig machen willst. Ein Kassenbuch zu führen ist sogar Vorschrift. Buchen musst Du die Kasse sowieso.

Leider weiß ich nicht, was Du mit SKR03 meinst.

LG Inga

SKR03 1371 ist ein Verrechnungskonto für Gewinnermittlung
§ 4 Abs. 3 EStG, nicht ergebniswirksam.

Ich habe vergessen zu erwähnen das wir eür sind. Eine Steuerberaterin hat mir empfohlen der sehr weit in Ihrer Beruf gekommen ist und viel Erfahrung verfügt, dieses Buchungskonto zu benutzen, anstatt ein Kassenbuch zu führen. Ein andere Steuerberater sagt aber wir sollten ein Kassenbuch führen. Im Internet habe ich diesen Urteil gefunden: Beschluss der Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16.2.2006, Az. X B 57/05 wonach bei einer Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG kein Kassenbuch geführt werden muss. Aufzeichnungen sind nach § 146 (5) AO lediglich so zu führen, das sie dem konkreten Besteuerungszweck genügen. Dies ist schon erfüllt,wenn sämtliche Ausgangsrechnungen chronologisch nach dem Tag des Geldeingangs abgelegt werden.

Dadurch möchte ich natürlich dem Steuerberaterin glauben schenken. Trotzdessen wollte ich auf andere Erfahrungen zugreifen.

Also ich würde ein Kassenbuch führen, da es für mich klarer und übersichtlicher wäre. Auf wessen Rat Du jetzt hören möchtest, musst Du allein entscheiden.

Hallo,

bei der Kasse muss immer geprüft werden, ob Sie exakt stimmt. Sie darf nie im Minus steht, was ja praktisch nicht möglich ist. Wenn man keine Kasse führen muss, würde ich keine führen. Ist einfacher.
Viele Grüße
Maria

Hallo,

vielleicht hilft Dir das bei der Entscheidungsfindung weiter :wink:.

http://www.einhausen.com/hamburg/steuerberater/infor…

Hierbei weiß ich allerdings nicht, ob der „Einzelunternehmer Dachdeckerbetrieb“ nicht vielleicht doch bilanzieren muss (weil er eventuell zu groß ist o. ä.), dann wäre er verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Ist er aber nur ein kleiner Betrieb, der Einnahme-Überschuss-Rechnung macht, dann muss er das ja nicht zwingend. Vor- und Nachteile muss jeder für sich selbst entscheiden. Weniger Schreibarbeit ohne Kassenbuch, aber mehr Sicherheit und Kontrolle mit Kassenbuch. Ich kann da nicht so unbedingt einen Rat geben, denn ich persönlich würde immer ein Kassenbuch führen.

Gruß aus Hessen,
Michaela

Hallo Canan,

im Prinzip ist es egal, wie das Konto heusst. wichtig ist immer das Gegenkonto, welches besagt ob es sichum betriebliche oder private einnahmen oder Ausgaben handelt.

Gruß

Woelm

Hallo,
wenn man Bareinnahmen hat, dann sollte auf jeden Fall eine Kasse geführt werden, damit alles der ordnungsgemäßen Buchführung entspricht und die Zahlungseingänge klar nachzuvollziehen sind.

mfG
Görmer

Hallo,
ich bin leider kein Experte, aber ich wurde die Ein- und Ausgaben auf Kasse oder Bank buchen. Vor- oder Nachteile sehe ich in dem Fall keine.

Wieso ausgerechnet dieses Konto (Zusatz in meinem Kontorahmen „nicht ergebniswirksam“)? Man kann auch die Bareinnahmen als Privatentnahme (1800)und die Ausgaben als Privateinlagen (1890) buchen, dann führt man ebenfalls keine Kasse. Das ist wohl die einfachste Lösung, dann hat man keinen Bargeldbestand. Sollte jedoch Bargeld in irgendeiner Form vorhanden sein, dann nimmt man das Konto Kasse (1000) dass man den Bestand kontrollieren kann.

Hallo,
tut mir leid, ich kann da nicht weiterhelfen, da ich aus Österreich bin.
LG, E.

Hallo Canan,
ich persönlich würde das Konto 1371 nicht bebuchen, sondern entweder eine Kasse führen, die sich jeden Monatsende durch Privatentnahme/-einlage auf 0,00 ausgleicht
oder jede Einnahme direkt gegen Privatentnahme (SKR 03 Kto 1800/Erlöskonto) und jede Ausgabe direkt gegen Privateinlage (Aufwandskonto/Kto 1890) buchen.

Ich hoffe, ich konnte helfen. Viel Spaß beim Buchen und Grüße aus N-Bayern
Rike

Hallo, tutu mir leid, kann ich nicht beantworten, wie man das am besten bucht, bitte einen Steuerberater fragen. VG Claudia

Sorry war 2 Wochen im Urlaub, da man nicht verpflichtet ist ein Kassenbuch zuführen, würde ich damit gar nicht anfangen. Selbst händle ich das auch so mit dem 1371, buche aber den Saldo zum JA auf 1800/1890 um.