Kassenbeleg für Lidl-Fernseher SilverCrest gesucht

hallo,

ich habe mir im jahr 2005 oder 2006 beim lidl einen 70-cm-fernseher gekauft. marke silvercrest. der apparat hat irgendwo zwischen 200 und 300 euro gekostet.

ich habe auf das gerät noch garantie. die garantie läuft 3 jahre. jetzt habe ich einen garantiefall. aber da ich den kassenzettel nicht mehr habe, kann ich den kundendienst auch nicht anfordern. ich habe den kassenzettel überall gesucht, kann ihn aber nicht finden.

beim lidl habe ich schon nachgefragt, ob die mir einen ersatzbeleg ausdrucken können, aber nach „so langer zeit“ ist das „leider“ nicht mehr möglich.

nun meine frage: weiß zufällig jemand, wer mir seinen kassenzettel zur verfügung stellen kann oder eine brauchbare kopie davon, damit ich den fernseher anschließend vom lidl-kundendienst reparieren lassen kann ?

ich danke im voraus für hilfe oder weitergehende tips.
schöne grüße
sanftmut

Kassenzettel hab ich keinen für Dich. Aber was anderes: Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß man
unbedingt den Kassenzettel braucht, um den Kauf bzw. das Kaufdatum nachweisen zu können. Das
stimmt aber nicht, das kann man auch anders, z.B. wenn es Zeugen für den Kauf gibt. Also überleg noch
mal, ob nicht ein Nachbar oder Dein Cousin oder irgendwer dabei war.

cf

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Suche weiterhin den Kassenzettel
hallo,

danke für den tip. aber ich benötige den kassenzettel bzw wenigstens eine kopie davon. der mann am telefon vom kundendienst ist ja mit einem genannten kaufdatum noch zufrieden. aber der mann, der dann kommt, um das gerät zu reparieren, will einen beleg sehen. der ist mit einem nachbarn oder cousin nicht zufrieden.

also, wenn mir hier jemand helfen könnte, wäre das voll dufte.

ich danke im voraus.

schöne grüße
sanftmut

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Hallo,

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, daß man
unbedingt den Kassenzettel braucht, um den Kauf bzw. das
Kaufdatum nachweisen zu können. Das
stimmt aber nicht, das kann man auch anders, z.B. wenn es
Zeugen für den Kauf gibt.

Deine Aussage gilt nur für die Gewährleistung. Garantiebedingungen kann der Garantiegeber festlegen, wie er will. Er dürfte sogar reinschreiben, dass Garantie nur Donnerstags gewährt wird und auch nur dann, wenn der Käufer dabei rote Socken trägt. Lies mal FAQ:1152 dazu.

Aber Garantie für ein Gerät mit einem nicht dazugehörigen Beleg zu erschleichen, erfüllt den Tatbestand eines Betrugs. Weshalb hier auch ein Mod abschließen sollte.

Gruß
loderunner (ianal)

Moin!

[Lidl-Kassenbeleg futsch]

Die Garantiekarte ist auch nicht mehr vorhanden?

Na gut. Bei z. B. Medion ist es so, daß die meisten Geräte nicht exklusiv bei Aldi vertrieben werden. Das kann bei Deinem Fernseher auch so sein. Unterschiedliche Vertriebswege können durchaus auch bedeuten, daß unterschiedliche Garantiezeiten gewährt werden. Garantiekarte oder Kassenbeleg sind also schon wichtig - ich nehme an, Du hast beides nicht mehr.

Daß nach etwa zwei Jahren kaum eine Filiale einen Ersatzkassenbeleg ausstellt, ist verständlich. Allerdings sind Firmen wie Aldi und Lidl schon bemüht, ihren Kunden zu helfen. Es ist dazu schonmal hilfreich, wenn Du Dich an das genaue Kaufdatum erinnern kannst. Forsche im Internet nach, wann das Gerät bei Lidl im Handel war. Versuche, Dich zu erinnern, ob Du es in der Woche kauftest, oder erst ein oder ein paar Wochen später, idealerweise auch an den Wochentag. Damit hättest Du Dein Kaufdatum.

Nun schilderst Du Deinen Fall im Lidl-Onlineformular ( http://www.lidl.de/cps/rde/xchg/lidl_de/hs.xsl/25647… ) mit Sachlage und Kaufdatum und bittest um einen Ersatzkaufbeleg. Da Du auch die Filiale angeben solltest, in der Du gekauft hast, läßt sich ggf. nachvollziehen, ob an diesem Tag ein solcher Fernseher verkauft wurde. Egal, ob es sich nun nachvollziehen läßt oder nicht, zeigen sich viele Firmen (auch Discounter) zumindest kulant. Ausprobieren.

Und bitte hier nicht um Kopien von Kaufbelegen. Da liegt der Betrugsverdacht zu nahe - ohne Dir was unterstellen zu wollen.

Munter bleiben… TRICHTEX

Nun mal langsam mit den jungen Pferden. Es würde mir nicht im Traum einfallen, jemanden zum Betrug
aufzufordern. Schon gar nicht öffentlich in einem Forum.
Um Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend zu machen, muß man natürlich einen Nachweis
des Kaufdatums erbringen. Dieser Nachweis muss aber nicht zwingend durch eine Kassenzettel erbracht
werden, es genügt jeder andere Nachweis, das man ein Gerät wann wo gekauft hat. Ein solcher Nachweis
kann z.B. ein Zeuge sein.
Wenn man nun beim Kauf eines Gerätes seinen Nachbarn dabei hatte und somit einen Zeugen, ist das in
keiner Weise ein Betrug. Es sei denn natürlich, es wird gelogen. Aber i.d.R. kann der Hersteller über die
SeriennR. das Herstellungsdatum ermitteln.
Betrug wäre es hingegen, mit dem Kassenzettel eines anderen den Kauf zu belegen.

cf

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hallo,

danke für den tip. aber ich benötige den kassenzettel bzw
wenigstens eine kopie davon. der mann am telefon vom
kundendienst ist ja mit einem genannten kaufdatum noch
zufrieden. aber der mann, der dann kommt, um das gerät zu
reparieren, will einen beleg sehen. der ist mit einem nachbarn
oder cousin nicht zufrieden.

Das möchte er, weil er die Rechtslage nicht kennt. Wie 99% der Bevölkerung, die davon überzeiut sind,
daß man dafür zwingend eine Beleg braucht. Das andere 1% sind Juristen und Leser von Büchern zu
diesem Thema.
Wenn ich morgen Zeit habe, such den § raus.

also, wenn mir hier jemand helfen könnte, wäre das voll dufte.

Die Hilfe, die Du Dir erhoffst, wäre illegal. Wenn schon Kassenbon, dann auch der richtige, sonst könnte
man es als Betrug auslegen.

ich danke im voraus.

schöne grüße
sanftmut

cf

Kassenzettel hab ich keinen für Dich. Aber was anderes: Es ist
ein weit verbreiteter Irrtum, daß man
unbedingt den Kassenzettel braucht, um den Kauf bzw. das
Kaufdatum nachweisen zu können. Das
stimmt aber nicht, das kann man auch anders, z.B. wenn es
Zeugen für den Kauf gibt. Also überleg noch
mal, ob nicht ein Nachbar oder Dein Cousin oder irgendwer
dabei war.

cf

hallo,

ich habe mir im jahr 2005 oder 2006 beim lidl einen
70-cm-fernseher gekauft. marke silvercrest. der apparat hat
irgendwo zwischen 200 und 300 euro gekostet.

ich habe auf das gerät noch garantie. die garantie läuft 3
jahre. jetzt habe ich einen garantiefall. aber da ich den
kassenzettel nicht mehr habe, kann ich den kundendienst auch
nicht anfordern. ich habe den kassenzettel überall gesucht,
kann ihn aber nicht finden.

beim lidl habe ich schon nachgefragt, ob die mir einen
ersatzbeleg ausdrucken können, aber nach „so langer zeit“ ist
das „leider“ nicht mehr möglich.

nun meine frage: weiß zufällig jemand, wer mir seinen
kassenzettel zur verfügung stellen kann oder eine brauchbare
kopie davon, damit ich den fernseher anschließend vom
lidl-kundendienst reparieren lassen kann ?

ich danke im voraus für hilfe oder weitergehende tips.
schöne grüße
sanftmut

Hallo,

Es würde mir nicht im
Traum einfallen, jemanden zum Betrug aufzufordern.

Hast Du ja auch nicht, das war der Threadstarter. Habe ich Dir natürlich auch nicht vorwerfen wollen.

Um Gewährleistungs- oder Garantieansprüche geltend zu machen,
muß man natürlich einen Nachweis des Kaufdatums erbringen. Dieser
Nachweis muss aber nicht zwingend durch eine Kassenzettel erbracht
werden, es genügt jeder andere Nachweis, das man ein Gerät
wann wo gekauft hat.

Du hast es leider nicht richtig verstanden. Es gibt:
a) Gewährleistung. Das bezieht sich ausschließlich auf Mängel, die beim Zeitpunkt des Kaufs bereits vorhanden sind. Die Frist zur Geltendmachung beträgt 2 Jahre, beim Verbrauchsgüterkauf gibt es eine 6monatige Frist mit Beweislastumkehr, das ganze ist gesetzlich geregelt. Zum Nachweis des Kaufzeitpunktes genügt ein Zeuge, natürlich ist der Kassenbeleg ebenso als Beweis geeignet.
b) Garantie. Die Garantie ist eine Zusatzleistung normalerweise des Herstellers, aber auch von manchen Händlern. Und der Grantiegeber kann in seinen Garantiebedingungen verlangen, was er will. Wenn da steht, dass ein Kassenbon verlangt wird, dann ist das eben so. Er könnte auch verlangen, dass man irgendeine Registrierung vornimmt oder die Originalverpackung beim Einschicken dabei sein muss oder was weiß ich. An die Garantiebedingungen müssen sich beide Vertragspartner halten - auch der Kunde. Und wenn er mit einem ‚Ersatz-Kassenbon‘ versucht, sich die ansonsten nicht zu erlangende Leistung zu erschleichen, weil er seinen Original-Kassenbon nicht mehr findet oder besitzt, ist das nun mal Betrug.

Wie wäre es, wenn Du Dich im Brett ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ zu diesem Thema schlau machst, wenn Du mir nicht glaubst? Oder wenigstens mal die FAQ:1152 (einfach das Wort hier anklicken) liest?

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo Sanftmut,

an der Rückseite des Fernsehers, oder dem Verpackungs-Karton müßte ein Etikett mit Daten und Strichcode kleben.
Daraus muß Lidl die Charge den Zeitraum der Verkaufsaktion und die Verkaufs-Filiale herausfinden können.
Vielleicht handelt es sich sogar um eine speziell für Lidl hergestellte Charge mit exklusiver Modellbezeichnung, woraus wiederum eine Zuordnung noch einfacher möglich ist, weil es dieses Modell zum damaligen Zeitpunkt nirgends anders zu kaufen gab.
Solche exklusiven Modellbezeichnungen werden manchmal bei Sonderaktionen kreiert (manchmal auch mit etwas anderem Design, Zubehör oder Fernbedienung), um einen Preisvergleich mit anderen Anbietern, bei zwar technisch gleichem Gerät aber anderer Bezeichnung, zu erschweren.

Daß ein Kassenbon nicht zwingend vorhanden sein muß, wie es hier mehrfach geäußert wurde, kann auch ich insoweit bestätigen, wobei ich mich auf einen TV-Bericht über den Autor des Buches „Lexikon der Rechtsirrtümer“ berufe, in dem dieses Thema angesprochen wurde. Ich glaube in „Stern TV“ kam auch mal ein Bericht nebst weiterer erstaunlicher Erkenntnisse über die Rechte der Verbraucher. Mittels fingierten Testreklamationen mit versteckter Kamera wurde deutlich, daß der Handel, die Verkäufer, über Verbraucherrechte wenig informiert sind, sich heraus zu winden oder es zu ignorieren versuchen.

Deshalb sollte man schon Hartnäckigkeit an den Tag legen, und zur Untermauerung möglichst Gesetze oder meinetwegen Populärpublikationen (z.B. obiges Buch) vorlegen können.

Gruß, querulant49

Hallo,
auch Dir kann ich nur wärmstens ans Herz legen, Dich erstmal zu informieren, bevor Du Gerüchte verbreitest. Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Und der besteht unter anderem darin, dass der Garantiegeber sehr wohl auf das Vorhandensein eines Kassenbons bestehen kann. Vielleicht solltest Du das im Buch nochmal nachlesen. Oder auch in der FAQ:1152.
Gruß
loderunner