Einen schönen Tag in die Runde,
angenommen man möchte Platz und Ordnung schaffen und scannt daher alle seine privaten Rechnungen mit einem Scanner ein.
Kann man dann z.B. im Falle einer Gewährleistungsinanspruchnahme, z.B. weil der Herd oder der Sat-Receiver defekt ist, den damals eingescannten Beleg einfach wieder ausdrucken oder könnte der Verkäufer diesen dann ablehnen, weil es halt nur ein „Ausdruck“ und nicht der „Original-Kaufzettel“ ist? Meist handelt es sich hierbei also um Situationen jenseits der Online-Welt.
Beispiele wären:
Der Discounter um die Ecke. Man wird bei der Rückgabe der Ware nach dem Kassenbon gefragt, ohne den einem in der Regel der Umtausch verwehrt wird.
Auch hatte ich einen Mehrwegflaschen-Bon zu lange nicht eingelöst, sodass sich die Thermo-Tinte soweit aufgelöst hatte, dass weder Strichcode, noch die Nummer darunter zu lesen waren und sich den Bon nun nicht mehr einlösen lies. Ein weiteres Beispiel wären Versand-Belege.
Ich befürchte im Moment einfach, dass der Gesetzestext diesbezüglich von einer Wahrscheinlichkeit der Manipulation der digitalisierten Kassenbons ausgeht und jene Gesetze dementsprechend „schwammig“ formuliert sind, sodass man im Zweifelsfall (z.b. bei höherpreisigen Waren - Beispiel wäre z.b. ein Computerkauf beim Discounter) stets die Original-Rechnung, bzw. Kassenbon aufbewahren sollte.
Es gibt sehr viele Kassenbon Digitalisierungs-Apps für das Smartphone, die damit werben die oftmals lästige Aufbewahrung von Kassenbons überflüssig zu machen.
Meine Frage also: Kann man bedenkenlos, rechtlich abgesichert alle seine Kassenbons (fachgerecht als Sondermüll) entsorgen mit der Gewissheit, dass man auch morgen mit einem Ausdruck jener Aldi-Kassenbon-Kopie den Computer zurückgeben kann?
Alles Gute und viel Gesundheit,
Chris