servus gemeinde
ich bin verwirrt und hoffe auf hilfe.
einer mir bekannten ältere dame wurde nach einer schweren operation von ihrem hausarzt erstmals ein rezept zum halbjährigen bezug von „hilfsmitteln bei inkontinenz“ ausgestellt, explizit für produkte eines namhaften herstellers.
nun ging besagte dame zum apotheker ihres vertrauens und der gab ihr nun die auskunft, dass nicht jede apotheke diese binde (windel?) mit ihrer krankenkasse(AOK) abrechnen dürfe und berief sich hier auf konkrete verträge, die mit der kasse abzuschließen seien.
nun frage ich euch: kann das wirklich so stimmen? ode rhat die dame etwas falsch verstanden? ich kann mir kaum vorstellen, dass eine rezeptpflichtige leistung von einem apotheker gebracht werden, darf, vom nächsten, mangels vertrag mit einer krankenkasse nicht.
wer weiss da was?
danke für´s helfen sagt der webdepp