Kassenprüfung

Moin,

zuerst: ja, ich weiss, dass dies hier keine wirkliche Rechtsberatung ist. Darum geht es mir auch nicht sondern nur darum, was so in Vereinen allgemein üblich ist.

Denn es dürfte sicherlich häufiger vorkommen.

Also: in einem Verein gibt es zwei gewählte Kassenprüfer. Der eine kann oder will - aus welchen Gründen auch immer - das Amt nicht ausüben, ist aber bereit, einen Vertreter zu benennen. Ist das möglich?

Der Vertreter ist ja nicht gewählt worden. Aber ich denke, dass der Kassenprüfer freie Hand hat, wie er die Kasse prüft. Wenn er dies nicht selbst sondern mittels eines Vertreters durchführt, dürfte das Ergebnis nicht angezweifelt werden können.

Seht ihr dies genauso?

Vielen Dank und Ciao

Ralf Henrichs

P.S.: Die naheliegende Frage, wer persönlich haftbar wäre, wenn sich später die Kasse doch als unkorrekt herausstellt (der eigentliche Kassenprüfer oder sein Vertreter), obwohl dem Verein die Entlastung empfohlen worden ist, braucht nicht beantwortet zu werden ( außer jemand will unbedingt :wink: ). Ich denke, dass auch hier der eigentliche Kassenprüfer verantwortlich bleibt. Er stellt seinen Vertreter damit einen Blankoscheck aus.

Hallo,

Also: in einem Verein gibt es zwei gewählte Kassenprüfer. Der
eine kann oder will - aus welchen Gründen auch immer - das Amt
nicht ausüben, ist aber bereit, einen Vertreter zu benennen.
Ist das möglich?

Der Vertreter ist ja nicht gewählt worden. Aber ich denke,
dass der Kassenprüfer freie Hand hat, wie er die Kasse prüft.
Wenn er dies nicht selbst sondern mittels eines Vertreters
durchführt, dürfte das Ergebnis nicht angezweifelt werden
können.

Seht ihr dies genauso?

Nein, sehe ich nicht so.

Ein Kassenprüfer ist von der Mitgliederversammlung als solcher bestätigt worden. Nur er kann die Funktion ausüben. Will der Gewählte nicht, muss er sein Amt niederlegen, und es muss ein neuer Kassenprüfer gewählt werden. Der Gewählte kann von sich aus keinen Vertreter bestellen.

Wenn aber zwei Kassenprüfer gewählt sind, brauch nur einer die Kasse prüfen. Im Regelfall wählt man zwei Kassenprüfer, um immer auch einen Vertreter zu haben.

Mit Gruß

hweng

Moin,

Wenn aber zwei Kassenprüfer gewählt sind, brauch nur einer die
Kasse prüfen.

Ist das so? Reicht ein Kassenprüfer an und für sich aus?

Ciao

Ralf Henrichs

Hallo

Wenn aber zwei Kassenprüfer gewählt sind, brauch nur einer die
Kasse prüfen.

Ist das so? Reicht ein Kassenprüfer an und für sich aus?

Ja, das reicht aus, sofern nicht in der Satzung oder in der Finanzordnung für eine Prüfung das 4-Augenprinzip festgeschrieben ist.

Wenn der Vorsitzende des Vereins mal im Urlaub ist, könnte sonst sein Vertreter auch nicht handeln.

MfG

hweng

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Hallo Herr Henrichs,

Ihre Frage ist wichtig und mitten aus dem Vereinsleben gegriffen.

Das BGB zeigt im Vereinsrecht keine gesetzliche Vorschrift für die Kassenprüfung, also zählt als Rechtsgrundlage dann Ihre Satzung. Wenn demnach 2 Kassenprüfer gewählt wurden, dann müssen und können nur diese - und keine von diesen benannten „Vertreter“ - auch die Prüfung vornehmen. Fällt einer oder beide Prüfer aus, dann verbleiben nur die Möglichkeiten - soweit es die Satzung zulässt, dass

  • entweder der Vorstand als Übergangslösung 2 neue Kassenprüfer im Wege einer Benennung oder auch Kooptation benennt oder

  • im Rahmen einer kurzfristig einberufenen ausserordentlichen Jahreshaupt-Mitglieder-Versammlung 2 neue Kassenprüfer neu gewählt werden.

  • Sicherheitshalber sollte dabei dann auch mindestens ein/e stellvertretende/r Kassenprüfungsperson gleich mit gewählt werden um eventuell notwendige Vertretungsfälle abzudecken.

Dabei müssen und sollten unbedingt 2 Personen im Vorfeld bereits im Hinblick auf Eignung für diese Aufgabe ausgewählt und angesprochen werden. Es bietet sich dazu an, hier beruflich in diesem Bereich erfahrene Personen wie Steuerberater, Bankkaufleute oder Buchhalter aus dem Verein oder auch als Nichtmitglieder anzusprechen.

Diese dürfen jedoch kein Amt im Verein selbst bekleiden, denn Sie können sich nicht selbst kontrollieren und müssen zwingend neutral sein. Und es sollten dann auch unbedingt 2 Personen sein, da sonst das wichtige „Vier-Augen-Prinzip“ zur wechselseitigen Kontrolle nicht umgesetzt wird.

[Werbung entfernt vom www Team]