Moin,
zuerst: ja, ich weiss, dass dies hier keine wirkliche Rechtsberatung ist. Darum geht es mir auch nicht sondern nur darum, was so in Vereinen allgemein üblich ist.
Denn es dürfte sicherlich häufiger vorkommen.
Also: in einem Verein gibt es zwei gewählte Kassenprüfer. Der eine kann oder will - aus welchen Gründen auch immer - das Amt nicht ausüben, ist aber bereit, einen Vertreter zu benennen. Ist das möglich?
Der Vertreter ist ja nicht gewählt worden. Aber ich denke, dass der Kassenprüfer freie Hand hat, wie er die Kasse prüft. Wenn er dies nicht selbst sondern mittels eines Vertreters durchführt, dürfte das Ergebnis nicht angezweifelt werden können.
Seht ihr dies genauso?
Vielen Dank und Ciao
Ralf Henrichs
P.S.: Die naheliegende Frage, wer persönlich haftbar wäre, wenn sich später die Kasse doch als unkorrekt herausstellt (der eigentliche Kassenprüfer oder sein Vertreter), obwohl dem Verein die Entlastung empfohlen worden ist, braucht nicht beantwortet zu werden ( außer jemand will unbedingt ). Ich denke, dass auch hier der eigentliche Kassenprüfer verantwortlich bleibt. Er stellt seinen Vertreter damit einen Blankoscheck aus.