Moin und danke für deine Antwort!
Ja, so sagte man es mir in der Apotheke auch. Allerdings gibt es ja manchmal auch einen von der offiziellen Regel abweichenden Usus. Auf den kann man die GKV aber auch nur hinweisen, wenn man den schon kennt (Meine KK bezahlt z.B, auf Antrag auch unwirksame Scheinmedikamente)
Von der Kasse gibt es grundsaetzlich keine Erstattung. Man könnte zwar die Kostenerstattung bei der Kasse beantragen, aber ob die Kasse so etwas für ein einzelnen Rezept macht, das ist die Frage - ich glaube nicht.
OK. Für alle Fälle habe ich dort mal nachgefragt, ich werde berichten.
Ausserdem, beim Kostenerstattungsverfahren würde auch nicht das erstattet werden, was die Kasse für ein Kassenrezept zahlen würde.
Ach nein? Nicht den Preis minus € 5.- Selbstbeteiligung? Wie viel denn dann?
Danke nochmal und VG,
J~