Kassenrezept: nach Ablauf bei der GKV erstattbar?

Moin,
nach Ablauf von einem Monat lösen Apotheken Kassenrezepte nur noch als Privatrezept ein. Also zum selbstzahlen. Kann man so ein eingelöstes Rezept dann bei der GKV (wie bei einer Privaten) zur Erstattung einreichen und bekommt dann die Auslagen erstattet?

Mit Dank und VG,
J~

Hallo,
30 Tage oder vier Wochen - das ist die Gültigkeitsdauer eine Kassenrezeptes. Danach ist es ungültig zur Abrechnung über die Kasse. Das bedeutet, entweder privat bezahlen oder ein neues Rezept besorgen. Von der Kasse gibt es grundsaetzlich keine Erstattung. Man könnte zwar die Kostenerstattung bei der Kasse beantragen, aber ob die Kasse so etwas für ein einzelnen Rezept macht, das ist die Frage - ich glaube nicht.
Ausserdem, beim Kostenerstattungsverfahren würde auch nicht das erstattet werden, was die Kasse für ein Kassenrezept zahlen würde.
Mein Rat - die Kasse trotzdem einfach mal fragen, ob es im Ausnahmenfall eine Erstattung auf das „nunmehr“ Privatrezept gibt - hier ist es auch nochmals ausführlicher erläutert - https://www.praktischarzt.de/blog/wie-lange-ist-ein-rezept-gueltig/
Gruss
Czauderna

3 Like

Moin und danke für deine Antwort!

Ja, so sagte man es mir in der Apotheke auch. Allerdings gibt es ja manchmal auch einen von der offiziellen Regel abweichenden Usus. Auf den kann man die GKV aber auch nur hinweisen, wenn man den schon kennt :wink: (Meine KK bezahlt z.B, auf Antrag auch unwirksame Scheinmedikamente)

Von der Kasse gibt es grundsaetzlich keine Erstattung. Man könnte zwar die Kostenerstattung bei der Kasse beantragen, aber ob die Kasse so etwas für ein einzelnen Rezept macht, das ist die Frage - ich glaube nicht.

OK. Für alle Fälle habe ich dort mal nachgefragt, ich werde berichten.

Ausserdem, beim Kostenerstattungsverfahren würde auch nicht das erstattet werden, was die Kasse für ein Kassenrezept zahlen würde.

Ach nein? Nicht den Preis minus € 5.- Selbstbeteiligung? Wie viel denn dann?

Danke nochmal und VG,
J~

Hallo,
Gesamtkosten minus - Verordnungsblattgebühr ( maximal 10,00 €) - Arztkostenabschlag (2%) -
minus Verwaltungskostenpauschale (5,00 maximal 85,00€ ) - so kenne ich es jedenfalls - wenn sich das geändert haben sollte - dann bitte gerne durch einen GKV-Profi korrigieren.
Das mit dem von der Regel abweichenden Usus - welcher wäre das ? - und das mit den Placebos - das habe ich schon mal gehört, konnte es aber damals schon nicht so recht glauben.
Gruss
Czauderna

Moin,

dann wird sich das Ganze wohl erledigt haben. Im Endeffekt werde ich aber wieder in einer Apotheke stehen und die KK wird das Medikament bezahlen. Nur wurde noch mal viel Luft verwirbelt weil ich in der Weihnachtswoche noch mal zum Arzt muss um ein Rezept abzuholen, was dieser vorher ausstellen musste. Wie sehr ich doch die Effektivität des deutschen Gesundheitssystems mag :smiley:

und das mit den Placebos - das habe ich schon mal gehört, konnte es aber damals schon nicht so recht glauben.

Doch, das Zeug bezahlen die wirklich! Schau mal:
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/arzneimittel/alternative-arzneimittel/hoehe-kostenuebernahme-alternative-arzneimittel-2002554

VG
J~

Hallo,

die Krankenkasse darf nachträglich Kosten nur erstatten, wenn einer der Punkte nach § 13 SGB V zutrifft.

Ggf. ist der Abzug bei der Erstattung in der Satzung der betreffenden Krankenkasse geregelt und je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch.

Zusammenfassung

Dieser Text wird versteckt

Gruß
RHW

Zusammenfassung

Dieser Text wird versteckt

Sowas nennt sich „Homöopathie“.
Wirkstofffreie Präparate auf Grund einer erwiesen falschen, über 200 Jahre alten Theorie, bei der trotz Multimillionen Gewinnen bislang kein Hersteller eine Doppelblindstudie zum Nachweis der Wirksamkeit veröffentlicht hat.

1 Like

Hallo,
das ist aber dann kein Placebo, meine ich, sondern eben nicht als „normales“ Medikament/Mittel zu Lsten der Kasse zugelassen. Placebos ist meiner Meinung nach so etwas wie tic…, wird aber als „richtiges“ Medikament verabreicht - meist ohne das Wissen der „Patienten“.
Gruss
Czauderna

Und was haben wir mit „dem Zeug“ der TKK schon für weit teurere Arzneimittel und Behandlungen gespart…

Du meinst ‚sozialverträgliches Frühableben‘?

J~

Ach du lieber Himmel.
Da sind ja wirklich viele Filme in den Köpfen, genährt von den führenden Medien.
Die Famile ist trotz oder wegen dieser Mittel bei perfekter Gesundheit und ich kann mich nicht erinnern, wann das letzte Mal ein schulmedizinisches Mittel eingesetzt wurde.Ich glaube, bei einer Lungenentzündung mal ein Antibiotikum. Man muss ja frei bleiben in der Wahl, und die Zahl der NuralternativeinsetzerInnen ist kleiner, als üblicherweise geglaubt wird.
Jede so, wie sie mag, Geld kosten wir euch jedenfalls keines, das Gegenteil ist der Fall.