Kassenwart gibt keine Originalbelege heraus

Was kann ein Vereinsvorstand - Kleingartenverein
(Vorsitzender, Schriftführer) machen, wenn der Kassenwart sich weigert, Originalbelege offen zu legen?

Hallo Antrag auf Abwahl zur nächsten Mitgliederversammlung stellen. Der Vorsitzende hat ein grunsätzliches Recht zur Einsichtnahme. Bei einer etwaigen Verfehlung würde der Vorsitzende haftbar gemacht und nicht der Kassenwart. Der dann zwar auch aber der Vorsitzende ist als handelnde Person derjenige der zuerst in Regress genommen wird. Dafür ist er ja auch der Vorsitzende. So etwas darf er sich nicht aus der Hand nehmen lassen. Also noch mal: Ausserordentliche Mitgliederversammlung einberufen mit Tagesordnungspunkt Abwahl des Kassenwart mit den angefragten Gründen.

Was kann ein Vereinsvorstand - Kleingartenverein
(Vorsitzender, Schriftführer) machen, wenn der Kassenwart sich
weigert, Originalbelege offen zu legen?

Es ist schon merkwürdig, wenn ein Kassierer seine Belege nicht offenlegen will. Geht es dabei um Offenlegung gegenüber den übrigen Vorstandsmitgliedern? Wenn ja, dann sollte man das als Argument vortragen, wenn bei den nächsten Wahlen (Jahreshauptversammlung) üben die Wahl des Kassierers diskutiert wird. Das ist ein stichhaltiges Argument ihn nicht zu wählen.
Sollte es um die Vorlage an ein Nichtvorstandsmitglie gehen, dann geht das nur über die Kassenprüfer, die ja zur nächsten Jahrshauptversammlung die Kasse prüfen müssen. An diese Personen kann man solche speziellen Belege melden mit der Bitte um besondere Prüfung.
Oder geht es nur um die Originalbelege, er zeigt also Kopien. Dann verstehe ich das Problem nicht ganz, geht es vielleicht mehr um Mißtrauen? Oder will der Kassenwart nur die Originalbelege zusammenhalten, denn er ist dafür ja verantwortlich.
Mit freundlichen Grüßen

Was kann ein Vereinsvorstand - Kleingartenverein
(Vorsitzender, Schriftführer) machen, wenn der Kassenwart sich
weigert, Originalbelege offen zu legen?