Kath. geheiratet darf man 2. mal evang. heiraten?

Ich und mein Mann sind als Ortodoxen getauft, aber in Deutschland sollten wir zwischen kath. und evang. auswählen. Ich bin evang., er - kath. und war schon mal kirchlich verheiratet. Gibts eine Möglichkeit für mein Mann von katholische Glaube austretten für evangelische und dann kirchlich heiraten???

Hallo, natürlich kann man vom kath. Glauben austreten und sich dann evangelisch Taufen lassen. Aber ob man als protestant ein zweites mal kirchlich heiraten darf, weiß ich leider nicht. bei den katholiken auf jeden Fall nicht.

lg

Gibts eine Möglichkeit für mein Mann von katholische
Glaube austretten für evangelische und dann kirchlich heiraten???

Da nach evangelischem Verständnis die Ehe kein Sakrament ist, dürfte das problemlos möglich sein. Am besten wenden Sie sich dazu an die für Sie zuständige Landeskirche oder gleich an die Gemeinde vor Ort bei Ihnen. Eine Karte mit weiterführenden Kontaktinformationen gibt es hier:

http://www.ekd.de/kirche/gliedkirchen/karte.html

Daß Sie „zwischen evangelisch und katholisch wählen“ mußten kann so nicht korrekt gewesen sein: Natürlich können Sie auch in Deutschland Mitglied einer orthodoxen Kirche sein. Am besten fragen Sie auch hier bei deutschen orthodoxen Gemeinden nach. Eine Liste der russisch-orthodoxen Gemeinden in Deutschland gibt es hier:

http://www.r-o-k.de/deutsch/r_o_k.htm

Viele Grüße

Felix Neumann

Hallo Ihr Beiden,

in der ev. Kirche ist es durchaus möglich, dass Ihr getraut werden könnt, ohne daß Dein Mann die Konfession wechseln muss.
Wie das umgekehrt in er kath. Kirche gehandhabt wird, weiß ich nicht.
Wendet Euch am besten an Euren zuständigen Pfarrer im Kirchenbüro und fragt dort nach.

Alles Gute für Eure Zukunft.
Liebe Grüße

Ja, die Möglichkeit gibt es. Jeder Katholik in Deutschland wird standesamtlich registriert (Kirchensteuer). Aus der kath. Kirche kann man jederzeit austreten. Das Standesamt erhebt dafür eine Verwaltungsgebühr.
Wer dann zum evangelischen Glauben wechselt, kann sich ein zweites oder drittes Mal (auch öfter) evangelisch trauen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Georg

Lieber Vitali, liebe Viktoria,

leider bin ich kein Experte im Kirchenrecht. Deshalb empfehle ich Euch: Jede katholische Diozese hat eine Stelle, die auf Eherecht spezialisiert ist. Sucht in Eurer Diozese das Ordinariat auf, die koennen Euch weiterhelfen.
Was die Unaufloeslichkeit der Ehe betrifft, ist die Lehre der Katholischen Kirche am striktesten. D.h., die Ehe ist unaufloeslich. Die kath. Kirche beruft sich dabei auf ein Wort Jesu: Was Gott gebunden hat (das Sakrament der Ehe), das darf der Mensch nicht trennen. Wobei das nicht heisst, dass man im Fall von ernsthaften Problem nicht getrennt leben koennte. Aber man darf sich nicht mit einer anderen Person verheiraten oder intime Beziehungen eingehen. Die katholische Kirche wendet das strikt auf die Ehe zwischen zwei Katholiken an. Ich weiss nicht im Detail, wie sie das auf gemischt-konfessionelle Ehe anwendet. Allerdings gibt es die Moeglichkeit, eine Ehe im nachhinein fuer ungueltig zu erklaeren, wenn zum Zeit des Eheschlusses ein wichtiges Element fuer die Gueltigkeit der Ehe gefehlt hat, z.b. jemand eine Krankheit verschwiegen hat, oder das „Ja“ nicht in vollem Bewusstsein gesagt wurde, oder einer der Partner zur Ehe gezwungen wurde.
Die orthodoxe Kirche sieht meiner Meinung nach eine Scheidung vor, allerdings nach langer und ernsthafter Reue und Busse. Aber da muessen Sie mit einem orthodoxen Priester sprechen.
Die evangelische Kirche in Deutschland ist relativ liberal, was Scheidung betrifft, aber auch da fragen Sie besser einen evangelischne Pastor.
Wenn ich mir eine private Meinung erlauben darf:

  1. Ich halte es fuer ziemlich bedenklich und oberflaechlich, die Konfession zu wechseln, nur weil der Ehepartner nicht mehr passt. Konfession heisst „Bekenntnis“, das woran Sie glauben, worauf Sie Ihr Leben setzen. Bevor Sie die Konfession wechseln, beschaeftigen Sie sich bitte damit, wofuer diese Konfession steht, was ihr Bekenntnis ist und fragen Sie sich, ob Sie dem zustimmen koennen. Sie haben eine wunderschoene Konfession (die Orthodoxe!) verlassen, nur weil Sie nach Deutschland gezogen sind? Es gibt viele Orthodoxe Gemeinden in Deutschland, warum also Ihrer Kirche den Ruecken zukehren?
    Was die Ehe betrifft: Was haben Sie Ihrem Mann/ihrer Frau bei der Eheschliessung versprochen? Die Treue in guten und boesen Tagen? Was ist Ihr Wort wert? Wird Ihr naechster Partner an Ihre Treue glauben, wenn sie dem ersten im Versprechen untreu werden? … Die Frage ist: Halten Sie fuer sich selbst die Ehe unaufloeslich? Oder ist es ein Vertrag auf Zeit? Falls das zweite der Fall ist, lassen Sie bitte die Kirche aussen vor, einen Ehevertrag auf Zeit kriegen Sie in der Kirche nicht. Denn das enspricht nicht dem Christentum. In keiner Konfession.
    Mit freundlichen Gruessen

Ernst Ulz

hallo viktoria,
ich nehme an, sie möchten evangelisch heiraten?
ich bin jetzt katholisch, kann also nicht wirklich für die evangelischen Kollegen sprechen, aber meines Wissens ist eine Vorehe für eine evangelische Trauung kein Hindernis, da die Ehe nach ev. Verständnis kein Sakrament ist; sie müssen nur vorher gültig standesamtlich verheiratet sein.
Am besten fragen Sie einfach mal Ihren evangelischen Pfarrer.
Mit freundlichem Gruß
Markus

Hallo,

ich habe deine Anfrage an einen Bekannten von mir, Hr. von Castell, weitergeleitet, der sich im Kirchenrecht auskennt. Hier seine Antwort:

"Sehr geehrter Hr. Heim,

in Abwesenheit von Herrn Dr. von Castell, dem Offizial, nehme ich mich Ihres Anliegens an.

Die Informationen, die „Vitali-Viktoria“ liefern, sind relativ dürftig und etwas verwirrend. Dass die beiden orthodox Getauften in Deutschland zum Übertritt in die evang. bzw. katholische Kirche gewissermaßen genötigt wurden (von wem denn?), erscheint mehr als unwahrscheinlich. Wurden die beiden in die evang. bzw. katholische Kirche offiziell aufgenommen? Hatten sie vorher entsprechende Anträge bei den zuständigen kirchlichen Ämtern (z.B. den Pfarrern) gestellt? Der katholisch gewordene Vitali war angeblich schon einmal kirchlich verheiratet. Wo, wann, mit wem (Katholikin, Orthodoxe usw.?) und in welcher Form (katholisch, orthodox, evangelisch) hat er diese Ehe geschlossen? Diesbezügliche Informationen sind unerlässlich, um ein umfassendes Bild vom kirchlichen Rechtsstatus und Personenstand zu bekommen. Erst auf der Grundlage dieser Angaben kann in formaler Hinsicht ein vorläufiges Urteil über die Gültigkeit der Vorehe von Vitali aus katholischer Perspektive abgegeben werden. Eine verbindliche Prüfung würde das Vorliegen entsprechender Dokumente voraussetzen.

Grundsätzlich gilt: eine gültig geschlossene Ehe zwischen zwei Getauften ist ein Sakrament und durch keine Macht der Welt auflösbar. Eine erneute, kirchlich-katholische Heirat ist unter solchen Umständen wegen bestehenden Ehebandes nicht möglich. Eine anderweitige kirchliche (z.B. evangelische) Eheschließung wäre aus katholischer Sicht ungültig – auch dann, wenn der betreffende Katholik im Standesamt bzw. vor dem Amtsgericht den stattlichen Austritt aus der Kirche erklären und evangelisch werden würde.

Ich hoffe Ihnen mit diesen Zeilen weitergeholfen zu haben. Für persönliche Rückfragen – schriftlich oder telefonisch – von „Vitali-Viktoria“ stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lic.iur.can. Wilhelm Handschuh
Offizialatsrat

Bischöfliches Konsistorium Augsburg

Frauentorstr. 3, 86152 Augsburg

Postfach 11 03 49, 86028 Augsburg

Tel. 0821/3166-491

Fax 0821/3166-499"

Ich hoffe, dir weiter geholfen zu haben. Bei weiteren Fragen wende dich bitte direkt an das Konsistorium!

Gruß Robert

Hallo Viktoria,

entschuldige bitte, dass ich jetzt erst antworte (ein bisschen Osterferien vom Computer).

Zu deiner Frage:
Ein Übertritt zur evengelischen Kirche ist grundsätzlich bei jedem evangelischen Pastor/Pfarrer möglich. Er wird ein Gespräch führen über die Gründe (das können eigentlich nur Glaubensgründe sein!) und in die evangelische „Lehre“, d.h. Glaubensgrundsätze einführen bzw. diese vermitteln. Das ganze kann also mehrere Gespräche dauern und seine Zeit brauchen.

Ob dieser Weg für deinen Mann gangbar ist, muss er selbst entscheiden bzw. wissen.

Auch nach evangelischem Glauben wird eine Ehe lebenslang geschlossen. Aber: Evangelischer Glaube „bestraft“ nicht das Scheitern einer Ehe (was ja schon „Strafe“ genug sein kann), sondern glaubt, dass Gott dem Menschen einen neuen Anfang möglich macht. Grundsätzlich ist also eine Trauung geschiedener möglich - und: Nach evangelischem Verständnis ist die Trauung die Bitte um Gottes Segen - also um das Gelingen einer Partnerschaft - für ein Paar, das schon verheiratet ist.

Also traut euch, eine Pastorin oder einen Pastor anzusprechen.

Alles Gute euch beiden
traut euch!

volkmar

Liebe Vitali-Viktoria,
wenn Dein Mann bereis kath. (rk oder othdox) verheiratet war, so ist dies kein Hinderungsgrund, ev. kirchlich zu heiraten. Er muss lediglich den Nachweis erbringen, dass er rechtl. geschieden ist.
Viele Grüsse
monseur