Hallo Ralf,
„Ungültig ist eine Ehe zwischen zwei Personen, von denen
eine in der katholischen Kirche getauft oder in sie
aufgenommen wurde und nicht durch einen formalen Akt von ihr
abgefallen ist, die andere aber ungetauft ist.“wenn also die Fragestellerin ungetauft sein sollte kann
ebenfalls
keine „kath.Eheschließung“ erfolgen denn sie wäre ja a priori
ungültig.offensichtlich bist du der Diskussion nicht gefolgt. In einem
solchen Fall ist ein Dispens möglich. Vgl. Can 1086 § 2 i.V.m.
Cann 1125 und 1126. Genau das hatte ich der UP bereits
mitgeteilt. Deswegen ist das:Also so oder so ist eine kath.Eheschließung ausgeschlossen
falsch.
nein.
Dispens für eine Eheschließung ist zwar möglich für einen Katholiken
wenn er einen ungetauften Partner (sakramental)ehelichen will, aber
der ungetaufte Partner muß erkennen lassen, daß er unabdingbare
Kriterien für eine solche Ehe anerkennt, also zBsp. ua. daß die Ehe
unauflöslich ist.
Oder meinst Du daß die Kirche Ehen segnen wird, welche von vornherein
den „Makel“ der Nichtigkeit implizieren, also bei anderen Verfahren
die Nichtigkeit der Ehe festgestellt würde ?
Wenn die Nichtgetaufte aber bei einer früheren evangelischen
Eheschließung den Willen zur Ehe hatte, so wie er mindestens für
eine gültige Ehe erforderlich ist,dann ist ihre frühere Ehe eben
gültig.
Das Kriterium hier für eine kath. Eheschließung mit einem
Geschiedenen ist die erfolgreiche Nichtigkeitsprüfung und nicht die
Dispens für eine Eheschließung mit einem Nichtgetauften welcher noch
nicht verheiratet war.
Daß da manches „gemauschelt“ werden kann oder ignoriert wird steht
auf einem anderen Blatt.
Gruß Viktor