Katholischer Religionsunterricht in Hessen

Trennung von Staat und Kirche!
Hallo Stefan,

Schau an, schau an. In Hessen ist man mit der Entscheidung aus
dem aktuellen Geister-Anbetungs-Verein auszutreten noch
günstig gelitten.

ich kann mich gar nicht erinneren, damals vor 26 Jahren beim Amtsgericht Seligenstadt(Hessen) für meinem Austritt aus der röm.-katholischen Kirche überhaupt eine Gebühr bezahlt zu haben.

Das ist ja eine Unverschämtheit, wenn das jetzt Geld kostet! Wenn überhaupt, dann sollte der Staat diese Gebühr der Kirche in Rechnung stellen aus der man austritt, da er ja für diese auch die Bearbeitung des Austritts unter Missachtung des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche als Dienstleistung übernimmt.

Sowieso: Warum muss ich überhaupt, um steuerlich nach diesen verfassungsrechtlich gebotenen Trennungsprinzipien behandelt zu werden, meinen Austritt aus einem Verein erklären, in den ich niemals eingetreten bin, sondern von meinen Eltern eingetreten wurde?

Da sollte mal jemand gegen klagen. Ich, da bereits ausgetreten, kann es ja nun leider nicht mehr.

Gruß Gernot

PS: Danke für die Buch- und sonstigen Links. Leider werden solche grundlegenden Links zum Thema hier in diesem Unterforum (Brett) ja nicht, wie in anderen Unterforen von Wer-Weiss-Was üblich, in einer offiziellen Linkliste auf der Einstiegsseite angeboten.

Hallo Stefan,

Da sollte mal jemand gegen klagen. Ich, da bereits
ausgetreten, kann es ja nun leider nicht mehr.

Gruß Gernot

Mach ich gerne, mit etwas unterstützung. Anwalt kann ich mir nämlich nicht leisten.

Das ist auch erst seit kurzem so, ich glaub 3 Jahren? Jetzt denk ich mir „Ja wärst du mal…“ und jetzt kostet es ein Heidengeld, aus dem Verein raus zu kommen.
Hessen ist da wirklich noch günstig, ich muss glaub ich 50 Tacken da lassen, wenn ich austreten will.

Und vor allem wurde ja auch laut darüber geredet, dass diese Gebühr verhindern soll, dass Leute einfach austreten um Steuern zu sparen etc… vielleicht wollen die Leute austreten weil sie austreten wollen?

ich glaub es hackt.

lg
Kate

Hallo Gernot,

ich kann mich gar nicht erinneren, damals vor 26 Jahren beim
Amtsgericht Seligenstadt(Hessen) für meinem Austritt aus der
röm.-katholischen Kirche überhaupt eine Gebühr bezahlt zu
haben.

In Ba-Wü hat das auch schon vor 30 Jahren gekostet. Mich hat der hohe Preis (60DM) damals abgeschreckt, ich war noch Schülerin und habe mir vorgenommen, auszutreten, wenn ich das erste Mal Kirchenteuer zahlen muss, und das dann zu verrechnen.
Daran hast du mich erinnert und ich werde dann nächste Woche mal zum Gemeindeamt laufen.

Gruß
eklastic

Hallo Kate,

Mach ich gerne, mit etwas unterstützung. Anwalt kann ich mir
nämlich nicht leisten.

Es gibt in solchen Fällen ja auch Prozesskostenhilfe.

Ein Urteil, das in Analogie als Munition herangezogen werden könnte, ist folgendes gegen Deaktivierungsgebühren bei Handy-Verträgen.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020187.htm

Entsprechende Grundsatzurteile bezüglich der Unzulässigkeit gibt es wohl auch inzwischen bei Kontoauflösungsgbühren von Banken.

Vielleicht findest du ja in der Humanistischen Union einen Anwalt, der sich deine Sache zu eigen macht.

Ich denke da unter anderem an folgende(n):

http://www.google.de/search?q=Kirchen+Grundrechte+%2…

Gruß Gernot

Hallo Stefan,

wobei der Junge ja (vorerst?) sich nur vom Religionsunterricht befreien möchte, dazu muss er nicht aus der Kirche ausgetreten sein.

Gruß
eklastic

Hallo Gernot,

Das macht ja dann auch mächtig Eindruck, weil so etwas bei
gerade erst 14 Gewordenen bestimmt nicht häufig vorkommt.

Wesentlich öfter als du denkst. Viele Schüler sehen das Befreien vom Religionsunterricht als Fächerwahl zwischen Religion und Ethik (was oft an Lehrern oder auch Lehrinhalten festgemacht wird, und erstmal gar nichts über einen eventuellen Kirchenaustritt aussagt).

Möglicherweise wird man sogar noch in Unkenntnis der
Rechtslage von Seiten der Schulleitung versuchen, ihm Steine
bei seiner Abmeldung in den Weg zu legen.

Unwahrscheinlich. Die machen am Beginn jedes Halbschuljahres mit. Eventuell will der jetzige Religonslehrer nochmal mit ihm reden. Aber verbieten kann er ihm nichts, und das weiß jeder Lehrer auch.
Mein Rat an die UP: Der Junge soll aufs Sekretariat gehen und fragen, wie es an seiner Schule abläuft. Es wäre möglich, dass er das Schuljahr noch in Religion bleiben muss und erst zum neuen Schuljahr wechseln kann. Sollte er einen pädagogisch nicht begabten Religionslehrer haben, wäre es eventuell anzuraten bis zum Schuljahresende (nach der Notenkonferenz) zu warten, bevor er seine Absichten laut werden lässt.

Gruß
eklastic

Hallo Eklastic,

Möglicherweise wird man sogar noch in Unkenntnis der
Rechtslage von Seiten der Schulleitung versuchen, ihm Steine
bei seiner Abmeldung in den Weg zu legen.

Unwahrscheinlich. Die machen am Beginn jedes Halbschuljahres
mit. Eventuell will der jetzige Religonslehrer nochmal mit ihm
reden. Aber verbieten kann er ihm nichts, und das weiß jeder
Lehrer auch.
Mein Rat an die UP: Der Junge soll aufs Sekretariat gehen und
fragen, wie es an seiner Schule abläuft. Es wäre möglich,
dass er das Schuljahr noch in Religion bleiben muss und erst
zum neuen Schuljahr wechseln kann.

Ich denke, das Gesetz spricht da eine klare Sprache: Mit 14 ist man religionsmündig und da ist es einem nicht mehr zuzumuten, sich religiöser Indoktrination auszusetzen, wenn man das nicht wünscht.

Ob die Schulen ein organisatorisches Problem damit haben, mitten im Halbjahr, womöglich nur für diesen einen Schüler einen Ersatzunterricht zu organisieren ist nachrangig: Er könnte einem solchen „Unterricht“ einfach fernbleiben, wenn er eine entsprechende schriftliche Abmeldung abgibt und hätte keine Konsequenzen zu befürchten, gegen die er sich nicht rechtlich zur Wehr setzen könnte.

Die Schulnote eines mitten im Halbjahr abgebrochenen Religionsunterrichts hätte sich allein nach den Leistungen bis zum Abbruch zu bemessen. Alles andere wäre (nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung als Nicht-Jurist) rechtlich anfechtbar; übrigens auch in Bayern und im Saarland, wo sie sich mit diesem Grundrecht noch etwas schwertun.

Sollte er einen
pädagogisch nicht begabten Religionslehrer haben, wäre es
eventuell anzuraten bis zum Schuljahresende (nach der
Notenkonferenz) zu warten, bevor er seine Absichten laut
werden lässt.

Ich habe meine Abmeldung aus dem katholischen Religionsunterrricht auszutreten vor knapp 30 Jahren (übrigens damals auch in Hessen) während des laufenden Schuljahres angekündigt, habe als Köder noch eine Eins im Zeugnis bekommen und meine Ankündigung zum Halbjahreswechsel dann dennoch in die Tat umgesetzt. Eine besondere pädagogische Begabung wurde meinem damaligen Religionslehrer übrigens auch nicht nachgesagt, im Gegenteil!

Gruß Gernot

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[MOD] FAQ-Liste

PS: Danke für die Buch- und sonstigen Links. Leider werden
solche grundlegenden Links zum Thema hier in diesem Unterforum
(Brett) ja nicht, wie in anderen Unterforen von Wer-Weiss-Was
üblich, in einer offiziellen Linkliste auf der Einstiegsseite angeboten.

Für Literaturhinweise ist nicht die Einstiegsseite zuständig: Dafür gibt es die FAQ -Liste.
Und auf diese FAQ-Liste wird in der Einstiegsseite hingewiesen.

Falls das nicht reicht:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…

speziell: FAQ:1604

Wir bemühen uns allerdings, dort nur auf Literaturen hinzuweisen, die sachlich und fachlich auf seriösem Hintergrund basieren.

Metapher - Mod

Hallo Gernot,

Ich denke, das Gesetz spricht da eine klare Sprache: Mit 14
ist man religionsmündig und da ist es einem nicht mehr
zuzumuten, sich religiöser Indoktrination auszusetzen, wenn
man das nicht wünscht.

Dennoch ist „Religion“ ein Schulfach, da gelten die nach Bundesland verschiedenen Schulgesetze. Neulich gab es im U+E-Brett einen Thread über Anwesenheitspflicht bei AGs. Dort wurde klar argumentiert und nachgewiesen, dass Schüler verpflichtet sind eine einmal belegte AG „durchzuziehen“, wenn das für AGs gilt, dann für Schulfächer erst Recht. Schließlich gibt es für Religion oder eben entsprechend Ethik eine Note im Zeugnis.

Ich habe meine Abmeldung aus dem katholischen
Religionsunterrricht auszutreten vor knapp 30 Jahren (übrigens
damals auch in Hessen) während des laufenden Schuljahres
angekündigt, habe als Köder noch eine Eins im Zeugnis bekommen
und meine Ankündigung zum Halbjahreswechsel dann dennoch in
die Tat umgesetzt. Eine besondere pädagogische Begabung wurde
meinem damaligen Religionslehrer übrigens auch
nicht nachgesagt, im Gegenteil!

Du weißt, was ich damit gemeint habe. Manchmal muss man sich nicht mit dem Kopf blutige Stellen schlagen, wenn es mit etwas Diplomatie einfacher geht. Du hast ein Feindbild vom Religionsunterricht, das mit der Realität in den seltensten Fällen übereinstimmt (unabhängig davon, ob man Religionsunterricht an staatlichen Schulen für richtig oder notwendig hält - tue ich auch nicht).

Da Religion ein Fach ist, was zur Versetzung zählt (übrigens auch im positiven Sinne, man kann damit schlechte Noten in anderen Nebenfächern ausgleichen), wird man sich wohl oder übel an die div. Schulgesetze halten müssen. Es wäre dann nämlich nicht undenkbar, dass man bei einer drohenden schlechten Note, einfach mal im Mai das Fach wechselt.

Gruß
eklastic

Hallo Gernot,

Das ist ja eine Unverschämtheit, wenn das jetzt Geld kostet!

Wieso denn das? Das ist ein Verwaltungsakt und der kostet nunmal Gebühren.

Wenn überhaupt, dann sollte der Staat diese Gebühr der Kirche
in Rechnung stellen

Wie bitte?
Was habe ich (der Steuerzahler) mit deinem rechtmäßigen Ein- und Austritt aus der Kirche zu tun? Wurdest du etwa vom Staat oder der Kirche zu einem Zwangsmitglied?

Eltern können ihre Kinder anmelden wo sie wollen: bei Schalke 04, bei wer-weiss-was oder eben in der Kirche. Mit welchem Recht sollen die dazu erforderlichen An- und Abmeldegebühren, wenn denn welche anfallen, auf die Allgemeinheit umgelegt werden? Das wäre tatsächlich ein Grund zu klagen.

meinen Austritt aus einem Verein erklären, in den
ich niemals eingetreten bin, sondern von meinen Eltern
eingetreten wurde?

Eben. Und deshalb stelle deine Schadensersatzforderungen an die Leute, die dafür verantwortlich sind. Und wie du ja hier bekanntgegeben hast, sind das deine Eltern!
Aber lass bitte mich (den Steuerzahler) mit euren Familienstreitigkeiten in Frieden, ok?

Da sollte mal jemand gegen klagen.

Genau. Aber bitte gegen den, der für deinen Eintritt verantwortlich war und das war nicht die Kirche, nicht der Staat und nicht ich.

Ich, da bereits
ausgetreten, kann es ja nun leider nicht mehr.

Vielleicht bittest du deine Eltern einfach nochmal dich wieder anzumelden. Anschließend kannst du dich ja wieder abmelden, dann wieder anmelden usw. Selbstverständlich übernehme ich (der Steuerzahler) alle anfallenden Gebühren.

Mann, Mann, was für ein Rechtsempfinden manche Leute so entwickeln …

Gruß
Roland

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Hallo Gernot,

Das ist ja eine Unverschämtheit, wenn das jetzt Geld kostet!

Wieso denn das? Das ist ein Verwaltungsakt und der kostet
nunmal Gebühren.

Wenn überhaupt, dann sollte der Staat diese Gebühr der Kirche
in Rechnung stellen

Wie bitte?
Was habe ich (der Steuerzahler) mit deinem rechtmäßigen Ein-
und Austritt aus der Kirche zu tun? Wurdest du etwa vom Staat
oder der Kirche zu einem Zwangsmitglied?

Lesen hilft. Da steht doch klar der Staat soll es der KIRCHE in Rechnung stellen, nicht, der Staat solle die Kosten allein übernehmen.
Und wenn du Kirchensteuer meinst: Du unterstützt halt einen Verein, der erst Kinder in einem religionsunmündigen Alter einhaischt und dann nur gegen Gebühr frei lässt.

Meine Eltern können mich als Kind auch nicht einfach in den Puff mitnehmen oder in die Disko, da gibts Vorschriften vor. Die kathl. Kirche kümmert das nicht, also ja, man ist Zwangsmitglied wenn man es sich nicht selbst ausgesucht hat.

lg
Kate

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Hallo Kate,

Lesen hilft.

So ist das wohl *seufz*

Da steht doch klar der Staat soll es der KIRCHE
in Rechnung stellen, nicht, der Staat solle die Kosten allein
übernehmen.

Ja, aber was willst du mir damit sagen?
Gernot hat geschrieben, dass seine Eltern ihn in der Kirche angemeldet haben. Und es gibt tatsächlich Steuerzahler, die neben Einkommen- auch Kirchensteuer bezahlen. Jetzt sind wir wieder genauso schlau wie vorher.

Und das ändert auch nichts an der Tatsache, dass man schon ein etwas kurioses Rechtsempfinden haben muss, wenn die Allgemeinheit entsprechenden Gebühren übernehmen soll, für die sie absolut nicht verantwortlich ist. In Deutschland ist es Gott sei Dank so, dass man sich im Schadensfall an den Verursacher zu wenden hat, hier also an den, der die Anmeldung ausgefüllt hat. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein. Du kannst doch nicht das Rechssystem deswegen aus den Angeln heben, weil es in diesem Fall um einen Verein geht, den du wohl nicht magst.
Deshalb habe ich auch bewusst das Beispiel mit Schalke 04 erwähnt. Auch da werden schon viele Kinder von den Eltern im Säuglingsalter angemeldet, aber nienand würde auf die idee kommen die entsprechenden Beträge auf die Vereinsmitglieder oder den Steuerzahler umzulegen. Denn sonst bitte ich meine Mutter sofort, dass sie mich in allen existierenden Golfclubs anmeldet. Die anfallenden Gebühren übernimmst du sicher gerne, oder?

Und wenn du Kirchensteuer meinst: Du unterstützt halt einen
Verein, der erst Kinder in einem religionsunmündigen Alter
einhaischt und dann nur gegen Gebühr frei lässt.

Noch einmal: Das ist Sache der Eltern!

Ich habe meine Kinder nicht bei der Kirche angemeldet (also nicht taufen lassen) und du kannst mir glauben, dass ich bis heute nicht von deren Vertreter verfolgt werde und bis heute ihnen niemals aufgelauert wurde, um sie einzuhaischen. Mit dubiosen Verschwörungstheorien lass mich bitte in Ruhe.

Meine Eltern können mich als Kind auch nicht einfach in den
Puff mitnehmen oder in die Disko, .

Wie war das mit dem „Lesen hilft“?
Hab ich nicht von einem „rechtmäßigen Ein- und Austritt“ geschrieben? Ich weiß ja nicht in welchen Kreisen du so verkehrst, aber wie du jetzt auf einmal auf den Puff kommst, ist mir schleierhaft. Und auch in deinem komischen Beispiel würden doch ebenfalls die Eltern haftbar gemacht und nicht die Nutten, die Freier oder der Staat. Was du mir mit deinem Beispiel eigentlich mitteilen willst, ist mir schleierhaft.

da gibts Vorschriften vor

Ach, auf einmal? Sind wir uns nun plötzlich einig, dass es tatsächlich richtig ist, Vorschriften einzuhalten? Unter anderem auch die Vorschriften, die davon ausgehen, dass Schadensersatzforderungen an denjenigen zu richten gehen, der den Schaden verursacht hat?

Die kathl. Kirche kümmert das nicht, also ja, man ist
Zwangsmitglied wenn man es sich nicht selbst ausgesucht hat.

Un zum letzten Mal: Eltern melden ihre Kinder in Fußballvereinen, in bestimmten Schulen, in der Kirche oder in Krabbelgruppen an. Das ist ihr gutes Recht. Und ihre Pflicht ist dann auch für die Konsequenzen gerade zu stehen. Und wenn du das als Zwangsmitgliedschaft empfindest, so mache deine Eltern dafür haftbar. Die Kirche hat Gernot garantiert nicht zwangsverpflichtet. So schwer kann das doch wirklich nicht zu verstehen sein.

Gruß
Roland

Diskriminierung bei Bewerbung
Hallo Eklastic,

wobei der Junge ja (vorerst?) sich nur vom Religionsunterricht
befreien möchte, dazu muss er nicht aus der Kirche ausgetreten
sein.

Das stimmt, die Frage ist aber, ob er mit diesem Schritt (gleich aus der Kirche auszutreten) nicht sogar besser führe: Es soll -insbesondere in ländlichen- Gegenden immer noch Arbeitgeber geben, die bei der Bewerbung um Ausbildungsstellen auch auf die Religionsnote achten.

Ein Kirchenmitglied, das sich bewirbt, ohne eine Note in Religion vorweisen zu können, ist da möglicherweise noch schlechter angesehen als eines mit einer Reli-Vier im Zeugnis.

Bis vor wenigen Jahren gab es sogar in Städten Arbeitgeber, die z.B. nur Katholiken anstellten. Das trauen die sich aber inzwischen nicht mehr.

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/politischeliterat…

Mittlerweile gibt es ja auch ein Antidiskriminierungsgesetz. Diskriminierung aufgrund einer schlechten Religionsnote wäre da wohl schwerer nachzuweisen und auch schwerer angreifbar als eine solche aufgrund der Weltanschauung.

Gruß Gernot

Hallo Roland,

Da steht doch klar der Staat soll es der KIRCHE
in Rechnung stellen, nicht, der Staat solle die Kosten allein
übernehmen.

Ja, aber was willst du mir damit sagen?
Gernot hat geschrieben, dass seine Eltern ihn in der Kirche
angemeldet haben. Und es gibt tatsächlich Steuerzahler, die
neben Einkommen- auch Kirchensteuer bezahlen. Jetzt sind wir
wieder genauso schlau wie vorher.

Das ist ja der Skandal, dass der Staat hier die Mitgliedsbeiträge von Kirchenmitgliedern als Steuern eintreibt! Soweit mir bekannt ist, gibt es das bei keinem anderen Verein. Auch Austrittsgebühren gibt es bei anderen Vereinen nicht.

Wenn der Staat -hier ohnehin schon unter Missachtung der weltanschaulichen Neutralität, der er eigentlich verpflichtet sein sollte- der Kirche die Bearbeitung für die Austritte aus ihrem Verein abnimmt, so hat er die Kosten hierfür -wenn überhaupt- diesem Verein in Rechnung zu stellen. Die Kirche dürfte ja, wenn sie die Austritte in eigener Verwaltung bearbeitete, wie es eigentlich sein sollte, hierfür auch keine Gebühren nehmen.

Und das ändert auch nichts an der Tatsache, dass man schon ein
etwas kurioses Rechtsempfinden haben muss, wenn die
Allgemeinheit entsprechenden Gebühren übernehmen soll, für die
sie absolut nicht verantwortlich ist. In Deutschland ist es
Gott sei Dank so, dass man sich im Schadensfall an den
Verursacher zu wenden hat, hier also an den, der die Anmeldung
ausgefüllt hat.

Eben darum soll auch der Verursacher, die Kirche , für die mit dem Verwaltungsakt „Austritt“ verbundenen Kosten aufkommen.

Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.

Das finde ich auch!

Denn sonst bitte ich meine
Mutter sofort, dass sie mich in allen existierenden Golfclubs
anmeldet. Die anfallenden Gebühren übernimmst du sicher gerne,
oder?

Wir reden über Ab - und nicht An meldung!

Mir sind keine Golfclubs bekannt, die für den Aus tritt Gebühren verlangen. Auch im Vertragsrecht gelten Kontoauflösungsgebühren und Handy-Deaktivierungsgebühren mittlerweile als wettbewerbswidrig.

Es geht bei Kirchenaustritten ja auch nicht um die vorzeitige Auflösung eines auf eine bestimmte Zeit geschlossenen Vertrages. Da verhielte sich die Sache wieder anders.

Gruß Gernot

Hallo Gernot,

Das stimmt, die Frage ist aber, ob er mit diesem Schritt
(gleich aus der Kirche auszutreten) nicht sogar besser führe:
Es soll -insbesondere in ländlichen- Gegenden immer noch
Arbeitgeber geben, die bei der Bewerbung um Ausbildungsstellen
auch auf die Religionsnote achten.

Diesen Einwand verstehe ich nicht. Egal, ob er aus der Kirche austritt oder nicht, er wird entweder das Fach Religion oder das Fach Ethik belegen müssen und in einem dieser Fächer eine Note bekommen.
Nebenbei, ein Arbeitgeber, der auf die Note in Religion achtet, dem wird auch auffallen, ob der Bewerber/Angestellte konfessionslos ist oder nicht.

Mittlerweile gibt es ja auch ein Antidiskriminierungsgesetz.
Diskriminierung aufgrund einer schlechten Religionsnote wäre
da wohl schwerer nachzuweisen und auch schwerer angreifbar als
eine solche aufgrund der Weltanschauung.

Aber genauso zu verschleiern, oder nicht? Ich halte das für kein praxisrelevantes Argument. Und ein 14jähriger der aus dem Fach Religion austritt, hat vielleicht gar nicht die himmelstürmenden Gründe dafür, die du ihm unterstellst - vielleicht mag er nur den Ethiklehrer mehr. In dem Falle (und auch in anderen Fällen) sollte man ihn von keiner Seite unter Druck setzen. Mit deinen Argumenten könnte man nämlich genauso für ein Verbleiben im Fach Religion wie auch in der Kirche argumentieren, damit es später die Berufschancen nicht verhagelt.

Gruß
eklastic

PS: nur so, weil da heute passiert ist - auf einer Schulanmeldung, die mir auf den Tisch flatterte stand bei Konfession: unentschieden (war in Englisch, also: undecided).

Hallo Gernot,

Ein letzter Satz von meiner Seite zu dem Thema, auch wenn ich mich jetzt nur noch wiederhole:
Es ist sowas von egal, ob wir hier über Anmelde- oder Abmeldegebühren, Mitgliedsbeiträge oder Steuern reden. Du meinst, es wäre ungerecht, wenn du diese Kosten übernehmen müsstest, auch wenn du von deinen Eltern (den Verursachern) rechtlich völlig legal in diesem Verein angemeldet warst, hast aber absolut keine Hemmungen, diese Kosten auf mich (Mitglied/Steuerzahler) abzuwälzen, obwohl ich mit diesem Vorgang absolut nichts zu tun habe und auch nichts zu tun haben will und findest das auch noch völlig ok.

Bin ich froh, dass wir in D ein gut funktionierendes Rechtssystem haben, welches keinen Raum für solch engstirnigen Betrachtungsweisen bietet, wie du sie hier ablieferst.

Damit klinke ich mich aus dieser Diskussion aus.

Gruß
Roland

Hallo Roland,

Es ist sowas von egal, ob wir hier über Anmelde- oder
Abmeldegebühren, Mitgliedsbeiträge oder Steuern reden. Du
meinst, es wäre ungerecht, wenn du diese Kosten übernehmen
müsstest, auch wenn du von deinen Eltern (den Verursachern)
rechtlich völlig legal in diesem Verein angemeldet warst, hast
aber absolut keine Hemmungen, diese Kosten auf mich
(Mitglied/Steuerzahler) abzuwälzen, obwohl ich mit diesem
Vorgang absolut nichts zu tun habe und auch nichts zu tun
haben will und findest das auch noch völlig ok.

Also auf meine Veranlassung geht es bestimmt nicht zurück, wenn der Staat ohne Not für private Vereine die Mitgliederverwaltung übernimmt. Das ist ja im Gegenteil genau das, wo gegen ich mich auch im Sinne der Allgemeinheit ausspreche.

Bin ich froh, dass wir in D ein gut funktionierendes
Rechtssystem haben, welches keinen Raum für solch engstirnigen
Betrachtungsweisen bietet, wie du sie hier ablieferst.

Meinen Standpunkt habe ich im Unterschied zu dir mit Argumenten untermauert.

Damit klinke ich mich aus dieser Diskussion aus.

Das ist unter diesen Umständen wohl auch besser so.

Gruß Gernot

[MOD] Abschluß

und mit diesem berechtigten Schlußwort von Orlando …

Damit klinke ich mich aus dieser Diskussion aus.

… schließe auch ich diese Nebensdiskussion ab, die nicht nur bzgl. des UP völlig off topic ist.

Metapher - Mod

Das ist ja der Skandal, dass der Staat hier die
Mitgliedsbeiträge von Kirchenmitgliedern als Steuern
eintreibt! Soweit mir bekannt ist, gibt es das bei keinem
anderen Verein. Auch Austrittsgebühren gibt es bei anderen
Vereinen nicht.

Über die Kirchensteuer kann man sicher geteilter Meinung sein - aber nur der Fairnis halber: Nicht die Kirche (also „der Verein“ - der im Übrigen keiner ist, sondern eine Körperschaft des öffentlichen Rechts) erhebt die Austrittsgebühr, sondern der Staat. Da kann die Kirche nix dafür.

Daß wiederum der Staat in der kirchlichen Mitgliederverwaltung mitmischt hat einen ganz einfachen Grund: Eben weil die Kirche in Deutschland so groß ist, soll sichergestellt sein, daß ein Austritt ohne Probleme möglich ist. Die Austrittserklärung vor dem Standesbeamten und die Austrittsbestätigung ist deshalb bewußt völlig von der kirchlichen Verwaltung losgelöst. Das hat auch etwas mit Religionsfreiheit zu tun - nur kann man es eben nicht allen recht machen.

Gruß, Martinus…

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Hallo Martinus,

„der Verein“ - der im Übrigen keiner ist, sondern eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Dieser Status wäre im Sinne der Verwirklichung der Trennung von Staat und Kirche natürlich ebenso abzuschaffen wie die Kirchensteuer.

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperschaft_des_%…

Dass es sich bei Rundfunkanstalten, verfassten Studentenschaften, Studentenwerken und Universitäten um Körperschaften öffentlichen Rechts handelt, sehe ich ein; sie dienen dem Allgemeinwohl und dem Allgemeininteresse.

Kirchen aber sind de facto Vertreter von Privatinteressen, die gleichwohl „gemeinnützig“ sein können.

Wenn sie allerdings offiziell über ihre obersten Repräsentanten aufwieglerische Thesen vertreten wie etwa der Kölner Kardinal Meissner (Schwule als Gift für die Werteordnung „au[s]schwitzen“), steht ihnen auch der Status der Gemeinnützigkeit nicht zu und sie sollten im Gegenteil wie die „Kirche Scientology“ vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

http://www.shortnews.de/start.cfm?id=484163

Gruß Gernot