Ein liebes Hallo,
was muss ich genau unternehmen um meinen Sohn,
er wird im Mai 14, vom katholischen Religionsunterricht
im Bundesland Hessen zu befreien?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Marilinda
Ein liebes Hallo,
was muss ich genau unternehmen um meinen Sohn,
er wird im Mai 14, vom katholischen Religionsunterricht
im Bundesland Hessen zu befreien?
Vielen Dank
Liebe Grüße
Marilinda
Hallo Marilinda,
was muss ich genau unternehmen um meinen Sohn,
er wird im Mai 14, vom katholischen Religionsunterricht
im Bundesland Hessen zu befreien?
Eine formlose schriftliche Erklärung reicht da meines Wissens aus.
Allerdings würde ich vermuten, dass du ihn, wenn er Mitglied der katholischen Kirche ist, ebenso wenig gegen seinen Willen vom Religionsunterricht abmelden kannst, wie du gegen seinen Willen in seinem Namen seinen Austritt aus der Kirche erklären könntest, da er das zwölfte Lebensjahr ja schon vollendet hat und beschränkt religionsmündig ist.
Mit 14 kann er das dann beides sowieso ganz alleine entscheiden: Seine Abmeldung vom Religionsunterricht formlos beim Rektorat der Schule erklären und beim Amtsgericht seinen Austritt aus der Kirche, denn dann ist er ja voll religionsmündig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Religionsm%C3%BCndigkeit
Gruß Gernot
Vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
Es ist der Wunsch meines Sohnes.
Liebe Grüße Marilinda
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Mündige sprechen für sich selbst!
Hallo Marilinda,
Es ist der Wunsch meines Sohnes.
…na dann würde ich ihm doch das gute Gefühl der Mündigkeit gönnen und ihn seine Abmeldung vom Religionsunterricht in wenigen Monaten selbst vollziehen lassen.
Das macht ja dann auch mächtig Eindruck, weil so etwas bei gerade erst 14 Gewordenen bestimmt nicht häufig vorkommt.
Möglicherweise wird man sogar noch in Unkenntnis der Rechtslage von Seiten der Schulleitung versuchen, ihm Steine bei seiner Abmeldung in den Weg zu legen. Das wäre doch eine tolle Erfahrung für deinen Sohn, wenn er sieht, dass er da am Ende aus eigener Kraft obsiegt und nicht auf deine Unterstützung angewiesen ist.
Aber besprich das ruhig noch mal mit deinem Sohn, was ihm wichtiger ist; sich möglichst schnell nicht mehr katholischer Indoktrination aussetzen zu müssen, oder der Befreiungsschlag aus eigener Kraft!
Gruß Gernot
Zivilisierte Preise
Schau an, schau an. In Hessen ist man mit der Entscheidung aus dem aktuellen Geister-Anbetungs-Verein auszutreten noch günstig gelitten.
http://www.kirchenaustritt.de/hessen/
Mannheim ist da 100 % teurer:
http://www.mannheim.de/io2/browse/webseiten/buergers…
Die Differenz kann ja dann in ein Buch investiert werden:
http://www.amazon.de/Herr-ist-kein-Hirte/dp/38966735…
Oder als schwere Literatur für den Englisch-Unterricht:
http://www.amazon.de/God-Not-Great-Christopher-Hitch…
Ansonsten noch ein Linktipp:
http://www.giordano-bruno-stiftung.de
Gruß
Stefan
Trennung von Staat und Kirche!
Hallo Stefan,
Schau an, schau an. In Hessen ist man mit der Entscheidung aus
dem aktuellen Geister-Anbetungs-Verein auszutreten noch
günstig gelitten.
ich kann mich gar nicht erinneren, damals vor 26 Jahren beim Amtsgericht Seligenstadt(Hessen) für meinem Austritt aus der röm.-katholischen Kirche überhaupt eine Gebühr bezahlt zu haben.
Das ist ja eine Unverschämtheit, wenn das jetzt Geld kostet! Wenn überhaupt, dann sollte der Staat diese Gebühr der Kirche in Rechnung stellen aus der man austritt, da er ja für diese auch die Bearbeitung des Austritts unter Missachtung des Prinzips der Trennung von Staat und Kirche als Dienstleistung übernimmt.
Sowieso: Warum muss ich überhaupt, um steuerlich nach diesen verfassungsrechtlich gebotenen Trennungsprinzipien behandelt zu werden, meinen Austritt aus einem Verein erklären, in den ich niemals eingetreten bin, sondern von meinen Eltern eingetreten wurde?
Da sollte mal jemand gegen klagen. Ich, da bereits ausgetreten, kann es ja nun leider nicht mehr.
Gruß Gernot
PS: Danke für die Buch- und sonstigen Links. Leider werden solche grundlegenden Links zum Thema hier in diesem Unterforum (Brett) ja nicht, wie in anderen Unterforen von Wer-Weiss-Was üblich, in einer offiziellen Linkliste auf der Einstiegsseite angeboten.
Hallo Stefan,
Da sollte mal jemand gegen klagen. Ich, da bereits
ausgetreten, kann es ja nun leider nicht mehr.Gruß Gernot
Mach ich gerne, mit etwas unterstützung. Anwalt kann ich mir nämlich nicht leisten.
Das ist auch erst seit kurzem so, ich glaub 3 Jahren? Jetzt denk ich mir „Ja wärst du mal…“ und jetzt kostet es ein Heidengeld, aus dem Verein raus zu kommen.
Hessen ist da wirklich noch günstig, ich muss glaub ich 50 Tacken da lassen, wenn ich austreten will.
Und vor allem wurde ja auch laut darüber geredet, dass diese Gebühr verhindern soll, dass Leute einfach austreten um Steuern zu sparen etc… vielleicht wollen die Leute austreten weil sie austreten wollen?
ich glaub es hackt.
lg
Kate
Hallo Gernot,
ich kann mich gar nicht erinneren, damals vor 26 Jahren beim
Amtsgericht Seligenstadt(Hessen) für meinem Austritt aus der
röm.-katholischen Kirche überhaupt eine Gebühr bezahlt zu
haben.
In Ba-Wü hat das auch schon vor 30 Jahren gekostet. Mich hat der hohe Preis (60DM) damals abgeschreckt, ich war noch Schülerin und habe mir vorgenommen, auszutreten, wenn ich das erste Mal Kirchenteuer zahlen muss, und das dann zu verrechnen.
Daran hast du mich erinnert und ich werde dann nächste Woche mal zum Gemeindeamt laufen.
Gruß
eklastic
Hallo Kate,
Mach ich gerne, mit etwas unterstützung. Anwalt kann ich mir
nämlich nicht leisten.
Es gibt in solchen Fällen ja auch Prozesskostenhilfe.
Ein Urteil, das in Analogie als Munition herangezogen werden könnte, ist folgendes gegen Deaktivierungsgebühren bei Handy-Verträgen.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020187.htm
Entsprechende Grundsatzurteile bezüglich der Unzulässigkeit gibt es wohl auch inzwischen bei Kontoauflösungsgbühren von Banken.
Vielleicht findest du ja in der Humanistischen Union einen Anwalt, der sich deine Sache zu eigen macht.
Ich denke da unter anderem an folgende(n):
http://www.google.de/search?q=Kirchen+Grundrechte+%2…
Gruß Gernot
Hallo Stefan,
wobei der Junge ja (vorerst?) sich nur vom Religionsunterricht befreien möchte, dazu muss er nicht aus der Kirche ausgetreten sein.
Gruß
eklastic
Hallo Gernot,
Das macht ja dann auch mächtig Eindruck, weil so etwas bei
gerade erst 14 Gewordenen bestimmt nicht häufig vorkommt.
Wesentlich öfter als du denkst. Viele Schüler sehen das Befreien vom Religionsunterricht als Fächerwahl zwischen Religion und Ethik (was oft an Lehrern oder auch Lehrinhalten festgemacht wird, und erstmal gar nichts über einen eventuellen Kirchenaustritt aussagt).
Möglicherweise wird man sogar noch in Unkenntnis der
Rechtslage von Seiten der Schulleitung versuchen, ihm Steine
bei seiner Abmeldung in den Weg zu legen.
Unwahrscheinlich. Die machen am Beginn jedes Halbschuljahres mit. Eventuell will der jetzige Religonslehrer nochmal mit ihm reden. Aber verbieten kann er ihm nichts, und das weiß jeder Lehrer auch.
Mein Rat an die UP: Der Junge soll aufs Sekretariat gehen und fragen, wie es an seiner Schule abläuft. Es wäre möglich, dass er das Schuljahr noch in Religion bleiben muss und erst zum neuen Schuljahr wechseln kann. Sollte er einen pädagogisch nicht begabten Religionslehrer haben, wäre es eventuell anzuraten bis zum Schuljahresende (nach der Notenkonferenz) zu warten, bevor er seine Absichten laut werden lässt.
Gruß
eklastic
Hallo Eklastic,
Möglicherweise wird man sogar noch in Unkenntnis der
Rechtslage von Seiten der Schulleitung versuchen, ihm Steine
bei seiner Abmeldung in den Weg zu legen.Unwahrscheinlich. Die machen am Beginn jedes Halbschuljahres
mit. Eventuell will der jetzige Religonslehrer nochmal mit ihm
reden. Aber verbieten kann er ihm nichts, und das weiß jeder
Lehrer auch.
Mein Rat an die UP: Der Junge soll aufs Sekretariat gehen und
fragen, wie es an seiner Schule abläuft. Es wäre möglich,
dass er das Schuljahr noch in Religion bleiben muss und erst
zum neuen Schuljahr wechseln kann.
Ich denke, das Gesetz spricht da eine klare Sprache: Mit 14 ist man religionsmündig und da ist es einem nicht mehr zuzumuten, sich religiöser Indoktrination auszusetzen, wenn man das nicht wünscht.
Ob die Schulen ein organisatorisches Problem damit haben, mitten im Halbjahr, womöglich nur für diesen einen Schüler einen Ersatzunterricht zu organisieren ist nachrangig: Er könnte einem solchen „Unterricht“ einfach fernbleiben, wenn er eine entsprechende schriftliche Abmeldung abgibt und hätte keine Konsequenzen zu befürchten, gegen die er sich nicht rechtlich zur Wehr setzen könnte.
Die Schulnote eines mitten im Halbjahr abgebrochenen Religionsunterrichts hätte sich allein nach den Leistungen bis zum Abbruch zu bemessen. Alles andere wäre (nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung als Nicht-Jurist) rechtlich anfechtbar; übrigens auch in Bayern und im Saarland, wo sie sich mit diesem Grundrecht noch etwas schwertun.
Sollte er einen
pädagogisch nicht begabten Religionslehrer haben, wäre es
eventuell anzuraten bis zum Schuljahresende (nach der
Notenkonferenz) zu warten, bevor er seine Absichten laut
werden lässt.
Ich habe meine Abmeldung aus dem katholischen Religionsunterrricht auszutreten vor knapp 30 Jahren (übrigens damals auch in Hessen) während des laufenden Schuljahres angekündigt, habe als Köder noch eine Eins im Zeugnis bekommen und meine Ankündigung zum Halbjahreswechsel dann dennoch in die Tat umgesetzt. Eine besondere pädagogische Begabung wurde meinem damaligen Religionslehrer übrigens auch nicht nachgesagt, im Gegenteil!
Gruß Gernot
[MOD] FAQ-Liste
PS: Danke für die Buch- und sonstigen Links. Leider werden
solche grundlegenden Links zum Thema hier in diesem Unterforum
(Brett) ja nicht, wie in anderen Unterforen von Wer-Weiss-Was
üblich, in einer offiziellen Linkliste auf der Einstiegsseite angeboten.
Für Literaturhinweise ist nicht die Einstiegsseite zuständig: Dafür gibt es die FAQ -Liste.
Und auf diese FAQ-Liste wird in der Einstiegsseite hingewiesen.
Falls das nicht reicht:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqlist.fpl…
speziell: FAQ:1604
Wir bemühen uns allerdings, dort nur auf Literaturen hinzuweisen, die sachlich und fachlich auf seriösem Hintergrund basieren.
Metapher - Mod
Hallo Gernot,
Ich denke, das Gesetz spricht da eine klare Sprache: Mit 14
ist man religionsmündig und da ist es einem nicht mehr
zuzumuten, sich religiöser Indoktrination auszusetzen, wenn
man das nicht wünscht.
Dennoch ist „Religion“ ein Schulfach, da gelten die nach Bundesland verschiedenen Schulgesetze. Neulich gab es im U+E-Brett einen Thread über Anwesenheitspflicht bei AGs. Dort wurde klar argumentiert und nachgewiesen, dass Schüler verpflichtet sind eine einmal belegte AG „durchzuziehen“, wenn das für AGs gilt, dann für Schulfächer erst Recht. Schließlich gibt es für Religion oder eben entsprechend Ethik eine Note im Zeugnis.
Ich habe meine Abmeldung aus dem katholischen
Religionsunterrricht auszutreten vor knapp 30 Jahren (übrigens
damals auch in Hessen) während des laufenden Schuljahres
angekündigt, habe als Köder noch eine Eins im Zeugnis bekommen
und meine Ankündigung zum Halbjahreswechsel dann dennoch in
die Tat umgesetzt. Eine besondere pädagogische Begabung wurde
meinem damaligen Religionslehrer übrigens auch
nicht nachgesagt, im Gegenteil!
Du weißt, was ich damit gemeint habe. Manchmal muss man sich nicht mit dem Kopf blutige Stellen schlagen, wenn es mit etwas Diplomatie einfacher geht. Du hast ein Feindbild vom Religionsunterricht, das mit der Realität in den seltensten Fällen übereinstimmt (unabhängig davon, ob man Religionsunterricht an staatlichen Schulen für richtig oder notwendig hält - tue ich auch nicht).
Da Religion ein Fach ist, was zur Versetzung zählt (übrigens auch im positiven Sinne, man kann damit schlechte Noten in anderen Nebenfächern ausgleichen), wird man sich wohl oder übel an die div. Schulgesetze halten müssen. Es wäre dann nämlich nicht undenkbar, dass man bei einer drohenden schlechten Note, einfach mal im Mai das Fach wechselt.
Gruß
eklastic
Hallo Gernot,
Das ist ja eine Unverschämtheit, wenn das jetzt Geld kostet!
Wieso denn das? Das ist ein Verwaltungsakt und der kostet nunmal Gebühren.
Wenn überhaupt, dann sollte der Staat diese Gebühr der Kirche
in Rechnung stellen
Wie bitte?
Was habe ich (der Steuerzahler) mit deinem rechtmäßigen Ein- und Austritt aus der Kirche zu tun? Wurdest du etwa vom Staat oder der Kirche zu einem Zwangsmitglied?
Eltern können ihre Kinder anmelden wo sie wollen: bei Schalke 04, bei wer-weiss-was oder eben in der Kirche. Mit welchem Recht sollen die dazu erforderlichen An- und Abmeldegebühren, wenn denn welche anfallen, auf die Allgemeinheit umgelegt werden? Das wäre tatsächlich ein Grund zu klagen.
meinen Austritt aus einem Verein erklären, in den
ich niemals eingetreten bin, sondern von meinen Eltern
eingetreten wurde?
Eben. Und deshalb stelle deine Schadensersatzforderungen an die Leute, die dafür verantwortlich sind. Und wie du ja hier bekanntgegeben hast, sind das deine Eltern!
Aber lass bitte mich (den Steuerzahler) mit euren Familienstreitigkeiten in Frieden, ok?
Da sollte mal jemand gegen klagen.
Genau. Aber bitte gegen den, der für deinen Eintritt verantwortlich war und das war nicht die Kirche, nicht der Staat und nicht ich.
Ich, da bereits
ausgetreten, kann es ja nun leider nicht mehr.
Vielleicht bittest du deine Eltern einfach nochmal dich wieder anzumelden. Anschließend kannst du dich ja wieder abmelden, dann wieder anmelden usw. Selbstverständlich übernehme ich (der Steuerzahler) alle anfallenden Gebühren.
Mann, Mann, was für ein Rechtsempfinden manche Leute so entwickeln …
Gruß
Roland
Hallo Gernot,
Das ist ja eine Unverschämtheit, wenn das jetzt Geld kostet!
Wieso denn das? Das ist ein Verwaltungsakt und der kostet
nunmal Gebühren.Wenn überhaupt, dann sollte der Staat diese Gebühr der Kirche
in Rechnung stellenWie bitte?
Was habe ich (der Steuerzahler) mit deinem rechtmäßigen Ein-
und Austritt aus der Kirche zu tun? Wurdest du etwa vom Staat
oder der Kirche zu einem Zwangsmitglied?
Lesen hilft. Da steht doch klar der Staat soll es der KIRCHE in Rechnung stellen, nicht, der Staat solle die Kosten allein übernehmen.
Und wenn du Kirchensteuer meinst: Du unterstützt halt einen Verein, der erst Kinder in einem religionsunmündigen Alter einhaischt und dann nur gegen Gebühr frei lässt.
Meine Eltern können mich als Kind auch nicht einfach in den Puff mitnehmen oder in die Disko, da gibts Vorschriften vor. Die kathl. Kirche kümmert das nicht, also ja, man ist Zwangsmitglied wenn man es sich nicht selbst ausgesucht hat.
lg
Kate
Hallo Kate,
Lesen hilft.
So ist das wohl *seufz*
Da steht doch klar der Staat soll es der KIRCHE
in Rechnung stellen, nicht, der Staat solle die Kosten allein
übernehmen.
Ja, aber was willst du mir damit sagen?
Gernot hat geschrieben, dass seine Eltern ihn in der Kirche angemeldet haben. Und es gibt tatsächlich Steuerzahler, die neben Einkommen- auch Kirchensteuer bezahlen. Jetzt sind wir wieder genauso schlau wie vorher.
Und das ändert auch nichts an der Tatsache, dass man schon ein etwas kurioses Rechtsempfinden haben muss, wenn die Allgemeinheit entsprechenden Gebühren übernehmen soll, für die sie absolut nicht verantwortlich ist. In Deutschland ist es Gott sei Dank so, dass man sich im Schadensfall an den Verursacher zu wenden hat, hier also an den, der die Anmeldung ausgefüllt hat. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein. Du kannst doch nicht das Rechssystem deswegen aus den Angeln heben, weil es in diesem Fall um einen Verein geht, den du wohl nicht magst.
Deshalb habe ich auch bewusst das Beispiel mit Schalke 04 erwähnt. Auch da werden schon viele Kinder von den Eltern im Säuglingsalter angemeldet, aber nienand würde auf die idee kommen die entsprechenden Beträge auf die Vereinsmitglieder oder den Steuerzahler umzulegen. Denn sonst bitte ich meine Mutter sofort, dass sie mich in allen existierenden Golfclubs anmeldet. Die anfallenden Gebühren übernimmst du sicher gerne, oder?
Und wenn du Kirchensteuer meinst: Du unterstützt halt einen
Verein, der erst Kinder in einem religionsunmündigen Alter
einhaischt und dann nur gegen Gebühr frei lässt.
Noch einmal: Das ist Sache der Eltern!
Ich habe meine Kinder nicht bei der Kirche angemeldet (also nicht taufen lassen) und du kannst mir glauben, dass ich bis heute nicht von deren Vertreter verfolgt werde und bis heute ihnen niemals aufgelauert wurde, um sie einzuhaischen. Mit dubiosen Verschwörungstheorien lass mich bitte in Ruhe.
Meine Eltern können mich als Kind auch nicht einfach in den
Puff mitnehmen oder in die Disko, .
Wie war das mit dem „Lesen hilft“?
Hab ich nicht von einem „rechtmäßigen Ein- und Austritt“ geschrieben? Ich weiß ja nicht in welchen Kreisen du so verkehrst, aber wie du jetzt auf einmal auf den Puff kommst, ist mir schleierhaft. Und auch in deinem komischen Beispiel würden doch ebenfalls die Eltern haftbar gemacht und nicht die Nutten, die Freier oder der Staat. Was du mir mit deinem Beispiel eigentlich mitteilen willst, ist mir schleierhaft.
da gibts Vorschriften vor
Ach, auf einmal? Sind wir uns nun plötzlich einig, dass es tatsächlich richtig ist, Vorschriften einzuhalten? Unter anderem auch die Vorschriften, die davon ausgehen, dass Schadensersatzforderungen an denjenigen zu richten gehen, der den Schaden verursacht hat?
Die kathl. Kirche kümmert das nicht, also ja, man ist
Zwangsmitglied wenn man es sich nicht selbst ausgesucht hat.
Un zum letzten Mal: Eltern melden ihre Kinder in Fußballvereinen, in bestimmten Schulen, in der Kirche oder in Krabbelgruppen an. Das ist ihr gutes Recht. Und ihre Pflicht ist dann auch für die Konsequenzen gerade zu stehen. Und wenn du das als Zwangsmitgliedschaft empfindest, so mache deine Eltern dafür haftbar. Die Kirche hat Gernot garantiert nicht zwangsverpflichtet. So schwer kann das doch wirklich nicht zu verstehen sein.
Gruß
Roland
Diskriminierung bei Bewerbung
Hallo Eklastic,
wobei der Junge ja (vorerst?) sich nur vom Religionsunterricht
befreien möchte, dazu muss er nicht aus der Kirche ausgetreten
sein.
Das stimmt, die Frage ist aber, ob er mit diesem Schritt (gleich aus der Kirche auszutreten) nicht sogar besser führe: Es soll -insbesondere in ländlichen- Gegenden immer noch Arbeitgeber geben, die bei der Bewerbung um Ausbildungsstellen auch auf die Religionsnote achten.
Ein Kirchenmitglied, das sich bewirbt, ohne eine Note in Religion vorweisen zu können, ist da möglicherweise noch schlechter angesehen als eines mit einer Reli-Vier im Zeugnis.
Bis vor wenigen Jahren gab es sogar in Städten Arbeitgeber, die z.B. nur Katholiken anstellten. Das trauen die sich aber inzwischen nicht mehr.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/politischeliterat…
Mittlerweile gibt es ja auch ein Antidiskriminierungsgesetz. Diskriminierung aufgrund einer schlechten Religionsnote wäre da wohl schwerer nachzuweisen und auch schwerer angreifbar als eine solche aufgrund der Weltanschauung.
Gruß Gernot
Hallo Roland,
Da steht doch klar der Staat soll es der KIRCHE
in Rechnung stellen, nicht, der Staat solle die Kosten allein
übernehmen.
Ja, aber was willst du mir damit sagen?
Gernot hat geschrieben, dass seine Eltern ihn in der Kirche
angemeldet haben. Und es gibt tatsächlich Steuerzahler, die
neben Einkommen- auch Kirchensteuer bezahlen. Jetzt sind wir
wieder genauso schlau wie vorher.
Das ist ja der Skandal, dass der Staat hier die Mitgliedsbeiträge von Kirchenmitgliedern als Steuern eintreibt! Soweit mir bekannt ist, gibt es das bei keinem anderen Verein. Auch Austrittsgebühren gibt es bei anderen Vereinen nicht.
Wenn der Staat -hier ohnehin schon unter Missachtung der weltanschaulichen Neutralität, der er eigentlich verpflichtet sein sollte- der Kirche die Bearbeitung für die Austritte aus ihrem Verein abnimmt, so hat er die Kosten hierfür -wenn überhaupt- diesem Verein in Rechnung zu stellen. Die Kirche dürfte ja, wenn sie die Austritte in eigener Verwaltung bearbeitete, wie es eigentlich sein sollte, hierfür auch keine Gebühren nehmen.
Und das ändert auch nichts an der Tatsache, dass man schon ein
etwas kurioses Rechtsempfinden haben muss, wenn die
Allgemeinheit entsprechenden Gebühren übernehmen soll, für die
sie absolut nicht verantwortlich ist. In Deutschland ist es
Gott sei Dank so, dass man sich im Schadensfall an den
Verursacher zu wenden hat, hier also an den, der die Anmeldung
ausgefüllt hat.
Eben darum soll auch der Verursacher, die Kirche , für die mit dem Verwaltungsakt „Austritt“ verbundenen Kosten aufkommen.
Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.
Das finde ich auch!
Denn sonst bitte ich meine
Mutter sofort, dass sie mich in allen existierenden Golfclubs
anmeldet. Die anfallenden Gebühren übernimmst du sicher gerne,
oder?
Wir reden über Ab - und nicht An meldung!
Mir sind keine Golfclubs bekannt, die für den Aus tritt Gebühren verlangen. Auch im Vertragsrecht gelten Kontoauflösungsgebühren und Handy-Deaktivierungsgebühren mittlerweile als wettbewerbswidrig.
Es geht bei Kirchenaustritten ja auch nicht um die vorzeitige Auflösung eines auf eine bestimmte Zeit geschlossenen Vertrages. Da verhielte sich die Sache wieder anders.
Gruß Gernot
Hallo Gernot,
Das stimmt, die Frage ist aber, ob er mit diesem Schritt
(gleich aus der Kirche auszutreten) nicht sogar besser führe:
Es soll -insbesondere in ländlichen- Gegenden immer noch
Arbeitgeber geben, die bei der Bewerbung um Ausbildungsstellen
auch auf die Religionsnote achten.
Diesen Einwand verstehe ich nicht. Egal, ob er aus der Kirche austritt oder nicht, er wird entweder das Fach Religion oder das Fach Ethik belegen müssen und in einem dieser Fächer eine Note bekommen.
Nebenbei, ein Arbeitgeber, der auf die Note in Religion achtet, dem wird auch auffallen, ob der Bewerber/Angestellte konfessionslos ist oder nicht.
Mittlerweile gibt es ja auch ein Antidiskriminierungsgesetz.
Diskriminierung aufgrund einer schlechten Religionsnote wäre
da wohl schwerer nachzuweisen und auch schwerer angreifbar als
eine solche aufgrund der Weltanschauung.
Aber genauso zu verschleiern, oder nicht? Ich halte das für kein praxisrelevantes Argument. Und ein 14jähriger der aus dem Fach Religion austritt, hat vielleicht gar nicht die himmelstürmenden Gründe dafür, die du ihm unterstellst - vielleicht mag er nur den Ethiklehrer mehr. In dem Falle (und auch in anderen Fällen) sollte man ihn von keiner Seite unter Druck setzen. Mit deinen Argumenten könnte man nämlich genauso für ein Verbleiben im Fach Religion wie auch in der Kirche argumentieren, damit es später die Berufschancen nicht verhagelt.
Gruß
eklastic
PS: nur so, weil da heute passiert ist - auf einer Schulanmeldung, die mir auf den Tisch flatterte stand bei Konfession: unentschieden (war in Englisch, also: undecided).