Hallo!
Nehmen wir an jemand überfährt eine Katze in einer geschlossenen Ortschaft bei Nacht. Die Katze überlebt (da „nur“ angefahren). Der Fahrer bremst, schafft es aber nicht. Er will die Katze nach dem Zusammenprall weglaufen sehen haben, steigt aber nicht aus um weiternachzusehen. Ohne jemanden zu informieren verschwindet er.
Kann der Besitzer der Katze dem Autofahrerschwein die Tierarzt kosten auferlegen bzw. beim späteren Tod des Tieres „Ersatz“ (wie auch immer) verlangen?
Vielen Dank
;(((