Hallo, ich bin Katzenbesitzerin und meine Katze wurde am Wochenende von einem schnell fahrendes Auto überfahren. Habe im Netz gelesen, dass Fahrerflucht in diesem Fall nicht möglich ist da es sich um eine Katze handelt? [Beitrag editiert - www Team] Der Fahrer des Wagens ist dann auch einfach weitergefahren und hat meine Katze auf der Straße sterben lassen.
Außerdem habe ich erfarhen, dass ich als Katzenbesitzerin dafür hafte?
Ich verstehe diese Unfairness nicht mehr …
Ich auch nicht.
Ja, is leider so
Wer denn sonst? Wobei ein Schaden bei einer Katze relativ selten ist. Ein Bekannter starb durch ein Unfall mit Pferd, da ist es gut, wenn der Halter haftplichtversichert ist.
Stimmt. Während man für Hunde, Pferde etc. eine extra Versicherung braucht sind Katzen üblicherweise über die Privathaftpflicht abgedeckt.
ok, aber wenn ein Tier, auch wenn es eine Katze ist, eine Sache darstellt, handelt es sich bei einem Unfall mit einem Tier vielleicht um „Sachbeschädigung“? Wenn ich ein Straßenschild anfahre und mich vom Ort des Geschehens entferne, begehe ich Fahrerflucht, wieso nicht auch bei einem Unfall mit einer Katze?
Nur mal so in den Raum gestellt, ich bin kein Jurist
meint synapse
Wenn das Straßenschild auf der Straße liegt, wird man Dich in der Regel nicht wegen Fahrerflucht belangen.
Wenn die Katze in ihrem Körbchen auf dem Gehweg stand, schon.
Ein Straßenschild läuft Dir auch normalerweise nicht ins Auto.
Udo Becker
Ja genau, hier nochmal den Link weil es gar nicht angezeigt wird sehe ich grade: http://www.fahrerflucht.org/katze-ueberfahren/
ich habe mir den Artikel gerade mal durchgelesen. Demnach ist ja tatsächlich der Tierhalter Schuld, weil er eine Pflichtverletzung begeht. Die Welt ist schon ungerecht. Dann kann man seine Katze ja demnach gar nicht mehr raus lassen, wenn eine Straße in der Nähe ist, denn sie könnte ja jederzeit vors Auto rennen.
Ich finde ohnehin, dass man aufhören sollte, Tiere nur als „Sache“ zu sehen, auch im juristischen Sinne. Es sind fühlende und zum Teil auch denkende Wesen, dass hat für mich nicht mehr viel mit einer „Sache“ zu tun.
Servus,
zu Deiner Beruhigung: Den § 90a BGB gibt es seit 1990. „Man“ hat also schon ein geraumes Weilchen aufgehört, Tiere im juristischen Sinne als Sache zu sehen.
Bevor Du jetzt sagst, dass das ja „nur“ eine Formsache ist, kannst Du Dir noch die übrigen Ergänzungen und Änderungen anschauen, die durch das TierVerbG 1989/90 stattgefunden haben, u.a. den damals um einen Satz ergänzten § 903 BGB.
Schöne Grüße
MM
Natürlich. Eine Sache aus deinem Eigentum verursacht Schaden bei Dritten. Da spielt es keine Rolle, ob diese Sache ein Tier ist. Hättest du die Katze eingesperrt, wäre sie nicht tot und hätte auch keinen Schaden gemacht.
Wenn du „eingesperrt sein“ für eine Katze schlimm findest, dann halte dir einfach keine Katze.
Ich verstehe nicht, wie man sich ein Haustier anschaffen kann, ohne sich vorher umfassend zu informieren. Sorry für deinen Verlust aber da habe ich echt kein Verständnis.