Kauf defekter Ware bei Ebay

Guten Tag,

ich habe bei E-bay ein gebrauchtes KFZ-Ersatzteil von einem gewerblichen Händler gekauft.

Die Ware ist defekt geliefert worden, meine KFZ-Werkstatt stellte nach der Reparatur fest, dass das von mir gestellte Ersatzteil defekt war.

Jetzt habe ich das Ersatzteil bezahlt und muss eine Rechnung an meine KFZ-Werkstatt begleiche, die hier keine Schuld trifft.

Was kann ich tun? Der E-bay Händler reagiert auf meine Aufforderung nicht, ein „Ersatzt-Ersatzteil“ zu stellen oder mir den Kaufpreis zu erstatten.

Hallo, ich würde zuerst gerne mal wissen um welches Teil es geht und ob bereits mit dem Verkäufer Kontakt aufgenommen worden ist bzw. was er genau gesagt hat.
Und wann war der Kauf?

Gruß AK

Guten Tag,

ich habe bei E-bay ein gebrauchtes KFZ-Ersatzteil von einem
gewerblichen Händler gekauft.

Die Ware ist defekt geliefert worden, meine KFZ-Werkstatt
stellte nach der Reparatur fest, dass das von mir gestellte
Ersatzteil defekt war.

Jetzt habe ich das Ersatzteil bezahlt und muss eine Rechnung
an meine KFZ-Werkstatt begleiche, die hier keine Schuld
trifft.

Was kann ich tun? Der E-bay Händler reagiert auf meine
Aufforderung nicht, ein „Ersatzt-Ersatzteil“ zu stellen oder
mir den Kaufpreis zu erstatten.

Guten Tag,

der gewerbliche Verkäufer haftet für das gebrauchte Ersatzteil in der Regel für die Dauer von 12 Monaten wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr zu beachten ist. Wegen der Folgeschäden ist auf die Verkaufs- und Geschäftsbedingungen des Verkäufers abzustellen.
Also am besten die Beweise sichern (Zeugen, Sachverständige, Augenschein, Urkunden, Foto etc.) und dann beim Verkäufer Ersatz (Nachbesserung, Reparatur oder Rücktritt) fordern.
Wenn da nichts kommt, dann Mahnbescheid beantragen.
Wichtig: Alle Forderungen stets per Einschreiben mit Rückschein zustellen lassen wegen der Beweislast.
Und warum E-Bay und nicht zu einem Verwerter vor Ort gehen und sich da das Teil holen. Viele bauen diese Teile auch gleich ein???

Hallo!

Also zunächst einmal sollte das übliche Umtausch-/Rücksenderecht bei ebay gelten.
Die übliche Frist dürfte bei 2 Wochen liegen - ansonsten aber lieber nochmal in den AGB des gewerblichen Händlers nachsehen.
Wenn dieser GAR NICHT reagiert: Drei Mahnungen mit jeweiliger Fristsetzung (jeweils 2 Wochen) senden, in denen Sie den Umtausch einfordern.

Der Haken könnte sein
a.) Sie haben die Umtauschfrist versäumt (Bei Neuware könnten Sie defekte Ware noch 6 Monate lang reklamieren - bei Gebrauchtware bin ich mir nicht sicher)
b.) Das Teil wurde in Ihrer Werkstatt bereits verbaut, so dass der Händler die Schuld ggf. Ihrer Werkstatt zuschieben könnte. Zudem könnte mit dem Einbau jegliche Umtauschmöglichkeit erloschen sein…wobei ich mir auch hier nicht sicher bin, inwiefern das für gebrauchte Teile gilt.

Es bleibt m. E. die einzige Möglichkeit, den Händler wie oben beschrieben anzumahnen und in der dritten Mahnung mit rechtlichen Schritten zu drohen.

Und vielleicht kann man daraus lernen, dass gebrauchte Dinge besser „live“ nach eingehender Überprüfung vom örtlichen Händler gekauft werden sollten…

Viel Erfolg!!!

In diesem link finden Sie weitere Informationen:
http://www.falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php

Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass es zwecklos ist, Ebay einzuschalten. Die interessieren sich nicht für die Inhalte der dort getätigten Geschäfte, sondern sehen sich nur als Vermittler.

Auktionen bei Ebay sind rechtlich gesehen ganz normale Kaufverträge. Wenn ein Verkäufer da nicht die vereinbarte Leistung erbringt, ist er im Rahmen der rechtlichen Bedingungen zur Gewährleistung verpflichtet, insbesondere ein gewerblich tätiger Verkäufer.
Das Problem ist der Nachweis des Mangels. Hier kommt es auf die Artikelbeschreibung an und darauf ob der Verkäufer den Defekt bei normaler Sorgfalt hätte erkennen müssen. Wenn es sich z.B. um einen Mangel handelt, der erst nach intensiver Prüfung der Ware erkeannt werden kann, ist es nach ständiger Rechtsprechung dem Verkäufer nicht anzulasten, wenn er Gebrauchtware verkauft.
Durchsetzen kann man seine Ansprüche nur mit einer Zivilklage. Und da sollte man sich angesichts des Kostenrisikos gut überlegen, ob man sich den Ärger antun will.

Hoffe, das hilft
mawabo

Sollte es tatsächlich ein gewerblicher Händler sein, so kann er eine Gewährleistung unter einem Jahr nicht aussschließen. (Privatleute können dies - darum ja auch immer der rechtliche Hinweis bei e-bayern)
Hat er aber nicht nur ein gebrauchstes, sondern auch ein defektes Teil angeboten - dann hättest du Pech. Ansonsten muss er Nachbessern, d.h. er hätte die Möglichkeit zweimal sein Ersatzteil zu reparieren bzw. dir ein neues zukommen zu lassen. SOllte die zweimalige Nachbesserung scheitern, oder er verweigert von sich aus die Nachbesserung, dann hast du das Recht auf Rücktritt vom Vertrag (Kaufpreiserstattung gegen Rücknahme der Ware auf Kosten des Verkäufers) und ggf. sogar auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, denn die Kfz-WerkstattRechnung zahlst du ja nun umsonst.
Mein Tipp: sende ihm noch einmal eine letzte Mahnung, in der du eine Frist setzt (max. 2 Wochen) und ansonsten mit einer Klage drohen. Achte darauf, dass du diese Mahnung auch nachweisen kannst. (Einschreiben o.ä.)
Eine Klage kann man, wenn der Streitwert unter 5.000,- € liegt, auch selbst beim Amtsgericht einreichen - aber die sicherere Variante ist es, die Sachen einem Anwalt zu übergeben - Übrigens der unterlegene vor Gericht zahlt im nachhinein die GErichts- und auch die Anwaltskosten.

Viel Erfolg

Ich kann Dir nur den Rat geben,Dich direkt an Ebay zu wenden, und zudem einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen, ansonsten wirst Du wohl leider auf den Kosten sitzen bleiben (oder hast Du per PayPal bezahlt?)
Gruß,Katja

Tut mir leid, aber da kann ich nicht weiterhelfen.

Tut mir leid, ich bin kein Rechtsanwalt.
Hier hängt es davon ab, wie der Händler das Teil angepriesen hat. Man hat ja das Recht, das Teil zurückzuschicken und den Kaufpreis zu verlangen oder Ersatz zu bekommen. Ansonsten müssen Sie wohl zu einem Rechtsanwalt gehen.

Hallo,
hier hätte natürlich der Händler die Pflicht, das Teil zurückzunehmen bzw. den Kaufpreis zu erstatten. Schwierig ist hier sicher die Beweisführung, wann bzw. wo das Teil kaputtgegangen ist. Wenn man sich da nicht einigen kann, hilft sicher nur der Weg über den Anwalt.
Ich würde versuchen, den Händler telefonisch zu erreichen. Den Fall auf jeden Fall bei ebay unter ‚Probleme klären‘ melden. Gewerbliche Händler vermeiden ja immer schlechte Kritiken. Viel Erfolg!

Hallo Fuchs2011,

ich kann dir bei deiner Frage leider nicht Helfen, da ich mir unsicher bin wie die Rechtslage aussieht. Bitte wende dich an ein anderes Mitglied.

mfg
xzite

Hi
wenn das wirklich ein gewerbl. Händler war, dann würde ich den auf die Sachmängelhaftung hinweisen.
Notfalls: Klage.

Gruß
HaWeThie

PS: manchmal hilft eine Meldung an EBay…

Hallo:
E-Bay hat für solche Fälle die Möglichkeit sich mit E-Bay selbst auseinanderzusetzen.
Ich empfehle dieses zu tun. Oftmals kann sich dabei eine Einigung erziehlen.

Andernfalls bleibt hier nur noch der Rechtsweg.

Ich hoffe mit der Antwort weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße und viel Erfolg

Boone

Hallo Fuchs2011,

zum Thema Gewährleistungsanspruch in diesen Fall solltest du ersteinmal die Hilfeseiten von ebay in Anspruch nehmen und Probleme darüber klären. Der Verkäufer dürfte i.R. an eine gütliche Klärung interessiert sein, um nicht unnötig Negativpunkte zu sammeln

Ansonsten gilt für Privatleute das BGB
gem. §§437,438 wenn ein Sachmangel vorliegt, eine Verjährungsfrist von 2 Jahren, dieser kann bei Gebrauchsartikel auf ein Jahr eingeschränkt werden.
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer
nach §439 Nacherfüllung verlangen,
nach §440 vom Vertrag zurücktreten oder
nach §441 den Kaufpreis mindern und
nach §284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen, also hier der vergebliche Einbau des Ersatzteils verlangen.

Den genauen Gesetzestext bitte ergoogeln
mfG

Hallo Fuchs2011,

Du schreibst, dass Du den Ebay-Händler (gewerblich)dazu aufgefordert hast, ein Ersatzteil oder den Kaufpreis zurückzuerstatten. Das ist genau das, was Dir auch zusteht. Alternativ könntest Du auch nach §§ 433, 434, 437 Nr.2, 440 mindern und den „überschüssigen“ Kaufpreis zurückverlangen.

Ich würde dem Verkäufer erneut anschreiben, mit Fristsetzung (Datum + 14 Tage). Des Weiteren würde ich ihm mitteilen, dass im Falle einer Nichtreaktion eine Strafanzeige wegen Betruges gegen ihn gestellt wird und Klage auf Schadensersatz erhoben wird. Sollte er sich dann nicht melden, würde ich unverzüglich Klage erheben bzw. Strafantrag stellen.

Ich hoffe, Dir geholfen zu haben und wünsche Dir viel Erfolg!

Cyra

Hallo,
leider jetzt erst die Anfrage gesehen. Man kann sich an E-Bay wenden. Mit deren Hilfe habe ich gute Erfahrungen gemacht.