Kauf Diebesgut über Online-Auktionshaus

Nehmen wir an, A wird von B ein wertvolles Sammlerstück entwendet, das C in einem bekannten Online-Auktionshaus zum Festpreis erwirbt. Da C ein gewerblicher Händler ist, veräußert er den Gegenstand weiter an D. Danach erfährt A, der Eigentümer von dem ganzen Vorgang und erstattet gegen B Anzeige. Nun muss wohl das Auktionshaus tätig werden. So weit, so gut (oder auch nicht).
Wie verhält es sich rechtlich, nachdem sich die Besitzverhältnisse ja ständig verändert haben und C und D vermutlich in gutem Glauben gehandelt haben (obwohl der Kaufpreis des Artikels für C erkennbar drastisch unter dem tatsächlichen Wert lag)? Die Kernfrage: Wie bekommt A sein Sammlerstück zurück? Danke für die Hilfe!

Moin,

wie heißt es doch so schön:

Wie der Stehler, so der Hehler

oder

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Anzeige erstatten, Eigentumsnachweis erbringen (Foto mit dem Besitzer und dem entwendeten Stück), auf Herausgabe bestehen. Die Gelder, die untereinander geflossen sind, müssen die dann wohl in entgegengesetzter Reihenfolge zurückgeben, was dem ursprünglichen Besitzer aber egal sein dürfte. Eventuell mal einen Rechtsanwalt oder bei der Polizei nachfragen, wie das weitere Vorgehen geplant werden kann. Ein guter Weg wäre auch eine evtl. vorhandene Versicherung anzusprechen, da denen ja auch daran gelegen sein muß, daß sie nicht zahlen brauchen.

Viel Glück,

Erst mal Danke für die Mühe. A hat inzwischen Anzeige erstattet und sogar auf Umwegen Name und Adresse von C herausgefunden und an die Polizei weitergegeben. Dennoch hat A mit gemischten Gefühlen zu kämpfen. Was ist, wenn C den Namen von D nicht kennt oder vorgibt, ihn nicht zu kennen? Was, wenn sich der Artikel - aus welchem Grund auch immer - nicht mehr im Besitz von D befindet (oder er dies behauptet)? Wie soll A dann wieder in den Besitz seines Eigentums gelangen? Falls das nicht gelingt, hat er vermutlich schlechte Karten, denn B ist mittellos und ein entsprechender Zivilprozess somit sinnlos.

Moin nochmal,

wenn es so ein wertvolles Stück ist, besteht doch bestimmt eine Diebstahlversicherung, wenn es nicht in der Hausrat mit drinne ist. Also, ich würde es über die Versicherung versuchen, denn bei Diebstahl müssen die ja sonst den Wert ersetzten. Wenn die dann durch die Wiederbeschaffung Geld sparen können, dann machen die das auch.

Bis denne, LG Gonzo

So wie es aussieht, kann ich nur „die Luft anhalten“, wie die Sache ausgehen wird. Bei meinem wertvollen Stück handelt es sich um eine recht gesuchte Gitarre, die ich jemandem geliehen hatte, der sie wiederum an ein Familienmitglied weiter verliehen hat. Dessen ehemaliger Lebenspartner hat die Gitarre dann bei Ebay unrechtmäßig verschärbelt (also mehr eine Unterschlagung). Der Käufer ist selbst Musiker (wie ich), auf seine Ehrlichkeit und Fairness wird es letztendlich ankommen…

Ich danke allen, die an meiner Frage Anteil genommen haben herzlich.

Dieter