Kauf einer Eigentumswohnung, Einbau eines Kamins?

Hallo zusammen,

wir wohnen derzeit in einer Eigentumswohnung (zur Miete) und wollen einen Kaminofen einbauen lassen. Der Vermieter hat nix dagegen, aber die Eigentümerversammlung hat es abgelehnt. Baulich ist nur ein Anschluss zum Schornstein notwendig, Schornsteine sind sonst frei und ok (vom Schornsteinfeger).
Nun habe ich von einem bekannten Architekten gehört, wenn wir die Wohnung kaufen (Option besteht) und der Verkäufer im Kaufvertrag einen Kamin erwähnt, brauchen wir die Zustimmung der Eigentümerversammlung nicht.

Weiß jemand ob das so ist und wo es steht?

DANKE
Thomas

Hallo,
rechtlich kenne ich mich da nicht so richtig aus aber rein gefühlsmässig würde ich sagen - fragt den Schonrsteinfeger ob da Etwas dagegen spricht. In älteren Häusern sind die Kamine manchmal durch Leitungen oder Kabel belegt. Wenn ihr die Genehmigung vom Schornsteinfeger habt, dann müsst ihr nach meinem Dafürhalten keine Eigentümergemeinschaft fragen, denn ihr ändert ja Nihcts an der gemeinschaftlichen Anlage. Der Kamin steht innerhalb Eurer Wohnung und ist Euer Eigentum - basta. Probleme könnte es allenfalls bei einer gemeinschaftlichen Heizkostenabrechnung geben, da ihr ja dann anders als die anderen heizt und trotzdem noch Euren Anteil an einer gemeinschaftlichen Heizung zahlen müsst. Auf jeden Fall anteilig die Grunderwärmung des Hauses. Ob ihr von dem Abbringen von Heizkostenzählern frei gestellt werden könnt ist auch so eine Sache. Auf jeden Fall solltet ihr dann mal mit der Firma sprechen, welche Euch die Heizkostenverteiler anbringt. Manche von den Dingern messen ja einfach nur die Raumwärme egal ob sie an einem Kamin oder an dem Heizkörper erzeugt wird. Klar könnt ihr das nur regeln, wenn ihr die Heizkörper komplett abbaut - das ist nämlich auch Eure eigene Sache, da auch die Heizkörper Euer Eigentum sind bzw. die des Vermieters.

Der Vermiter bzw. ihr später als Eigentümer sollte aber in jedem Falle versuchen eine gütliche Einigung zu finden und die anderen zu informieren. Wenn ihr in der Eigentümergemeinschaft gleich mit Krach anfangt, dann habt ihr später bei jeder Kleinigkeit mit den anderen Zoff. Vielleicht fragt ihr mal ganz hintenherum ob dnen jemand an diesem netten Schornstein schon einen Kamin angeschlossen hat und wenn niccht, dann fragt warum denn nicht.

Wenn trotzdem Ziff und keine Einigung gibt, dann solltet ihr Euch evtl. auch überlegen ob die Eigentümergemeinschaft ok für Euch ist. Man kauft ja im weitesten Sinne nicht eine Wohnung sonern man kauft in aller Regel seine Nachbarn und wenn die permanent rumzicken, dann werdet ihr in der Wohnung nicht froh.

Bei einem Gespräch kann man auch heraus finden ob es evtl. ganz andere Gründe gibt, warum der Abzug bisher nicht als für Kamine genutzt wurde. Vielelicht haben da schon andere Interesse gehabt und sind gescheitert. Bitte immer erst mal hinterfragen bevor es Streit gibt.

wir wohnen derzeit in einer Eigentumswohnung (zur Miete) und […]

Tut mir Leid, keine Ahnung.

Viel Erfolg,

Anselm

Kann dazu leider keine verbindliche Auskunft geben und würde ggf. einen Anwalt fragen.

Viele Grüsse

FFE

Hallo,

ich wohn selbst in einer Eigentumswohnung und habe ebenfalls einen Termin. In meinem Falle wurde die Eigentümergemeinschaft nicht gefragt ob sie mit dem Kamin einverstanden wäre. Ausschließlich die Zusage des Kaminfegers war notwendig.

Hoffe weitergeholfen zu haben.

Beste Grüße

Rainer

Hallo, wenn die Eigentümer-Versammlung den Kamin abgelehnt hat, dann wird das auch bei Kauf der Wohnung nicht gestattet. Ablehnung bleibt Ablehnung. Im Kaufvertrag kann ja auch nur das stehen, was Tatsache ist. Der Schornstein ist m.E. für nur einen Kamin zulässig und falls andere Eigentümer auch einen wollen, irgendwann einmal, dann ist der Schornstein gesperrt. Auch sind die Kosten für den Schornsteinfeger nicht gering. Also ich würde bei Ablehnung auf jeden Fall die Finger davon lassen.
Hoffe, ich konnte dir helfen.
Gruß Uli

Hallo Thomas,

nun, zunächst einmal muss die Eigentümer-Gemeinschaft jedem Vorhaben zustimmen, falls es sich um eine Änderung des Gemeinschaftseigentums handelt. Solange es jedoch keine negativen Folgen gibt (z.B. (Folge)Kosten trägst Du alleine), sollte es eigentlich kein Problem sein - Vielleicht solltest Du nochmal einzeln auf Stimmenfang gehen.

Nun ja, Du kannst auch einfach den Kamin anschliessen - Problem ist halt nur: Was passiert, wenn etwas passiert. Dann haftest Du und Deine Versicherung wird Dir dann klarmachen, welche Kosten Du zu tragen hast …

Vielleicht redest Du auch noch mal mit dem Verwalter - der sollte sich ja auch ganz gut damit auskennen und Dir einen Rat geben können. Dafür ist er ja auch da !

Viele Grüße vom
Michael

Hallo Thomas,

ich bin Bz.-Schornsteinfegerm. und Eigentümer einer Wohnung.
Als BSFM überprüfe ich nur die technische Möglichkeit eines Ofenanschlusses. Ist diese gegeben, ist die Eigentümerversammlung, bzw. der Verwalter gefragt.
Oftmals wird der Einbau wegen der Mehrarbeit nicht genehmigt. Da nur spezielle Öfen für eine Mehrfachbelegung zugelassen sind, stell Dir vor, der über oder unter Dir wohnt kann wegen Deinem Ofen keinen mehr anschliessen. Dieses Durcheinander und den Mehraufwand durch die Schornsteinfegerabrechnung scheut die Verwaltung.
Einen nicht vorhandenen Ofen vorgeben hat keinen Sinn, da der BSFM dafür keine Abnahme getätigt hat, somit ein Verstoß gegen§40 NBauO besteht.

Hoffe Dir geholfen zu haben.

Gruß Stephan
Tip: Besser ist hier ein kleines Häuschen.