Kauf einer Originalverpackung bei ebay

Ich habe bei ebay ein Artikel erstiegen.
Ich dachte als erstes, es würde sich um eine xbox Konsole handeln, da ich mich leider verlesen hab.
Nach dem ich das gewünschte Objekt ersteigert hab, stellte ich voller entsetzen fest, dass es sich nur um die Verpackung handelte. :frowning:

Ich finde der Artikel war nicht genug gekennzeichnet, ich hab nichts darüber gefunden, dass es sich nur um eine Verpackung handelt und nicht um die erwünschte Xbox 360.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich dafür zahlen muss oder nicht und ob ich irgendwie da rauskomme.

Ich stell mal das Angebot rein.


Ich verkaufe hier meine Xbox 360 Slim Schwarz 250gb Orginalverpackung.

in Ihr waren zuvor enthalten:

Xbox 360 S Konsole (hochglänzend)
Xbox 360 S 250-GB-Wechselfestplatte
Xbox 360 Black Wireless Controller
Xbox 360 Black Headset
Xbox 360 Composite-AV-Kabel (Standardauflösung)

Ich persönlich habe für diesen Artikel kein Gebrauch mehr.

Ich wünsche euch viel Spaß beim bieten und für Fragen stehe ich natürlich gerne zur Verfügung.

mit freundlichen Grüßen


Hallo Feuerwehr123,

so wie ich den Text lese, besteht kein Zweifel daran, daß wirklich nur die Verpackung verkauft wird.

Wie bei Zaubertricks so üblich, wird auch hier viel Lärm um Nichts gemacht
(„in Ihr ware zuvor enthalten …“ bla, bla, bla), um den geneigten Käufer in die Irre zu führen. Schön ist sowas nicht, aber auch nicht verboten und bei Dir hast es leider wieder funktioniert. Das nächste Mal den Text genauer lesen und eventuell von anderen Personen prüfen lassen.

Gruß
moritzbock

Hallo !

Sag doch mal,was Du bezahlt hast.

Mir sind solche Angebot auch schon aufgefallen,wo man zuerst denkt,„oh,interessant und billig“,dann aber beim Lesen merkt,es ist die Verpackung eines bekannten Gerätes.

Laut dem Textauszug steckt der Teufel wohl in dem Wort „Vorher“.
Er schreibt doch, " es war VORHER drin,dann die Aufzählung.

Wenn etwas vorher drin war,dann also nun nicht mehr !

Es ist listig (oder schon gemein!),aber spätestens da sollte man wach werden.
Gab es denn Abbildungen der Geräteteile ?

Aussichtslos wäre wohl ein Rechtsstreit darum nicht,wie immer kommt es darauf an. Die Frage ist doch,würde ein gewöhnlicher Interessent bei dieser Art des Angebotes und der Formulierung im Text davon ausgehen können(und dürfen) es handele sich um das Komplettpaket aus Gerät,Zubehör und das noch alles in der Originalverpackung ?

Du hast doch bestimmt als Vorkasse bezahlt und dann die „Ware“ erhalten,oder ?
Also ist das Geld schon mal weg. Zurück bekommt man es nur freiwillig oder evtl. mit einer Klage( od. -androhung),möglichst nach Rechtsberatung.
Drucke die Versteigerungsseite aus mit dem genauen Text und dem Foto und lege es jemandem zur rechtlichen Beurteilung vor.

Viel Glück !

duck313

Hi Feuerwehr,

also, in der Artikelbeschreibung steht:

„Ich verkaufe hier meine *blabla* - Originalverpackung“

und:

„In ihr waren zuvor enthalten: *blabla*“

Der Gegenstand der Auktion ist also relativ ohne jeden Zweifel die Verpackung.

Und relativ ohne jeden Zweifel gibst du ja auch in deinem Ursprungsposting ganz offen zu, dass du dich verlesen hast.

Angesichts der hiesig garantierten Vertragsfreiheit und angesichts der wirklich wenig irreführenden Beschreibung wird es wohl ziemlich schwierig werden, diesen Vertrag rückgängig zu machen.

Ich dachte als erstes, es würde sich um eine xbox Konsole
handeln, da ich mich leider verlesen hab.
Nach dem ich das gewünschte Objekt ersteigert hab, stellte ich
voller entsetzen fest, dass es sich nur um die Verpackung
handelte.

Anhand der Informationen, die Du eingestellt hast, läßt sich nicht abschließend sagen, wie das Angebot zu beurteilen ist. Auf der Grundlage dieser Informationen gleichwohl zu dem Ergebnis zu kommen, dass hier nichts zu machen sei, ist aber ganz sicher nicht richtig:

Der erste Satz des Auktionstextes ist mehrdeutig und kann sowohl als „Originalverpackung für Xbox 360 …“ als auch als „Xbox 360 … in Originalverpackung“ verstanden werden. Der einzige deutliche Hinweis darauf, dass lediglich eine OV verkauft sein soll, ist die Bemerkung „in ihr waren zuvor enthalten“. Doch den mag man (oder muß man, je nach dem, wie der Auktionstext aufgemacht ist) überlesen - vor allem wenn eine Aufstellung von Hardware und Zubehörteilen folgt. Letztere ist nämlich in einem Angebot für eine leere OV völlig sinnfrei; üblich und nützlich ist sie nur, wenn tatsächlich Hardware angeboten wird - dort zu dem Zweck, den Lieferumfang zu beschreiben.

Insbesondere letzterer Umstand ist ein deutlicher Indikator, dass hier nicht einfach das Angebot ungeschickt formuliert, sondern bewußt mit dem Ziel (oder wenigstens in der Hoffnung) gestaltet worden ist, eine Fehlvorstellung über den Gegenstand des Geschäfts zu erzeugen. Sollte die Auktion zudem ausschließlich in einer Rubrik für Geräte (und nicht etwa nur für Zubehörteile) eingestellt sein und/oder Bilder enthalten, die neben der Verpackung auch Hardwarekomponenten zeigen (oder auf denen zumindest nicht klar zu erkennen ist, dass es sich um eine leere OV handelt), dann dürfte das ein klarer Fall für den Staatsanwalt sein.

Was die zivilrechtliche Seite angeht, muß man überlegen, ob hier überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist (das kann gut sein) und, wenn ja, mit welchem Inhalt das geschehen ist, ob insbesondere der Vertrag (nur) über eine leere OVP oder eine echte Xbox 360 zustande gekommen ist. Ob sich letzteres vertreten läßt, hängt von den Umständen des Falles ab; es kann sein, muß aber nicht. Geht man hingegen davon aus, dass der Vertrag nur über eine leere OVP geschlossen worden ist, hielte ich es zumindest nicht für aussichtslos, dass der Vertrag mittels Anfechtung wieder aus der Welt geschafft werden kann.

In jedem Fall würde ich mir dazu rechtskundigen Rat holen …

Hallo

Ich verkaufe hier meine Xbox 360 Slim Schwarz 250gb

:open_mouth:rginalverpackung.

in Ihr waren zuvor enthalten:

Xbox 360 S Konsole (hochglänzend)
Xbox 360 S 250-GB-Wechselfestplatte
Xbox 360 Black Wireless Controller
Xbox 360 Black Headset
Xbox 360 Composite-AV-Kabel (Standardauflösung)

Ich persönlich habe für diesen Artikel kein Gebrauch mehr.

Ich wünsche euch viel Spaß beim bieten und für Fragen stehe
ich natürlich gerne zur Verfügung.

Welche Infos sollen denn da noch stehen? Es ist doch mehrfach klar zu erkennen das es sich um den Karton und nicht um den Inhalt handelt.
Gruß SUnny

Hallo,

Ich habe bei ebay ein Artikel erstiegen.
Ich dachte als erstes, es würde sich um eine xbox Konsole
handeln, da ich mich leider verlesen hab.
Nach dem ich das gewünschte Objekt ersteigert hab, stellte ich
voller entsetzen fest, dass es sich nur um die Verpackung
handelte. :frowning:

die Masche ist sooooo alt und doch fallen immer wieder Leute darauf rein.

Ich finde der Artikel war nicht genug gekennzeichnet, ich hab
nichts darüber gefunden, dass es sich nur um eine Verpackung
handelt und nicht um die erwünschte Xbox 360.

Na das steht ja nun recht eindeutig in dem von Dir zitierten Text.

Nun würde ich gerne wissen, ob ich dafür zahlen muss oder
nicht und ob ich irgendwie da rauskomme.

Das lässt sich so nicht sagen. Da müsste man mal die ganze Auktionsseite sehen. Bitte nicht den Link posten sondern Screenshot machen, anonymisieren und hier verlinken. Insbesondere Bild, Startpreis und Kategorie wären wichtig.

Ich verkaufe hier meine Xbox 360 Slim Schwarz 250gb
Orginalverpackung.

Ob die darin verpackte XBox schwarz war und wie groß die Festplatte war, ist ja völlig irrelevant. Dass diese Angaben gemacht wurden, lässt schon vermuten, dass hier eine Täuschungsabsicht bestand.

in Ihr waren zuvor enthalten:

Xbox 360 S Konsole ( hochglänzend )
Xbox 360 S 250-GB -Wechselfestplatte
Xbox 360 Black Wireless Controller
Xbox 360 Black Headset
Xbox 360 Composite-AV-Kabel ( Standardauflösung )

auch diese Details sind für die Beschreibung völlig unwichtig und bestärken den Verdacht der Täuschungsabsicht.

Man hätte es aufgrund der Beschreibung erkennen müssen, ungeachtet dessen ist das natürlich eine linke Nummer. Ich kann mir kaum vorstellen, dass der Verkäufer hier auf Abnahme besteht und die Erfüllung unter Einsatz von Rechtsmitteln durchsetzen wird.

Gruß

S.J.

Also, ich habe muss für die Verpackung 66 € zahlen.

Noch etwas, Ebay Verkäufer geben ja immer an, dass sie die Rückgabe oder die Garantie ausschließen.

Bei dem Artikel den ich erstiegen hab, stand jedoch nichts davon.
Hab ich jetzt ein Rückgaberecht ?

Hallo !

Leider nein !

Denn es gibt kein Rückgaberecht. Es kann nur freiwillig eingeräumt werden.
Steht da nichts,dann geht es nicht.
Und mit der Garantie ist es genauso,gibts nicht,nur freiwillig.

Was es gibt wäre „Gewährleistung“,wenn die Ware beschädigt oder defekt ist oder nicht der Verkaufsbeschreibung entspricht.

Steht dazu nichts,dann könnte das greifen.
Aber hier sicher nicht,denn die Beschreibung stimmt ja.

Sie ist leider(natürlich mit Absicht!) so formuliert,das Du darauf hereingefallen bist.

MfG
duck313

Sollte die Auktion zudem
ausschließlich in einer Rubrik für Geräte (und nicht etwa nur
für Zubehörteile) eingestellt sein und/oder Bilder enthalten,
die neben der Verpackung auch Hardwarekomponenten zeigen (oder
auf denen zumindest nicht klar zu erkennen ist, dass es sich
um eine leere OV handelt)

Ja, den Artikel stand eindeutig bei Geräte und nicht bei Zugehör, auch konnte man nicht eindeutig erkennen, dass es sich um eine Verpackung handel, bei den meisten Artikel war ein ähnliches Bild vorhanden, jedoch handelte es sich dort um eine Konsole.

Ist es hilfreich, denn der Verkäufer hat es über Rubrik

PC-& Videospiele> Konsole

verkauft.

hi

Ja, den Artikel stand eindeutig bei Geräte und nicht bei
Zugehör, auch konnte man nicht eindeutig erkennen, dass es
sich um eine Verpackung handel,

Wenn man den Beschreibungstext aufmerksam liest, dann ist es ganz klar, daß es sich um die Verpackung handelt.

ein ähnliches Bild vorhanden, jedoch handelte es sich dort um
eine Konsole.

Aber der Beschreibungstext ist vermutlich ein ganz anderer.

Gruß
Edith

Der Ankauf einer Verpackung ist sinnvoll
Hallo
wie bereits in der Überschrift erwähnt, ist der Ankauf einer Originalverpackung durchaus sinnvoll.

Nehmen wir einmal an, dass jemand diesen Artikel zu Hause stehen hat und den veräußern möchte. ZB. an einen Sammler. Und damit man weiss, was hinein passt, schreibt der Verkäufer netterweise auf, was drin war.

Wie bei den Barbie-Puppen kann ein unbeschädigter Originalkarton auch eine unbeschädigte X-Box Originalverpackung durchaus den Wert des Artikels steigern.

Nun ist nur noch beim Verkäufer nachzufragen, ob die Originalverpackung vollständig ist. Mit Kleband, Folien, Kabelbindern, Styropor, Kontrollzettel usw. Sollte das nicht dabei sein, dann ist es auch keine Originalverpackung.

Sicherlich ging es Dir jedoch um den ehemaligen Inhalt und nicht um die Verpackung.

Tritt doch erst einmal vom Kauf zurück - falls noch nicht geschehen.

Shit happens

Viel Glück

Kermit

Ja, den Artikel stand eindeutig bei Geräte und nicht bei
Zugehör, auch konnte man nicht eindeutig erkennen, dass es
sich um eine Verpackung handel, bei den meisten Artikel war
ein ähnliches Bild vorhanden, jedoch handelte es sich dort um
eine Konsole.

na dann stehen doch zumindest die Chancen, durch Anfechtung aus der Sache herauszukommen, offenbar gar nicht so schlecht …

Wenn man den Beschreibungstext aufmerksam liest, dann ist es
ganz klar, daß es sich um die Verpackung handelt.

Nicht alles, was man hätte erkennen können, wenn man nur genau genug gelesen hätte, ist deshalb aber auch gleich rechtlich in Stein gemeißelt …

Ich verkaufe hier meine Xbox 360 Slim Schwarz 250gb
Orginalverpackung.

kann mir kaum vorstellen, dass der Verkäufer hier auf Abnahme
besteht und die Erfüllung unter Einsatz von Rechtsmitteln
durchsetzen wird.

Hätte er damit überhaupt ne Chance? Man kann nämlich das mit der Originalverpackung in der Überschrift auch so verstehen, dass das Gerät originalverpackt ist, vor allem, weil Überschriften verkürzt sind und hier jeder Hinweis fehlt wie ein Komma, „in“, „nur“…

Sie ist leider(natürlich mit Absicht!) so formuliert,das Du
darauf hereingefallen bist.

Das nennt sich dann unter Umständen arglistige Täuschung und selbstverständlich kann ein Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, beseitigt werden (was die Rückabwicklung einschließt, soweit schon Leistungen ausgetauscht worden sind).

Wenn man so gar keine Ahnung hat …

Hi

Nicht alles, was man hätte erkennen können, wenn man nur genau
genug gelesen hätte, ist deshalb aber auch gleich rechtlich in
Stein gemeißelt …

Ich habe meinen Kommentar nicht rechtlich gemeint - würde auch gegen die FAQ:1129 verstoßen - sondern so, daß die Beschreibung so wie sie vom UP zitiert wurde, eindeutig ist.
Es reicht nicht nur zu lesen und sich über ein Schnäppchen zu freuen. Gerade, wenn man Geiz ist geil praktizieren will, sollte man Gelesenes auch verstehen, damit es kein böses Erwachen gibt.

Gruß
Edith

Der erste Satz des Auktionstextes ist mehrdeutig und kann
sowohl als „Originalverpackung für Xbox 360 …“ als auch als
„Xbox 360 … in Originalverpackung“ verstanden werden.

richtig.

Der
einzige deutliche Hinweis darauf, dass lediglich eine OV
verkauft sein soll, ist die Bemerkung „in ihr waren zuvor
enthalten“. Doch den mag man (oder muß man, je nach dem, wie
der Auktionstext aufgemacht ist) überlesen - vor allem wenn
eine Aufstellung von Hardware und Zubehörteilen folgt.
Letztere ist nämlich in einem Angebot für eine leere OV völlig
sinnfrei; üblich und nützlich ist sie nur, wenn tatsächlich
Hardware angeboten wird - dort zu dem Zweck, den Lieferumfang
zu beschreiben.

Außerdem hilft diese Liste, dass suchmaschinen sich verirren, wenn bestimmtes Zubehör gesucht wird. Dadurch kann man leichter betrügen…