Hallo,
Verkäufer ist
im Finanzausschuss der Gemeinde.
Dann sollte er bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt vor die Tür gehen. (Es kann immer passieren, daß es um Grundstücke von Gemeindevertretern geht.)
Es wird unter Ausschluss der
Öffentlichkeit verhandelt:
Das ist bei Grundstückssachen üblich.
„Das Endstück des Weges ,Am Wiesengrund“, auslaufend zum
Feldstück von Herrn
……, somit auch der Zugang zu Ihrem Grundstück, ist während
des Flur-
bereinigungsvevfahrens ( 1972-1979) nicht auf die Gemeinde ……
über-
schrieben worden. War somit im Eigentum von Herrn …… Um hier
rechtliche
Grundlagen für die Offentlichkeit herzustellen, ist seinerzeit
ein Kaufvertrag zwischen
Herrn …… und der Gemeinde (Beschluss GV) geschlossen
worden."
Der Text vermittelt für mich (noch) kein vollständiges Bild. Ohne die Örtlichkeit und die ganze Sachlage zu kennen ist es schwer zu urteilen.
Ist der Kauf zum Wohle der Allgemeinheit?
Ich versuche es mal mit meinen Worten (soweit ich es verstanden habe):
Was ist passiert?
Da ist vor Jahren mal was beabsichtigt gewesen, aber „vergessen“ worden.
Jetzt wird genau das nachgeholt.
Dadurch wird die Zuwegung zu einem oder mehreren Grundsücken rechtlich sauber geregelt.
Wenn die Sache seinerzeit zum Wohl der Allgemeinheit gewesen ist (was ich unterstelle), dürfte sie es jetzt auch noch sein. Vorausetzung ist, daß sich an den Grundstücken seit 1979 nichts wesentliches geändert hat.
Gruß
Jörg Zabel