Kauf einer Straße durch die Gemeinde!?

Hallo,
ist nachfolgender Test als Begründung zulässig? Verkäufer ist im Finanzausschuss der Gemeinde. Es wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt:

„Das Endstück des Weges ,Am Wiesengrund“, auslaufend zum Feldstück von Herrn
……, somit auch der Zugang zu Ihrem Grundstück, ist während des Flur-
bereinigungsvevfahrens ( 1972-1979) nicht auf die Gemeinde …… über-
schrieben worden. War somit im Eigentum von Herrn …… Um hier rechtliche
Grundlagen für die Offentlichkeit herzustellen, ist seinerzeit ein Kaufvertrag zwischen
Herrn …… und der Gemeinde (Beschluss GV) geschlossen worden."

Ist der Kauf zum Wohle der Allgemeinheit?

Danke für Antworten.

Hallo,

Verkäufer ist
im Finanzausschuss der Gemeinde.

Dann sollte er bei dem entsprechenden Tagesordnungspunkt vor die Tür gehen. (Es kann immer passieren, daß es um Grundstücke von Gemeindevertretern geht.)

Es wird unter Ausschluss der
Öffentlichkeit verhandelt:

Das ist bei Grundstückssachen üblich.

„Das Endstück des Weges ,Am Wiesengrund“, auslaufend zum
Feldstück von Herrn
……, somit auch der Zugang zu Ihrem Grundstück, ist während
des Flur-
bereinigungsvevfahrens ( 1972-1979) nicht auf die Gemeinde ……
über-
schrieben worden. War somit im Eigentum von Herrn …… Um hier
rechtliche
Grundlagen für die Offentlichkeit herzustellen, ist seinerzeit
ein Kaufvertrag zwischen
Herrn …… und der Gemeinde (Beschluss GV) geschlossen
worden."

Der Text vermittelt für mich (noch) kein vollständiges Bild. Ohne die Örtlichkeit und die ganze Sachlage zu kennen ist es schwer zu urteilen.

Ist der Kauf zum Wohle der Allgemeinheit?

Ich versuche es mal mit meinen Worten (soweit ich es verstanden habe):
Was ist passiert?
Da ist vor Jahren mal was beabsichtigt gewesen, aber „vergessen“ worden.
Jetzt wird genau das nachgeholt.
Dadurch wird die Zuwegung zu einem oder mehreren Grundsücken rechtlich sauber geregelt.

Wenn die Sache seinerzeit zum Wohl der Allgemeinheit gewesen ist (was ich unterstelle), dürfte sie es jetzt auch noch sein. Vorausetzung ist, daß sich an den Grundstücken seit 1979 nichts wesentliches geändert hat.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo.
Der Verkaufsvorgang fand im Jahre 2008 statt. Da hat die Gemeinde eine öffentliche Straße, (asphaltiert, erschlossen) gekauft.
Das hatte ich seinerzeit beanstandet, Da habe ich die Antwort bekommen: „Die Straße mussten wir im Rahmen der Flurbereinigung kaufen!“

Hallo,

Der Verkaufsvorgang fand im Jahre 2008 statt. Da hat die
Gemeinde eine öffentliche Straße, (asphaltiert, erschlossen)
gekauft.

Ortsüblicher Preis?

Das hatte ich seinerzeit beanstandet, Da habe ich die Antwort
bekommen: „Die Straße mussten wir im Rahmen der
Flurbereinigung kaufen!“

Verstehe ich nicht (ganz). Es wäre zu prüfen, was damals (1979?) war. Dazu muß man Kenntnis der Flurbereinigungsunterlagen haben. Wie ist der Alteigentümer zu dieser Fläche gekommen?

Selbst wenn damals irgendwas falsch gemacht wurde:
Es stellt sich für mich so dar, daß die genannte Fläche „schon immer“ als Straße (Feldweg?) genutzt wurde, Eigentümer war aber eine Privatperson. Dieser Zustand, der sicher nicht im Sinne aller Beteiligten war, wurde korrigiert. Ich kann kein Fehlverhalten erkennen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Der Verkaufsvorgang fand im Jahre 2008 statt. Da hat die
Gemeinde eine öffentliche Straße, (asphaltiert, erschlossen)
gekauft.

Ortsüblicher Preis?

Darüber konnte ich keine Informationen erlangen

Das hatte ich seinerzeit beanstandet, Da habe ich die Antwort
bekommen: „Die Straße mussten wir im Rahmen der
Flurbereinigung kaufen!“

Die Straße war seinerzeit (1969) Bestandteil eines Neubaugebiets, das von dem Vater des Verkäufers veräußert wurde… Jeder der Anwohner kaufte dann sein Grundstück zahlte seine Erschließungskosten. Meiner Meinung nach gehörte es bereits der Gemeinde, da sie auch die Straße angelegt hat und auch die Straße unterhält.
Darüber besitze ich aber keine Unterlagen.

Verstehe ich nicht (ganz). Es wäre zu prüfen, was damals
(1979?) war. Dazu muß man Kenntnis der
Flurbereinigungsunterlagen haben. Wie ist der Alteigentümer zu
dieser Fläche gekommen?

Selbst wenn damals irgendwas falsch gemacht wurde:
Es stellt sich für mich so dar, daß die genannte Fläche „schon
immer“ als Straße (Feldweg?) genutzt wurde, Eigentümer war
aber eine Privatperson. Dieser Zustand, der sicher nicht im
Sinne aller Beteiligten war, wurde korrigiert. Ich kann kein
Fehlverhalten erkennen.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Ortsüblicher Preis?

Darüber konnte ich keine Informationen erlangen

Ist wahrscheinlich erstmal nicht von Bedetung.

Die Straße war seinerzeit (1969) Bestandteil eines
Neubaugebiets, das von dem Vater des Verkäufers veräußert
wurde…

Übliches Vorgehen.

Jeder der Anwohner kaufte dann sein Grundstück zahlte
seine Erschließungskosten.

Auch übliches Vorgehen.

Meiner Meinung nach gehörte es
bereits der Gemeinde, da sie auch die Straße angelegt hat und
auch die Straße unterhält.

Hier könnte ein Denkfehler liegen. Möglicherweise hat die Gemeinde - warum auch immer - nicht die gesamte Straßenfläche erworben. Ausbau und Unterhaltung sind in diesem Fall kein Indiz für Eigentum.

Darüber besitze ich aber keine Unterlagen.

Die sollten auf dem Grundbuchamt - wahrscheinlich im Zusammenhang mit Karten und Unterlagen des Katasteramtes (dort nachfragen) - zu finden sein.
Auch über das Flurbereinigungsverfahren solle es bei derGeminde - hoffentlich - Unterlagen geben.

Zur Einischt in die Unterlagen sollte man eine Person mitnehmen, die die Akten und Vorgänge verstehen und Interpretieren kann. Laien sind da gern überfordert.

Nochmal: Ich sehe keinen Fehler. Es ist in Deutschland nicht möglich ein Grundstück, das dem Eigentümer A gehört, diesem nochmal mit notariellem Vertrag zu verkaufen. Da spielt die Rechtspflegerin beim Amtsgericht nicht mit.

Gruß
Jörg Zabel

Meiner Meinung nach gehörte es
bereits der Gemeinde, da sie auch die Straße angelegt hat und
auch die Straße unterhält.
Darüber besitze ich aber keine Unterlagen.

Servus ,

bei uns in Bayern steht so etwas im Straßenbestandsverzeichnis.

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsb…

Gruß

Kai Müller