Hallo zusammen,
nehmen wir an jemand kauft ein Mehrfamilienhaus.
Soviel ich weiss geht die Wohngebäudeversicherung zunächst auf den neuen Eigentümer über, der allerdings ca. 1 Monat ein Sonderkündigungsrecht hat.
Wie sieht es mit der Haus- u. Grundbesitzerhaftpflichtversicherung aus? Geht die auch auf den neuen Eigentümer über? Erlischt der Vertrag bei „Wegfall des Risikos“ (Verkauf)?
Vielen Dank vorab.
Schöne Grüße
Pitufino