Hallo,
ich möchte mir gerne eine Eigentumswohnung (ETW) kaufen. Dabei bin ich auf eine ETW in einem vierstöckigen Haus gestoßen die mir gefällt. Das Haus steht inmitten einer 200.000 Einwohner Stadt in sehr guter Lage und ist von beiden Seiten angebaut. Im Inneren des Hauses sieht man einen recht dicken Riss (mehrere cm) der Schräg durch die komplette Seitenwand geht und im obersten Stock in die Decke reinzieht. Die Wohnung wird, bezogen auf den Preis pro qm recht günstig angeboten. Was mich stutzig macht, dass die aktuellen Eigentümer zwei Dachdecker sind, also handwerklich betrachtet vom Fach. Außerdem sind Sie auch Inhaber der Hausverwaltung. Die Maklerin hat natürlich dauernd gesagt, der Riss wäre kein großes Ding, drüber streichen und fertig. Aber wenn es wirklich so einfach wäre, hätten die beiden Dachdecke – da Sie ja auch vom Fach sind – den Riss (sowie weitere kleine Probleme mit Feuchtigkeit, an der anderen Seite des Hauses) beheben und die Wohnung deutlich teurer verkaufen können. Außerdem steht im Wohnungseigentümervertrag, dass jeder Schaden unverzüglich gemeldet werden muss, sodass der Schaden behoben wird. Nach Einsicht über Reparaturen/Ausgaben an dem Haus der letzten 20 Jahre wurden viele Schäden am Haus von der Firma der Hausbesitzer repariert.
Gibt es eine Möglichkeit mich davon abzusichern, nach Kauf der ETW zur Behebung des Schadens durch den Riss beteiligt zu werden? Der Riss ist ja deutlich sichtbar, laut Vertrag muss er also schon den Eigentümern bekannt sein und somit beseitigt werden?
VG