Kauf Internet Ware nicht lieferbar

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal an ich kaufe bei einem Online-Händler ein Produkt A und bezahle dieses vorab per Kreditkarte. Nach 2 Wochen erhalte ich die Mitteilung, dass dies Ware wegen eines Lagerfehlbestandes doch nicht verfügbar ist.

Habe ich ein Recht die Ware zu erhalten oder muss ich das so aktzeptieren?

Danke.

Moin…

das steht im Kleingedrucktem der AGB, die Du mit Sicherheit nicht gelesen hast…

z.B. Vorbehaltlich einer korrekten und rechtzeitigen Selbstbelieferung wird FIRMA X für eine schnelle Lieferung Sorge tragen. Sollte nur ein Teil der Bestellung nicht sofort lieferbar sein, werden die restlichen Waren ohne Berechnung von Versandkosten nachgeliefert

schau da mal nach, was da so steht…

LG
Ce

Danke. Habe die AGB gelesen und ich muss wohl akzeptieren, dass die Ware nicht geliefert werden kann. Ein vergleichbares Produkt gibt es dort nicht und ich werde den Betrag zurückerstattet bekommen.

Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir mit diesem Produkt von
unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir
vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren
und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein
vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren
Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen
unverzüglich erstatten.

Was denn auch sonst? Wenn bei Aldi die Tiefkühlpizzen ausverkauft sind, gehst du doch auch zu Lidl, statt Aldi auf Schmerzensgeld zu verklagen, oder?

es ginge auch komplizierter…
Du schießt einen Thermomix auf Ebay für nen Fuffi, bei dem die Platine fehlt. Ein Händler bietet deutschlandweit als einziger die Platine für 10 Öcken an… und dann: nicht lieferbar…
Also nix mit Mittagessen und der Fuffi ist auch futsch

Erst Thermomix im Eimer, dann auch noch bei Aldi die Tiefkühlpizzen ausverkauft! Das nenne ich eine echte Pechsträhne!

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Lassen wir die AGB mal weg, die sind gerne auch mal unwirksam.

Schauen wir statt dessen einmal in dein E-Mail-Postfach:
Gibt es da eine Auftragsbestätigung?

Meine Vermutung ist, dass es da nur eine „Bestelleingangsbestätigung“ gibt. Oder eine „Technische Auftragseingangsbestätigung“.

Der übliche Ablauf ist so:
Die Angaben im Onlineshop sind nicht als bindende Angebote zu werten, sondern als Werbung. Der Käufer soll dem Händler ein Angebot schicken, einen Artikel zum beworbenen Preis zu liefern.
DU machst also dem Händler ein Angebot: „Bitte schicke mir die Ware.“
Damit das zu einem verbindlichen Kaufvertrag führt, muss der Händler dein Kaufangebot annehmen.

So stand es in einer Mail mit einer „Bestellbestätigung“ an mich:
„Dieses Bestätigungsschreiben stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.“

Wenn du tatsächlich eine Bestätigung bekommen hast, dass dein Kaufangebot angenommen wurde, dann erst ist der Kaufvertrag BINDEND zustande gekommen.

Eine andere Mail an mich:
"Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Bestellung - anbei sende ich Ihnen unsere
Auftragsbestätigung inkl. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen."

Nun müsste man noch wissen, was für eine Sache geliefert werden sollte. Ist es eine „vertretbare Sache“?
(Schau hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-91-vertretbare-sachen_idesk_PI17574_HI9630504.html)

Dann kann der Händler sich auch nicht auf die AGB berufen (zumal er hier ja auch zugibt, er habe einen Fehlbestand im Lager, Ursache ist also kein Vorlieferant, sondern Schusseligkeit oder Diebstahl im Lager).
Eine vertretbare Sache zeichnet sich gerade dadurch aus, dass man kein Anrecht auf ein bestimmtes, definierbares Stück hat, sondern auf einen Artikel, der gleichartig vielfach verfügbar ist.
Beispiel:
Thermomix, neu. Eindeutig vertretbar, wenn er einen Fehlbestand hat, muss er sich halt um Ersatz kümmern und ihn dir schicken!

Thermomix, 5 Jahre alt, einmal gebraucht, aus Nichtraucherhaushalt. Eindeutig nicht vertretbar. Diesen gebrauchten Thermomix gibt es genau einmal auf der Welt. Wenn der z.B. beim Versand untergeht, muss der Händler dir keinen anderen (auch keinen ähnlichen) Thermomis schicken.

Bitte beschreibe mal, was für ein Produkt das ist. Vermutlich resignierst du zu früh.
Beachte auch meine anderen Artikel: Hast du eine Auftragsbestätigung, eine Annahme der Bestellung, bekommen?

Wenn ich bei Aldi.de eine Tiefkühlpizza bestelle und die mir bestätigen, dass sie den Auftrag angenommen haben, dann kann mir egal sein, ob sie gerade welche haben oder nicht. Sie werden liefern müssen, sie werden nachordern müssen, denn Tiefkühlpizzen sind „vertretbare Sachen“, da kann man sich nicht „haben wir gerade nicht“ berufen.

Mach mal. Bestell mal bei Aldi 'ne Tiefkühlpizza. Bestell gleich eine für mich mit, wir diskutieren dann bei Pizza und Aldirotwein, warum das mit deiner Bestellung nicht gefunzt hat!