Lassen wir die AGB mal weg, die sind gerne auch mal unwirksam.
Schauen wir statt dessen einmal in dein E-Mail-Postfach:
Gibt es da eine Auftragsbestätigung?
Meine Vermutung ist, dass es da nur eine „Bestelleingangsbestätigung“ gibt. Oder eine „Technische Auftragseingangsbestätigung“.
Der übliche Ablauf ist so:
Die Angaben im Onlineshop sind nicht als bindende Angebote zu werten, sondern als Werbung. Der Käufer soll dem Händler ein Angebot schicken, einen Artikel zum beworbenen Preis zu liefern.
DU machst also dem Händler ein Angebot: „Bitte schicke mir die Ware.“
Damit das zu einem verbindlichen Kaufvertrag führt, muss der Händler dein Kaufangebot annehmen.
So stand es in einer Mail mit einer „Bestellbestätigung“ an mich:
„Dieses Bestätigungsschreiben stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.“
Wenn du tatsächlich eine Bestätigung bekommen hast, dass dein Kaufangebot angenommen wurde, dann erst ist der Kaufvertrag BINDEND zustande gekommen.
Eine andere Mail an mich:
"Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Bestellung - anbei sende ich Ihnen unsere
Auftragsbestätigung inkl. unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen."
Nun müsste man noch wissen, was für eine Sache geliefert werden sollte. Ist es eine „vertretbare Sache“?
(Schau hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-91-vertretbare-sachen_idesk_PI17574_HI9630504.html)
Dann kann der Händler sich auch nicht auf die AGB berufen (zumal er hier ja auch zugibt, er habe einen Fehlbestand im Lager, Ursache ist also kein Vorlieferant, sondern Schusseligkeit oder Diebstahl im Lager).
Eine vertretbare Sache zeichnet sich gerade dadurch aus, dass man kein Anrecht auf ein bestimmtes, definierbares Stück hat, sondern auf einen Artikel, der gleichartig vielfach verfügbar ist.
Beispiel:
Thermomix, neu. Eindeutig vertretbar, wenn er einen Fehlbestand hat, muss er sich halt um Ersatz kümmern und ihn dir schicken!
Thermomix, 5 Jahre alt, einmal gebraucht, aus Nichtraucherhaushalt. Eindeutig nicht vertretbar. Diesen gebrauchten Thermomix gibt es genau einmal auf der Welt. Wenn der z.B. beim Versand untergeht, muss der Händler dir keinen anderen (auch keinen ähnlichen) Thermomis schicken.