Hallo,
hatte hier letztens schon eine Frage zum Kauf eines finanzierten PKW gestellt. Soweit alles klar. Der Verkäufer sei nun offenkundig überschuldet, befinde sich aber noch nicht in der Privatinsolvenz, sondern versuche sich mit Hilfe einer Schuldnerberatung erstmal außergerichtlich zu einigen. Soweit klar.
Aus der Firma ist mir bekannt, dass es immer wiedermal passiert, dass ein Kunde insolvent wird. Manchmal kommt dann nach Jahren der Insolvenzverwalter und fordert, letztlich erfolgreich, Zahlungen dieses Kunden an uns zurück. Das soll hier nicht das Thema sein. Ist eben so.
Jetzt gehe ich aber mit folgendem Gedankengang schwanger:
Das finanzierte Auto wird gekauft, indem die Restschuld abgelöst und die Differenz zum vereinbarten Kaufpreis an den überschuldeten Verkäufer bezahlt wird. Dafür erhielte man den Kfz-Brief und natürlich das Auto. Es sei ein realer Preis. Dazu seien mehrere Angebote, auch vom Markenhändler eingeholt worden.
Kann da jetzt oder nach Jahren irgendeiner der Gläubiger des Verkäufers auf die Idee kommen, dass der Käufer 1. nicht hätte an den Verkäufer zahlen dürfen (weil er weiß, das der überschuldet ist und eine Privatinsolvenz vorbereitet) oder 2. dass die nochmal vom Käufer den Betrag fordern (und damit durchkommen), weil der Verkäufer damit irgendwelche anderen Schulden bezahlt hat und das nicht anteilig an alle Gläubiger verteilt hat?
Ob der Verkäufer da vielleicht Ärger bekommt oder die Gläubiger deren Forderungen damit bezahlt worden sind (das wäre etwa die Variante, die mir aus der Firma geläufig ist), soll hier keine Rolle spielen. Es ginge lediglich um die Situation des Käufers, dem die Lage des Verkäufers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes und dessen Erfüllung bekannt ist.
Danke für Antworten oder Erfahrungen aus der Praxis