Kauf PKW von (nicht durch) einer überschuldeter Person

Hallo,

hatte hier letztens schon eine Frage zum Kauf eines finanzierten PKW gestellt. Soweit alles klar. Der Verkäufer sei nun offenkundig überschuldet, befinde sich aber noch nicht in der Privatinsolvenz, sondern versuche sich mit Hilfe einer Schuldnerberatung erstmal außergerichtlich zu einigen. Soweit klar.

Aus der Firma ist mir bekannt, dass es immer wiedermal passiert, dass ein Kunde insolvent wird. Manchmal kommt dann nach Jahren der Insolvenzverwalter und fordert, letztlich erfolgreich, Zahlungen dieses Kunden an uns zurück. Das soll hier nicht das Thema sein. Ist eben so.
Jetzt gehe ich aber mit folgendem Gedankengang schwanger:
Das finanzierte Auto wird gekauft, indem die Restschuld abgelöst und die Differenz zum vereinbarten Kaufpreis an den überschuldeten Verkäufer bezahlt wird. Dafür erhielte man den Kfz-Brief und natürlich das Auto. Es sei ein realer Preis. Dazu seien mehrere Angebote, auch vom Markenhändler eingeholt worden.
Kann da jetzt oder nach Jahren irgendeiner der Gläubiger des Verkäufers auf die Idee kommen, dass der Käufer 1. nicht hätte an den Verkäufer zahlen dürfen (weil er weiß, das der überschuldet ist und eine Privatinsolvenz vorbereitet) oder 2. dass die nochmal vom Käufer den Betrag fordern (und damit durchkommen), weil der Verkäufer damit irgendwelche anderen Schulden bezahlt hat und das nicht anteilig an alle Gläubiger verteilt hat?
Ob der Verkäufer da vielleicht Ärger bekommt oder die Gläubiger deren Forderungen damit bezahlt worden sind (das wäre etwa die Variante, die mir aus der Firma geläufig ist), soll hier keine Rolle spielen. Es ginge lediglich um die Situation des Käufers, dem die Lage des Verkäufers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlußes und dessen Erfüllung bekannt ist.

Danke für Antworten oder Erfahrungen aus der Praxis

Hi,
wenn ich das richtig im Kopf habe, darf ein Verkauf vor allen Dingen nicht zu unrealistischen Preisen stattfinden, was hier nach deinen Angaben nicht der Fall ist.
So einen Kauf zu z.B. viel zu niedrigem Preis könnte ein Insolvenzverwalter anfechten, soweit ich weiss, mit einer Frist von bis zu 3 Monaten vor Antrag auf Insolvenz. Außerdem muss der Überschuldete einige Dinge beachten, die dich ja nichts angehen (wann er wem welches Geld von dem Verkauf gibt).
Man müsste sich also wohl noch versichern, ob ein Insolvenzantrag in den nächsten 3 Monaten geplant ist, um absolut sicher zu sein.
Aber: Ich bin kein Anwalt!
Gruß Nita

Hallo!

Wie stellt man so etwas an?

Gruß
Wolfgang

Hi,
gute Frage! :stuck_out_tongue_winking_eye:
Ich meinte in diesem Fall lediglich eine mündliche oder von mir aus auch schriftliche Versicherung des Verkäufers, die keinerlei rechtliche Sicherheit bietet, sondern nur zur endgültigen Kaufentscheidung beitragen kann. Sollte nicht so rüberkommen, als wäre ich der Meinung, damit könnte einem „nie wieder“ was passieren.
Gruß Nita

Hm. Nochmal es geht hier ja nicht darum, dass der überschuldete Verkäufer dem Käufer Geld zahlt. Dass dessen Zahlungen ggf. mal vom Insolvenzverwalter (oder wie der bei PI auch immer heißen mag) angefochten werden können, ist klar.
Hier zahlt ja aber der Käufer Geld. Die direkte Zahlung an die Bank sehe ich hier am unproblematischsten. Denn die könnte ja jederzeit die Karre selber verwerten. Die wäre ja gar nicht Bestandteil der Insolvenzmasse.
Der Betrag soll auch realistisch sein, wobei klar ist, dass zumindest theoretisch irgendwer irgendwo in Deutschland vielleicht auch 15€ mehr gezahlt hätte.
Der Käufer fragt sich eben, ob er da Problem bekommen kann, weil vielleicht der Verkäufer sich gegenüber der Gesamtheit seiner Gläubiger unkoscher verhalten hat.