Hallo an alle,
wir sind am überlegen eine Wohnung zu kaufen und sind zur Zeit mit dem Bauträger an einer Kaufabsichtserklärung dran.
Angenommen die Kaufabsichtserklärung hat keinen Bezug zu einem Notarvertrag (Anlage zur Kaufabsichtserklärung) und der Notarvertrag kommt dann nicht zu Stande - was dann?
Aus meiner Sicht ist eine Kaufabsichtserklärung eine reine „Absichtserklärung“ und solange diese nicht beurkundet ist kann weder der Käufer noch der Verkäufer gezwungen werden die Aktion durchzuführen, oder?
Gruss
Alex