Kaufabsichtserklärung und Notarvertrag

Hallo an alle,
wir sind am überlegen eine Wohnung zu kaufen und sind zur Zeit mit dem Bauträger an einer Kaufabsichtserklärung dran.

Angenommen die Kaufabsichtserklärung hat keinen Bezug zu einem Notarvertrag (Anlage zur Kaufabsichtserklärung) und der Notarvertrag kommt dann nicht zu Stande - was dann?

Aus meiner Sicht ist eine Kaufabsichtserklärung eine reine „Absichtserklärung“ und solange diese nicht beurkundet ist kann weder der Käufer noch der Verkäufer gezwungen werden die Aktion durchzuführen, oder?

Gruss
Alex

Die Aktion „Noatariell beurkundeter Kaufvertrag einer Immobilie“ nicht,
die Aktion „Schadenersatzzahlung, wenn notariell beurkundeter Kaufvertrag nicht zustande kommt“ dagegen schon.

2 Like

Das würde ja bedeuten, dass man jeden Passus des Vertrages akzeptieren muss … mhhhhhh

1 Like