Käufer einer Kurzwaffe will über Händler abwickeln

Hallo,
habe bei EGUn eine KW angeboten. Habe daraufhin gewiesen das ich die WBK-Nummer und die Telefonnr. des Sachbearbeiters seines Ordnungsamtes möchte. Zwecks Überprüfung ob er die Waffe überhaupt erwerben darf.

Nun schreibt er folgendes:
„ich werde den weiteren Ablauf meinem Waffenhändler überlassen.
Dieser wird Ihnen seine Handels-Erlaubnis zuschicken; die Waffe bitte dann auch an die Anschrift des Händlers schicken.“

Ist das rechtens so? Oder stimmt da was nicht?
Danke für jede Antwort.
MfG Jagdtiger

Dann solltest Du als die Person, der Du die Waffe überlassen hast, auch den Händler angeben, wenn Du die Waffe austragen lässt. Das Geld bekommst Du wahrscheinlich von dem Käufer bei EGun. Möglich, dass dem der Voreintrag noch fehlt.

Hallo,

der Käufer könnte seine Identität gegenüber DIR verschleiern wollen oder hat noch nicht seine Formalitäten erledigt.

Wenn der Kauf über den Händler abgewickelt werden soll, dann ist dies der offizielle Käufer.
Dass das Geld von einem anderen stammt, kann dir egal sein.
Durch den gut dokumentierten(!) Übergang an den Händler bleibst du sauber.

Sollte sich dieser im Nachgang nicht korrekt verhalten und die Waffe an jemanden weitergeben, der die Berechtigung nicht hat, ist dir kein Vorwurf zu machen.