Hallo,
habe bei EGUn eine KW angeboten. Habe daraufhin gewiesen das ich die WBK-Nummer und die Telefonnr. des Sachbearbeiters seines Ordnungsamtes möchte. Zwecks Überprüfung ob er die Waffe überhaupt erwerben darf.
Nun schreibt er folgendes:
„ich werde den weiteren Ablauf meinem Waffenhändler überlassen.
Dieser wird Ihnen seine Handels-Erlaubnis zuschicken; die Waffe bitte dann auch an die Anschrift des Händlers schicken.“
Ist das rechtens so? Oder stimmt da was nicht?
Danke für jede Antwort.
MfG Jagdtiger