Käufer sendet von mir unterschriebenen Vertrag nicht zurück, keine Reaktion. Was kann ich tun?

Hallo zusammen,

ich bräuchte einen Rat, da ich nicht mehr weiß was zu tun ist, ohne dass ich zu einen Anwalt gehe.

Ich wollte einen Trakor verkaufen mit ein paar Teilen dazu. Habe dann auch über Ebay Kleinanzeigen einen Käufer gefunden.
Er hat mir auch per Mail zugesagt „dann machen wir das so“ und dass er ihn nimmt.
Da er ihn nicht gleich abholen konnte, haben wir dann vereinbart dass wir einen Kaufvertrag machen und er eine Anzahlung leistet. Abholen dann erst wenn es beiden zeitlich passt.

Ich habe dann einen Kaufvertrag aufgesetzt, alle Infos eingetragen und von meiner Seite als Verkäufer unterschrieben.
Beide Exemplare habe ich den Herrn dann geschickt.
Aber er war seit 8 Wochen nicht fähig, mir den Vertrag gegen zu zeichnen und einen zurück zu schicken.
Ich habe ihn nun schon mehrfach angerufen und angeschrieben (email, SMS, Whatsapp) wann ich das endlich bekomme.
Er findet meist immer wieder diverse Ausreden. „Habe ich den nicht erhalten, seine Freundin hat ihn doch zurück geschickt“. Ich soll ihn doch meine Mail Adresse geben, dann schickt er ihn mir per Mail usw. Habe ich alles gemacht - nur nie was gekommen.

Weil: Ich kann ihn ja jetzt nicht anderweitig verkaufen, weil ich den Vertrag unterschrieben habe. Zum Schluss kommt er irgendwann in einen Jahr und sagt den hat er gekauft.

Ich weiß jetzt leider nicht, was ich machen kann. Kann ich ihn notfalls ein Schreiben per Einschreiben senden, dass der Vertrag als nichtig erklärt wird wenn er ihn jetzt nicht eingeht? Keine Ahnung.

Vielleicht hat noch jemand einen Tip für mich - dann rufe ich ihn heute nochmals an.

Und ja - es war vielleicht Blöd von mir den Vertrag zu unterzeichnen. Aber man glaubt doch noch an das Gute in den Menschen.

Vielen Dank und Grüße
Marina

Hallo Marina,

das war in der Tat sehr ungeschickt, aber du kannst es nicht mehr rückgängig machen.
Wohnt der Käufer sehr weit von dir? Sonst würde ich einfach einen Termin vereinbaren, mit einem neu ausgedruckten Exemplar hinfahren und ihn sofort an Ort und Stelle unterschreiben lassen.

Viele Grüße
Christa

Naja, das sind min. 2 Stunden Fahrt.
Ja, er hat ja beide Exemplare noch bei sich.
Wenn er ihn will, kann das doch nicht so schwer sein, mir einen zu senden.
Oder zu sagen, dass er ihn nicht will. Bin ich ja auch nicht sauer.

Zur Sache kann ich leider so gar nix beitragen, aber ich kann Dir dringend abraten, irgendwas telefonisch zu machen. Alles schriftlich, bevorzugt per Einschreiben.

Ggf. hilft Dir auch ein Rechtskundiger, ein Schreiben aufzusetzen „Anbei nochmal der von mir am unterzeichnete Vertrag mit der Bitte um Unterschrift und Rücksendung bis zum . Wenn bis dahin nix kommt, wird der Vertrag widerrufen.“ Aber dabei lass Dir dabei von nem Rechtskundigen helfen, das was ich da geschrieben habe geht so mit ziemlicher Sicherheit nicht.

Ein Vertrag kommt nur auf gegenseitige Zustimmung (hier Unterschrift) zustande.
Zur Zeit hast nur Du unterzeichnet, das ist Dein Angebot "Ja, ich will diesen Vertrag eingehen ".

Es fehlt zur Wirksamkeit die andere Unterschrift und die Rücksendung der Vertragskopie mit dieser Unterschrift. Erst danach ist der Vertrag wirksam.
Und weil das so ist leistet man die Unterschriften üblich auch gemeinsam zeitgleich.

Setze eine letzte Frist (1 Woche etwa), erkläre gleich, Du trittst sonst vom Vertrag zurück.

Es liegt hier doch auf der Hand, der „Käufer“ hat sein Interesse verloren oder ihm passt etwas am Vertragsinhalt nicht, will das aber nicht sagen (oder wer weiß was sonst noch).

MfG
duck313

Verträge sind grundsätzlich auch mündlich gültig. D.h. man könnte sich hier natürlich auf den mündlichen Vertrag berufen. Stellt sich nur die Frage, ob das hier so schlau ist, zumal die Beweislast in Bezug auf solche Geschehnisse immer problematisch ist?

Ich würde die Sache hier eher so sehen, dass man sich auf ein Schriftformerfordernis geeinigt hat. Dieses ist hier einseitig von Dir durch den von Dir bereits unterschriebenen Vertrag erfüllt worden. Dieser ist allerdings - in Ermangelung der zweiten Unterschrift - bislang nur als Angebot zu betrachten, welches nunmehr noch der Annahme bedürfte. Diese hätte - ohne ausdrücklich hierfür gesetzte Frist - in der Zeit erfolgen müssen, in der man bei regelmäßigem Lauf der Dinge hiermit hätte rechnen dürfen. Das regelt § 147 Abs. 2 BGB: „Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.“

Nach acht Wochen ist diese Frist schon längstens verstrichen. Insoweit ist hier kein Vertrag zustande gekommen, und bis Du frei, den Trecker anderweitig zu verkaufen. Sicherheitshalber sollte man dies mit einer letzten schriftlichen (klassischer Brief als Einwurfeinschreiben) Fristsetzung verbunden ankündigen.

Nur wenn man auf Schadenersatz aus ist, und sich nicht scheut, dafür auch den Rechtsweg zu beschreiten macht es Sinn, sich auf den mündlichen Vertrag zu berufen. Wenn der Trecker aber problemlos auch anderweitig zu vergleichbarem Geld verkäuflich ist, würde ich mir den Stress, Ärger und das Risiko der Beweislast ersparen.

So wie ich Marina verstanden habe, geht es ihr nur darum, dass sie nicht möchte, dass sie jetzt den Trecker anderweitig verkauft und derjenige, der ihn zuerst haben wollte, nach einem Jahr mit dem auch von ihm unterschriebenen Vertrag ankommt und sagt, er möchte jetzt den Trecker abholen.

Aber dann ist der von dir vorgeschlagene Weg mit der Fristsetzung per Einwurfeinschreiben ganz gut.

Gruß
Christa

Hallo,
in dem Brief sollte man tunlichst vermeiden, von einem bereits bestehenden Kauf oder vom Vertrag zu sprechen.

Man würde vielleicht schreiben:
„Sie hatten telefonisch Interesse am Kauf des Schleppers geäußert. Ich schickte Ihnen am tt.mm.jjjj ein Vertragsformular, das ich bereits vorausgefüllt hatte.
Zum Zustandekommen des Kaufvertrages muss dieses Formular nur noch von Ihnen unterschrieben werden. Da ich nunmehr seit über acht Wochen keine Reaktion von Ihnen erhalten habe, bitte ich darum, dass sie das Formular unterschreiben und zeitnah zurückschicken, so dass ich es innerhalb von 10 Tagen vorliegen habe.
Sollte das nicht geschehen, gehe ich davon aus, dass Sie kein Interesse mehr am Zustandekommen des Kaufvertrages haben und werde das Fahrzeug anderweitig verkaufen.“

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Mit dieser Formulierung wird anerkannt, dass ein Vertrag bereits besteht. Nur ein bestehender Vertrag kann widerrufen werden.
Ich denke hier wäre viel wichtiger, dass man klarstellt, dass es eben noch keinen Vertrag gibt.

Außer, es ginge um Schadenersatz.
Wenn das Fahrzeug Stellplatzkosten verursacht und / oder es anderweitig nur schlechter (gegen weniger Geld oder mit mehr Aufwand) zu verkaufen ist, dann könnte man durchaus diesen Weg gehen. Das ist aber riskant und so wie ich die Frage verstanden habe, geht es dem Fragesteller auch überhaupt nicht um sowas.

Dann lieber einen letzten Brief schreiben und sauber aus der Sache heraus kommen.
Klarzustellen ist: Das unterschriebene Formular ist ein Angebot, der Kaufvertrag noch nicht zu Stande gekommen, das Angebot wird in wenigen Tagen verfallen.

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Habe jetzt nach gefühlten 100 Telefonaten mit dem Herrn endlich den Vertrag unterzeichnet zurück bekommen.
Jetzt war eine Anzahlung von 25% ausgemacht und den Rest bei Abholung.
Bis jetzt hatte ich 2x nachgefragt, dass er da bitte mal dran denkt das zu überweisen und wann er gedenkt den Traktor abzuholen.
Aber bis jetzt keine Antwort.
Es bleibt spannend…

Hallo nochmals,
also ich hatte ja nach ca. 2 Monaten den Vertrag endlich unterschrieben zurück bekommen.
Aber jetzt sind wieder 4 Monate vergangen und ich habe keine Anzahlung erhalten und auch noch keinen Termin wann der Traktor und die Teile endlich abgeholt werden.
Wenn ich ihn anrufe, geht er nicht hin. Unterdrücke ich meine Nummer, erreicht man ihn wundersamerweise.
Aber er sagt immer nur er überweist das und es geht wieder nichts voran.
Was kann ich tun? Soll ich ihm einen Brief senden mit Bitte um Überweisung der Anzahlung? Und Nennung eines Abholtermins?
Danke
Grüße