Käufer unseres Grundstücks hat Altlasten im ganzen Untergrund gefunden

Hallo,
ich benötige vorab (Rechtsanwalt) eure Meinung.
Wir haben vor 15 Jahren ein Grundstück gekauft, um dort im Alter zu bauen. Durch finanzielle Schwierigkeiten mußten wir das Grundstück vor gut 1,5 Jahren verkaufen. Das taten wir so, wie wir es auch gekauft hatten. In den 15 Jahren haben wir mehrere tausend Euro an Strassenerschließungskosten gezahlt und das Grundstück war auch noch nicht abbezahlt. Die hogen monatlichen Belastungen konnten wir nicht mehr tragen. Weit unter Wert verkauften wir unser Grundstück an junge Leute.

Heute kam ein Anruf. Sie hatten Anfang der Woche mit dem Ausschachten begonnen. Die junge Frau weinte fürchterlich und erzählte, dass man dort nicht bauen könne. Das Grundstück sei eine unterirdische Müllhalde, auch Asbestplatten seinen dort zu finden.

Wir sind schockiert und erstarrt. Was ist zu tun? Wir waren ahnungslos und uns hätte das beim Bauen später auch treffen können. Uns geht es finanzielle nicht so gut…worauf müssen wir uns einstellen?

Der ehemalige Besitzer, von dem wir das Grundstück gekauft hatten, ist mittlerweile verstorben. Es war ein Bauer aus dem Nebenort. Kann uns jemand beruhigen und uns mit Informationen weiterhelfen?

Viele Grüße
Jutta

Hallo Jutta,

das ist ein sehr verzwickter Fall. Hier liegen ja verschiedene Rechtsgeschäfte zu Grunde die sicherlich einzeln beurteilt werden müssen. Dein Text klingt als wenn ihr bereits einen Anwaltstermin vereinbart habt und das ist das einzige was ich euch empfehlen kann. Ungeprüfte Antworten verunsichern euch am Ende nur.

Ich hoffe ihr könnt die Sache klären!

Vielen Dank für die prompte Reaktion.
Da werden wir wohl nicht umher können, als einen Anwalt einzuschalten.
Warten jetzt erst mal wie die neuen Eigentümer reagieren und werden entsprechend handeln. Sollten wir haften müssen, müßte ja ebenso unser Verkäufer haften!

Danke…
Jutta

Gerade erfahre ich, dass Polizei und Umweltbehörde eingeschaltet wurden.

…das kann ja heiter werden. Ich bin fix und fertig!

Habt ihr denn bereits einen Anwalt eurerseits eingeschaltet?

Ich weiss jetzt nicht aus welcher Region ihr kommt, aber falls ihr noch keinen Anwalt habt, empfehle ich dir http://dein-recht.de/index.php?id=29

Vorteil bei Frau Geißinger: Sie ist auf Schadensersatzrecht & privates Baurecht spezialisiert. Sollten ja genau die Bereich sein die in eurem Fall zu Grunde liegen…

Ich hoffe es geht alles gut aus für euch!

Nein, noch nicht.
Das ganze hat sich heute erst ergeben. Gegen 10.00 Uhr habe ich den verweinten Anruf des Käufers erhalten und natürlich den Hinweis, dass Schadensersatzklage eingereicht werden wird.
Mein Mann ist in Aussendienst tätig, den konnte ich eben erst erreichen. Er hat unseren Anwalt angerufen, der uns mitteilte, dass er die Klägerfamilie bereits vertritt und für uns nicht tätig werden darf/ kann.

Wie gesagt, der Ursprungsbesitzer de Grundstücks ist mittlerweile verstorben, allerdings gibt es Erben…und wir haben es aus finanziellen Gründen weiterverkaufen müssen. Alles blöd…

VG
Jutta

Danke für den wirklich gut gemeinten Ratschlag. Allerdings kommen wir aus dem Westerwaldraum…das ist doch etwas weit. Werde mal in Siegburg oder Hennef nach einem Anwalt schauen…

Vielen, lieben Dank
Jutta

Hallo,
Was ist denn beim Verkauf verabredet/vereinbart worden, bezüglich der Altlasten.
So etwas wird üblicherweise im Notar-(Kauf)-Vertrag geregelt.
Ich persönlich mache Euch (aus beruflicher Erfahrung) wenig Hoffnung.
Und was den Anwalt betrifft, schaut mal ins Internet, RA-Kammer für Euer Bundesland. Und dann den Fachanwalt für Euer Problem

Mach Dich nicht so fertig!

Siehe es mal so: Ihr habt ein Grundstück gekauft und weiterverkauft, wo irgendwann, mal irgendwer illegalerweise Müll vergraben hatte. Da ihr das offenbar nicht gewesen seit und auch nichts davon wusstet, kann man Euch - nach meinem Rechtsverständnis - dafür auch nicht bestrafen. Für den Weiterverkauf doch wohl auch nicht, da ja zumindest mal der letzte Verkäufer (der es Euch verkauft hatte und dann verstarb) dafür hätte zur Rechenschaft gezogen werden müssen! Da keine zwei verschiedenen Personen, ein und dieselbe Straftat verantworten können, seit ihr da wohl m. E. raus!

Und jetzt noch was zum Lesen:

»Hat der Bauherr erst einmal ein günstiges Grundstück erworben, dann gilt in der Regel der Grundsatz „Baugrundrisiko ist Bauherrenrisiko“. Damit hat auch der Sondermüll auf dem Gelände einen neuen Eigentümer.«

Gruß Oberberger

PS: Das war keine Rechtsberatung (IANAL), sondern nur eine Erklärung dafür, warum ich mir an Deiner Stelle nicht solche Sorgen machen würde! Anwalt? Unbedingt!

Hallo,

meine Meinung ist, daß Ihr Euch etwas entspannen könnt. Wir bewegen uns hier nämlich nicht im Bereich der Sachmangelhaftung gem. BGB. Relevant ist vielmehr m.E. das Bundes-Bodenschutzgesetz, das ausdrücklich vorsieht, daß zwar de Grundstückseigentümer die Kosten für die Sanierung zu tragen hat, sich das Geld aber vom Verursacher (oder dessen Rechtsnachfolger, also hier den Erben) zurückholen kann. Ihr als Verkäufer des Grundstücks habt außer Papierkram also nicht viel zu befürchten.

Gruß
C.