Käufer zahlt nicht (Privatauktion)

Hallo,

Habe ein Handy versteigert, aber Käufer überweist das Geld nicht.
Ca. 3 Tage nach Auktionsende: angefragt, wann ich mit der Überweisung rechnen kann. –keine Antwort
Ca. 6 Tage nach Auktionsende: noch mal angefragt und angekündigt, dass ich bei Ausbleiben einer Reaktion Ebay kontaktieren würde.
Ca. 2 Wochen nach Auktionsende: Ebay kontaktiert (Meldung aufgemacht) und einer weitere Woche später mit Ebay telefoniert => sie könnten nichts machen; wenn dann müsste ich privatrechtlich vorgehen.
Daraufhin habe ich noch mal höflich um Zahlung gebeten und angekündigt, dass ich mich bei ausbleibender Zahlung gezwungen sehe, rechtliche Schritte einzuleiten.

Antwort war in etwa: kein Interesse am Artikel… Ich möchte vom Kauf zurücktreten… Handy nicht gewollt ist und deshalb werde ich dafür nicht zahlen, weil es sich um einen Fehlkauf handelt. … Ich möchte diesen Artikel nicht bezahlen.

Daraufhin habe ich wie folgt geantwortet:
ist mir eigentlich egal, was Sie möchten und was nicht. Sie haben geboten, die Auktion gewonnen und sind damit einen „Kaufvertrag“ eingegangen!
Sie haben den Artikel noch nicht erhalten, weil dieser noch nicht bezahlt wurde. In meiner Auktion steht, dass der Artikel nach Zahlungseingang versendet wird! vgl. Auktion: „Lieferung: Innerhalb von ca. 2-3 Werktage nach Zahlungseingang“)
Sie haben den Artikel ersteigert und damit verbindlich einen Kaufvertrag abgeschlossen!
Wenn man kein Interesse an dem Artikel hat, sollte man auch nicht mitbieten. (lt. ihren Bewertungen scheint das bei Ihnen ja schon ein Hobby zu sein andere (ehrliche) Ebayer zu ärgern)
Ich bin Privatverkäufer. Da gibt es kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht (in Der Auftion selbst steht sogar: „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“ -es ist also alles so dokumentiert, dass man vor der Teilnahme an der Auktion die erforderlichen Informationen einsehen kann).
Eine erfolgreiche Ersteigerung ist verbindlich! Das habe ich mir auch bestätigen lassen. Ein Bekannter ist Rechtsanwalt.
Ich fordere Sie daher auf, die Zahlung von 88,20 Euro (unversicherter Versand) oder 90,90 Euro (versicherter Versand) unverzüglich vorzunehmen, da ich sonst -wie bereits erwähnt- rechtliche Schritte einleiten werde! (Lieferbedingung und „Rücknahmevorgehen“ kann man der Auktion ja selber weiterhin entnehmen)
Wenn ich bis Montag 08.04.2013 keinen Zahlungseingang erkennen kann, geht die Angelegenheit ohne weitere Vorwarnung an meinen Anwalt.

Daraufhin kam dann wieder nur, dass der Käufer nicht zahlen werde.

Hat jemand Erfahrung/Tipps, was ich noch unternehmen könnte.

Hallo,

du versteckst nicht hinter der Bezeichnung „Privatverkäufer“ , willst aber das volle Programm durchziehen?

Mal ehrlich: Du hast ne ganz grosse Fresse, und dein angedrohter Anwalt existiert nur in deiner Phantasie!

Er will es halt nicht + finde dich damit ab! Biete es dem Zweitbieter an oder stelle es neu ein.

Alles andere sind völlig unnötig verschleuderte Energien + führen zu überhaupt keinem vernünftigen Ergebnis.

Gruß
Hummel

hi,

wo ist dein Problem?

Wenn du den Käufer Mahnungen schreiben willst und das Geld einklagen möchtest wende dich an das Rechtsbrett oder an deinen Bekannten.

Wenn du nicht erst Geld ausgeben möchtest um eventuell welches zu erhalten: Rückabwicklung der Auktion, Ebay Gebühren gibts zurück und nochmal einstellen.

grüße
lipi

es geht ein bisschen um’s Prinzip, weil der Käufer so ne Aktion schon mehrfach abgezogen hat. Ich finde unfair für Verkäufer, dass man dann den Aufwand mit so nem Ebayer hat -auch wenn es nur um das Nachfragen und um das Warten auf Zahlungseingang geht.

Übringens muss man mich nicht gleich mit „großer Klappe“ beschimpfen. Ich hab mehrfach höflich um Zahlung gebeten.

hi,

es geht ein bisschen um’s Prinzip, weil der Käufer so ne
Aktion schon mehrfach abgezogen hat.

verständlich. Schön das sich nun jemand gefunden hat, der ihm eine Lektion erteilen will und bereit ist das nötige Kleingeld vorzuschießen.

Ich finde unfair für
Verkäufer, dass man dann den Aufwand mit so nem Ebayer hat
-auch wenn es nur um das Nachfragen und um das Warten auf
Zahlungseingang geht.

bist du Beamter? der Gedanke drängt sich mir geradezu auf.

Übringens muss man mich nicht gleich mit „großer Klappe“
beschimpfen. Ich hab mehrfach höflich um Zahlung gebeten.

sei es wie es wolle, du hast geblufft der Käufer hat es bemerkt. Es war ja auch nicht sonderlich schwer.
Hätte man den Text doch zumindest mit ein paar Auszügen aus dem BGB schmücken können um den Anschein zu erwecken, man würde es ernst meinen und/oder hätte Ahnung.

nun ist es leider so, dass du vor lauter warten weder im BGB noch die Forenbeschreibungen liest.

Rechtliche Fragen gehören möglicherweise ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“, wenn es für die Beantwortung egal ist, ob man bei ebay oder bei irgendeinem anderen Onlineshop gekauft hat.

… bei dir ist es egal, denn es geht dir nur darum den Käufer zu mahnen.

Beachte dabei auch bitte die Vorschaltseite, sonst wird es eine eher kurze Anfrage.

grüße
lipi

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Hallo schönen guten Abend Semmrich,

Hallo,

Habe ein Handy versteigert, aber Käufer überweist das Geld
nicht.
Ca. 3 Tage nach Auktionsende: angefragt, wann ich mit der
Überweisung rechnen kann. –keine Antwort

Nach 3 Tagen gleich Druck machen, wenn ich der Käufer wäre, würde ich schon mächtig verärgert sein.

Ca. 6 Tage nach Auktionsende: noch mal angefragt und
angekündigt, dass ich bei Ausbleiben einer Reaktion Ebay
kontaktieren würde.

Und dann gleich dem Käufer drohen, das kommt auch nicht gut an.

Ca. 2 Wochen nach Auktionsende: Ebay kontaktiert (Meldung
aufgemacht) und einer weitere Woche später mit Ebay
telefoniert => sie könnten nichts machen; wenn dann müsste ich
privatrechtlich vorgehen.

Ja so ist das nun einmal, ebay ist nur der Vermittler.

Daraufhin habe ich noch mal höflich um Zahlung gebeten und
angekündigt, dass ich mich bei ausbleibender Zahlung gezwungen
sehe, rechtliche Schritte einzuleiten.

Da weiss der Käufer sofort das da kein Anwalt existiert, wenn explicit darauf hingewiesen wird.

Antwort war in etwa: kein Interesse am Artikel… Ich möchte
vom Kauf zurücktreten… Handy nicht gewollt ist und deshalb
werde ich dafür nicht zahlen, weil es sich um einen Fehlkauf
handelt. … Ich möchte diesen Artikel nicht bezahlen.

Nun, da es sich um keinen extrem wertvollen Artikel handelt, kann der Käufer so agieren.

Daraufhin habe ich wie folgt geantwortet:
ist mir eigentlich egal, was Sie möchten und was nicht. Sie
haben geboten, die Auktion gewonnen und sind damit einen
„Kaufvertrag“ eingegangen!
Sie haben den Artikel noch nicht erhalten, weil dieser noch
nicht bezahlt wurde. In meiner Auktion steht, dass der Artikel
nach Zahlungseingang versendet wird! vgl. Auktion: „Lieferung:
Innerhalb von ca. 2-3 Werktage nach Zahlungseingang“)
Sie haben den Artikel ersteigert und damit verbindlich einen
Kaufvertrag abgeschlossen!
Wenn man kein Interesse an dem Artikel hat, sollte man auch
nicht mitbieten. (lt. ihren Bewertungen scheint das bei Ihnen
ja schon ein Hobby zu sein andere (ehrliche) Ebayer zu ärgern)
Ich bin Privatverkäufer. Da gibt es kein Rücktritts- oder
Widerrufsrecht (in Der Auftion selbst steht sogar: „Der
Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“ -es ist also
alles so dokumentiert, dass man vor der Teilnahme an der
Auktion die erforderlichen Informationen einsehen kann).
Eine erfolgreiche Ersteigerung ist verbindlich! Das habe ich
mir auch bestätigen lassen. Ein Bekannter ist Rechtsanwalt.
Ich fordere Sie daher auf, die Zahlung von 88,20 Euro
(unversicherter Versand) oder 90,90 Euro (versicherter
Versand) unverzüglich vorzunehmen, da ich sonst -wie bereits
erwähnt- rechtliche Schritte einleiten werde! (Lieferbedingung
und „Rücknahmevorgehen“ kann man der Auktion ja selber
weiterhin entnehmen)
Wenn ich bis Montag 08.04.2013 keinen Zahlungseingang erkennen
kann, geht die Angelegenheit ohne weitere Vorwarnung an meinen
Anwalt.

Daraufhin kam dann wieder nur, dass der Käufer nicht zahlen
werde.

Hat jemand Erfahrung/Tipps, was ich noch unternehmen könnte.

Diese Angelegenheit kostet Sie nur Energie und Nerven, stellen Sie das handy noch einmal ein und schauen Sie sich die Bewertungen des Käufers genau an, mehr weiss ich auch nicht.

viel Glück beim nächsten Verkauf.

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Moin,

Antwort war in etwa: kein Interesse am Artikel… Ich möchte
vom Kauf zurücktreten… Handy nicht gewollt ist und deshalb
werde ich dafür nicht zahlen, weil es sich um einen Fehlkauf
handelt. … Ich möchte diesen Artikel nicht bezahlen.

Nun, da es sich um keinen extrem wertvollen Artikel handelt,
kann der Käufer so agieren.

Das hätte ich aber nun doch gern näher erläutert. Ab welchem Wert muss man sich denn Deiner Meinung nach an Verträge halten?

Gruss Jakob

Deine Wortwahl ist einfach unverschämt.
Hier ist der Verkäufer im Recht, du vergisst aber scheinbar den Verkäufer vollkommne in deiner Sorge um den Käufer.

Der Käufer hat zu zahlen, tut er dies nicht, muss er mit den Konsequenzen leben.
Ich habe gerade den gleichen Fall -Sofortkauf-nicht bezahlt.
Also Zahlungserinnerung geschickt und jetzt liegt die Sache beim Anwalt. Rechtsschutz sei Dank. Mal sehen, wer den längeren Atem hat?