Hallo,
Habe ein Handy versteigert, aber Käufer überweist das Geld nicht.
Ca. 3 Tage nach Auktionsende: angefragt, wann ich mit der Überweisung rechnen kann. –keine Antwort
Ca. 6 Tage nach Auktionsende: noch mal angefragt und angekündigt, dass ich bei Ausbleiben einer Reaktion Ebay kontaktieren würde.
Ca. 2 Wochen nach Auktionsende: Ebay kontaktiert (Meldung aufgemacht) und einer weitere Woche später mit Ebay telefoniert => sie könnten nichts machen; wenn dann müsste ich privatrechtlich vorgehen.
Daraufhin habe ich noch mal höflich um Zahlung gebeten und angekündigt, dass ich mich bei ausbleibender Zahlung gezwungen sehe, rechtliche Schritte einzuleiten.
Antwort war in etwa: kein Interesse am Artikel… Ich möchte vom Kauf zurücktreten… Handy nicht gewollt ist und deshalb werde ich dafür nicht zahlen, weil es sich um einen Fehlkauf handelt. … Ich möchte diesen Artikel nicht bezahlen.
Daraufhin habe ich wie folgt geantwortet:
ist mir eigentlich egal, was Sie möchten und was nicht. Sie haben geboten, die Auktion gewonnen und sind damit einen „Kaufvertrag“ eingegangen!
Sie haben den Artikel noch nicht erhalten, weil dieser noch nicht bezahlt wurde. In meiner Auktion steht, dass der Artikel nach Zahlungseingang versendet wird! vgl. Auktion: „Lieferung: Innerhalb von ca. 2-3 Werktage nach Zahlungseingang“)
Sie haben den Artikel ersteigert und damit verbindlich einen Kaufvertrag abgeschlossen!
Wenn man kein Interesse an dem Artikel hat, sollte man auch nicht mitbieten. (lt. ihren Bewertungen scheint das bei Ihnen ja schon ein Hobby zu sein andere (ehrliche) Ebayer zu ärgern)
Ich bin Privatverkäufer. Da gibt es kein Rücktritts- oder Widerrufsrecht (in Der Auftion selbst steht sogar: „Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück.“ -es ist also alles so dokumentiert, dass man vor der Teilnahme an der Auktion die erforderlichen Informationen einsehen kann).
Eine erfolgreiche Ersteigerung ist verbindlich! Das habe ich mir auch bestätigen lassen. Ein Bekannter ist Rechtsanwalt.
Ich fordere Sie daher auf, die Zahlung von 88,20 Euro (unversicherter Versand) oder 90,90 Euro (versicherter Versand) unverzüglich vorzunehmen, da ich sonst -wie bereits erwähnt- rechtliche Schritte einleiten werde! (Lieferbedingung und „Rücknahmevorgehen“ kann man der Auktion ja selber weiterhin entnehmen)
Wenn ich bis Montag 08.04.2013 keinen Zahlungseingang erkennen kann, geht die Angelegenheit ohne weitere Vorwarnung an meinen Anwalt.
Daraufhin kam dann wieder nur, dass der Käufer nicht zahlen werde.
Hat jemand Erfahrung/Tipps, was ich noch unternehmen könnte.