Kaufmann kauft von einem Privatmann

Hi an alle,
habe folgendes Problem:
Ich (Privatmann) habe eine Software (OEM deklariert) bei Amazon eingestellt zum Verkauf. Dies wurde auch verkauft, an einem Gewerbe. Die Ware habe ich versendet und alles war OK.

Der Gewerbe leistende sendete mir kurzfristig eine e-mail zurück.
Zitat:Guten Abend, die Ware entspricht nicht der Abbildung - geliefert wurde eine offene DVD-Hülle mit DVD und Kurzanweisung. Ferner war keine Rechnung dabei. MfG

Die Ware habe ich beschrieben mit als OEM Ware, also ohne Verpackung aber Neu. Habe dem Herrn geschrieben das ich Privatmann sei. Habe aber auch im ganzen Verkauf nur 1 Bewertung und Verkauf gehabt, also kein mehr verkauf oder der gleichen.

Nun möchte er aber das ich Ihm ein Rückschein ihm zukommen lassen muss und ich für den Versand aufkommen soll.

Was kann ich tun?
Habe gehört das ich als Privatmann auch eine Quittung ausstellen kann, aber muss ich die Ware überhaupt zurück nehmen. Er Ist doch Kaufmann und kennt doch die Geschehnisse und ich Privatmann?

Mit freundlichen Grüßen
Kotzbrötchen

Was soll das?
Können Deutsche wirklich so schlecht Deutsch, dass sie sich nicht richtig audrücken können?
Ich verstehe aus diesem Gefasel überhaupt nichts. Zudem ist die Stilistik grauenhaft.
Und da kommen Teutonen, die sich über das Hochdeutsch der Schweizer lustig machen.
Meines Erachtens:
Zuerst mal richtig Deutsch lernen (wenigstens schriftlich)!

Verhüterli (der Verunglimpfung deutscher Sprache) aus U. in CH

Ahnungslos sollte man keine Geschäfte machen

Hallo Frager,

eine zuverlässige Rechtsauskunft kann ich nicht leisten, es sind zu viele Details unbekannt, um den Sachverhalt richtig einschätzen zu können - dies gilt insbesondere für Ihren Verkaufstext und die Abbildung.

Grundsätzlich haben Käufer ein Recht zum Wandel und/oder Kaufrückabwicklung, sollte die Ware nicht dem explizit formulierten Angebot entsprechen und wesentliche Eigenschaften fehlen.

In Ihrem Fall handelt es sich um einen Gebrauchtkauf von Software.
Wenn Sie darauf hin gewiesen haben, dass die Software OEM und „gebraucht“ von Privat abgeboten wird, und die versendete Software genau wie angebotenen war, sollte der Käufer kein Recht auf Wandel wegen Irreführung haben.
Ich würde angesichts des seltsamen Agumentation des Käuferse auch eher davon ausgehen, dass die Software vom Käufer kopiert wurde und nun verwendet wird.
Weil diese Möglichkeit stets besteht (und durch den Kauf der Software-Code bekannt wurde), wird geöffnete Software im Handel von Umtausch und Rückabwicklung grundsätzlich ausgeschossen.

Eine Rechnung können Sie nicht ausstellen - allerdings eine Quittung.
Wenn Sie den Kaufpreis erhalten haben, können Sie eine solche Quittung Ihrem Antwortbrief beilegen.

Da die wesentliche Eigenschaft die Funktion der Software ist, und diese offenbar nicht beanstandet wurde, gilt der Kauf als abgeschlossen.

Das Recht auf Wandel bei einem Kauf von gebrauchter OEM-Software aufgrund vorgeblich falscher Verpackung dürfte kein hinreichender Grund für die Forderung Rückabwicklung sein, sofern nicht der Vorwurf der Piraterie im Raum steht. Auch die Forderung nach Kostenübernahme durch Sie ist somit obsolet,

Mein Tipp: Falls Sie den Kaufpreis bereits erhalten haben, senden Sie dem Käufer eine Quittung über den erhaltenen Kaufpreis - ohne ausgewiesene MwSt. - und weisen Sie seine Forderungen nach Rückabwicklung zurück. Als Gewerbetreibender sollten Ihm die Gepflogenheiten geläufig sein.

Alle meine Einschätzungen können nur vage Hinweise aufgrund der verfügbaren Informationen sein. Eine zuverlässige Rechtsauskunft kann ich nicht leisten.

Hallo,
ich kenne das nur von ebay und da steht immer, daß man als Privatperson verkauft und deshalb eine Rückgabe nicht möglich ist. Mehr kann ich nicht helfen. Ich denke, man muß das nicht zurücknehmen, es sei denn, die Ware wäre kaputt.

MfG Angelika

Hallo Kotzbrötchen,

leider kenne ich mich in dem gesamten Intenethandel nicht so recht aus.

Deshalb kann ich auch leider keinen Rat geben.

MfG

Stefan Seidel

Guten Morgen,

Bei Amazon ist es NICHT möglich als PRIVATPERSON zu verkaufen.

Eine Registrierung ist nur als gewerbliches Unternehmen mit entsprechender Steuer-Identifikationsnummer möglich.

Was das jetzt für dich als rechtliche Folgen hat, kann ich nicht sagen. Jedoch ist der Käufer deines Produkts nach meiner Ansicht vollkommen auf der sicheren Seite.

Wende dich am besten an einen Anwalt.

MfG

Swordan

Hallo ,

Ich kann dir leider auf diese Frage auch keine Vernünftige Antwort geben , tut mir leid .

MLG

Güngör n