Hallo,
wir werden ein Haus kaufen und in die Finanzierung das kfw-Darlehen 124 (Wohneigentumsprogramm) einbinden. Dies beinhaltet auch die Förderung der Kaufnebenkosten. Allerdings sagt mir die Bank, dass dies deshalb nicht geht, weil die kfw vorher ins Grundbuch müsste. Und die Nebenkosten sind ja vorher fällig. Wir würden fast unser ganzes Eigenkapital für die Kaufnebenkosten aufbringen und dachten, durch die kfw die Kaufnebenkosten als „Barmittel“ wieder zur Verfügung zu haben.
Wir wollten die Rechnungen einfach einreichen und die Kaufnebenkosten so zurückholen. Hat da jemand Erfahrung mit? Auf der kfw-Homepage steht ebenfalls dass Kaufnebenkosten förderfähig sind. Wie sieht die Praxis aus? Vielen Dank für Eure Antworten.
Hallo,
wenn Ihr gesamtes Eigenkapital lediglich für Kaufnebenkosten und Gebühren ausreicht sollten Sie die Finger von einem Immobilienkauf lassen
Gruß Lothar Hauschulz
Hallo,
zunächst muss die KFW nicht als Gläubigerin ins Grundbuch eingetragen werden. Vielmehr bestätigt Ihre Hausbank der KfW in dem von Ihnen zu stellenden Antrag, dass die Darlehensmittel grundpfandrechtlich besichert sind. Das ist dann ausreichend. Das übrige Prozedere unterscheidet sich nicht von anderen Kaufpreisfinanzierungen, bei denen die Nebenkosten mitfinanziert werden sollen. Das KfW-Darlehen wird üblicherweise auch bei Ihrer Hausbank geführt und kann nach Vorliegen der Valutierungsvoraussetzungen (Voraussetzung für die Auszahlung der Kreditmittel) problemlos ausgezahlt werden. Vermutlich möchte Ihre Bank Sie zur Verwendung des Eigenkapitals heranziehen. Wenn Sie das aber nicht möchten, sollten Sie das klar kommunizieren.
Gruß
Goldig
M.E. ist das EK für einen Hauskauf dann zu niedrig, die Bank hat so recht, oder?
Kannst mal bei http://www.immobilien-und-bauen.de schauen; mehr kann ich auch nicht dazu sagen.
Gruß Wolle
Frag doch mal die KfW…Die Antwort Deiner Bank scheint Blödwinn zu sein, die wollen Eigenkapitaleinsatz sehen, was ich verstehe. Die KfW refinanziert kein eingebrachtes Eigenkapital m.W.
Hallo,
ich empfehle Ihnen direkt bei der KfW Hotline anzurufen und mit dem Ergebnis zur Bank zu gehen…
Hallo,
wenn man die Konditionen der KFW sieht - beim Programm 124 derzeit bei 10 Jahren Zinsbindung 2,7% bzw. 2,8% Zins - dann ist dies bei den heutigen niedrigsten Zinsen aller Zeiten viel zu kurz.
Und dann ist noch eine tilgungsfreie Zeit von 5 Jahren dabei - d.h. nach 10 Jahren sind noch € 44.237 als Restschuld übrig, für die Sie alleine das Zinsrisiko tragen! Auf meiner Seite http://www.hs-baufinanzierung.de finden Sie einige abschreckende Zinsbeispiele aus der Vergangenheit. Der Durchschnittszins liegt bei rund 7,40% - über die letzten Jahrzehnte gesehen.
Meine EMpfehlung ist deshalb, das Darlehen langfristig festzuschreiben - also auf 20 , 25 oder 30 Jahre oder auch fest bis zur endgültigen Tilgung. Immer mit der Möglichkeit der Sondertilgung und mit dem gesetzlichen Kündigungsrecht für Sie als Kunden ab dem 11. Jahr.
Aus meiner Auswahl aus über 250 Banken, Bausparkassen, Versicherungen finden sich die günstigsten Konditionen!
VG
Heinz
Hallo Heinz,
wir haben so finanziert, dass wir in 22 Jahren mit der Abtragung fertig sind. Wie tilgen 1 x 2 uns 1 x 3 Prozent. Zusätzlich habe ich noch einen B-sparvertrag der rechtzeitig zuteilungsreif wird um den Restabzulösen.
Ich denke, ich bin gut beraten worden.
Vielen Danke an die anderen für die schnellen Antworten. Ich werde mal bei der Kfw anrufen.
MfG S
Sorry; leider nicht meine Baustelle. Ich setze die KfW im Schwerpunkt für Finanzierungen und Programme rund um Selbständigkeit und Unternehmens-Investitionen ein.
Good Luck!
Stefan Römer Dipl.
Betriebswirt::: BusinessLotse ::: BergCoach :::
… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..
…dazu gibt es auch die Beratungshotline der KfW
0800 539-90 02 - ich denke, dass Sie Ihnen am Besten behilflich sein kann.
…ich selbst hatte noch nicht den Fall der Nebenkostenmitfinanzierung.
Beste Grüße
tripleZ
Hallo,
die KfW macht Auszahlungen aus dem Darlehen erst, wenn die Grundschuld (die zu Gunsten der KfW/Bank im Grundbuch eingetragen wird), die als Sicherheit dient, im Grundbuch eingetragen ist ODER wenn per notarieller Rangbescheinigung bestätigt wird, dass die Grundschuld sich „in Eintragung befindet“. Somit müssen Sie bis dahin die Nebenkosten aus Ihrem Barmitteln „vorschiessen“ und können sie dann im Nachhinein wieder zurückholen.
Liebe Grüße
Britta
Hallo,
ich würde mal den Bankberater wechseln. Der scheint keine Ahnung zu haben.
Die KfW wird niemals einen Eintrag in das Grundbuch verlangen. Dass nmuß immer die Hausbank erledigen und dann bei der kfW dafür bürgen.
Und wenn du die Nebenkosten finanzieren willst dann ist das der Bank eigentlich auch egal. Hauptsache es sind Kosten die mit der Immobilie zuzsammenhängen und nicht für Urlaub oder Lotto verwendet werden.
Die Eigenmittel beim Erwerb / Bau einer Immobilie sollten aber schon mehr als die Nebenkosten beim Erwerb betragen. Im Allgemeinen fordern die Banken 10 bis 20 % Eigenkapital. Bei einem Eigenkapital von 40 % sinken die Zinssätze auch noch erfreulich in den Keller, da dann die Beleihungsgrenze von 60% eingehalten werden kann.
Als Eigenmittel zählen aber auch immer die Eigenleistungen.
Viele Grüße Jürgen
Hallo,
tut mir leid, das weiß ich nicht. Da kann ich euch nicht helfen.
U. Eckert
Hallo,
Ihre Bank liegt mit der gemachten Aussage richtig. Sofern Sie die Nebenkosten mit finanzieren wollen, müsste Ihnen Ihre Bank dafür zunächst eine Zwischenfinanzierung anbieten.
MfG
F.-W. Hollmann-Raabe
Vielen Dank für die Antwort.
Hallo Siedlerin,
alle Kosten für das Haus einschließlich der eventuell anfallenden Renovierungskosten und Nebenkosten werden addiert und bilden das gesamte Darlehen. Davon wird das von Dir einzusetzende Eigenkapital abgezogen und bis zu EUR 50.000 von der Kfw Bank finanziert. Der Rest kommt von der Bank oder Sparkasse. Je mehr Eigenkapital eingesetzt wird, um so günstiger wird der Zinssatz. Wie viel Du von deinem Eigenkapital einsetzen willst, bestimmst Du selbst. Inzwischen gibt es aber immer weniger Banken, die eine 110 % Finanzierung durchführen.
Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten
Hallo, das kann ja kein ganz seltenes Problem sein, auch wenn ich Ihnen persönlich nicht weiter helfen kann. Fragen Sie doch einen Sachbearbeiter bei der Darlehensvergabe der KFW, die kennen sich wahrscheinlich damit aus.
lg
leider kann ich hier nicht helfen
alles gute beim weiterfragen!