I.d.R. wird der Kaufpreis durch eine Bank gezahlt, die zumeist
Darlehensgeber ist.
und diese seine bank instruiert der käufer, wann genau die zahlung zu erfolgen hat. wo liegt die schwierigkeit?
Die eigentliche Eigentumsumschreibung
erfolgt dann im Anschluß.
an dieser stelle irrelevant. es geht um die übergabe, nicht um die umschreibung.
Das Einzige was ich gelten lasse, ist der Gedanke:
Wenn ich am 14.12 die Zahlungsanweisung geben muss um zum
15.12 gezahlt zu haben, warum ist dann der „nocheigentümer“
zum 14. noch nicht ausgezogen, bzw. warum macht er keine
anstalten das zu tun?
das ist kein gedanke, erst recht kein neuer, sondern die ganz banale frage, um die es hier seit tagen geht: welche sicherheit hat der käufer vor der zahlung, dass er nach der zahlung auch besitz an der immobilie erhält? die frage, warum der verkäufer die übergabe verzögert, spielt für den käufer überhaupt keine rolle. ihn interessiert ausschließlich die frage nach dem wann.
Rückabwicklung…? Sicher, der VK hat seinen Teil des
Vertrages nicht erfüllt, aber wenn das Geld geflossen und weg
ist (bisherige Darlehensgeber, sonstiges) ist das nur bedingt
eine Lösung die selten günstiger kommt.
es geht nicht darum, ob und was „günstiger“ kommt. es geht darum, dass der käufer gezahlt, der verkäufer die immobilie aber nicht vertragsgemäß übergeben hat. genau da hört bei meist 6-stelligem kaufpreis der spaß sofort auf.
nichts gegen ein schön ernsthaftes gespräch zwischen käufer und verkäufer, aber das das haben die zwei zuletzt normalerweise direkt vor der zahlung geführt: um nämlich zweifelsfrei zu klären, dass die immobilie direkt im anschluss vertragsgemäß „zug um zug“ übergeben wird. und ein verkäufer, der nach zahlungseingang mit der übergabe plötzlich probleme hat, bekommt jetzt kostenlos ein weiteres dazu.
das ist zuerst die ankündigung der ersatzforderung für den durch die verspätete übergabe entstandenen, nachgewiesenen schaden. und es kann wie erwähnt im schlimmsten fall die drohung des käufers mit dem rücktritt vom kaufvertrag sein. bei derart klarer rechtslage muss der verkäufer starke nerven haben, wenn er nicht spätestens jetzt eine schnelle übergangslösung für sich selbst findet, um dem käufer die besitzübernahme zu ermöglichen.