Ich habe im November meine Wohnung für 220.000€ verkauft. 180.000 des Kaufpreises sind im Dezember fällig. Die restlichen 40.000€ im Januar.
Wie beziehe ich das in der Steuererklärung ein? Gebe ich in der Erklärung für das Jahr 2019 nur die 180.000€ als Einnahmen an und die 40.000€ für die Erklärung für das Jahr 2020? Oder gebe ich die kompletten 220.000€ für das Steuerjahr 2019 an, weil Kaufvertrag aus diesem Jahre herrührt.
Ich muss zudem eine Spekulationssteuer entrichten. Auch hier die Frage, muss ich das für die 220.000€ komplett machen oder erstmal für die 180.000€ in 2019 und die restlichen 40.000€ in 2020? Wie verhält es sich in diesem Fall mit den Summen, die man für die Spekulationssteuer abziehen kann (Grunderwerbsteuer, Notar- und Maklerkosten)?
Mit freundlichen Grüßen