Kaufpreisaufteilung Grund- und Boden

Vielleicht kann mir jemand erklären. Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gekauft in 2017, gebaut wurde diese 1975. Hat das Finanzamt eine Afa von 60 % des Kaufpreises angesetzt ohne Nebenkosten wenn die Kaufnebenkosten noch mit eingerechnet sind ca. 54 %. Der Miteigentumsanteil am Grundstück beträgt aber nur 220 auf 100000 (hundertausend). Angesetzt wurde unserseits 75/25.
Es wird nur auf BFH, 10.10.2000 - IX R 86/97 - Steuernetz verwiesen als Begründung aber da ersehe ich keine solche Aufteilung.
Kann jemand helfen?

Also Afa natürlich 2% von 60% des Kaufpreises, habe mich etwas ungeschickt ausgedrückt.

gesehen? Grund und Boden bei Anschaffungskosten Haus ermitteln

Ja, vielen Dank. Das hatte ich schon ausgerechnet. Der Bodenwert ist 16% vom Kaufpreis netto. Daher weit weg von dem was vom Finanzamt kam.

und möglicherweise auch ziemlich weit weg von der Realität. Woher hast Du denn den Verkehrswert des Grund und Bodens, auf dem das offenbar mehrstöckige Mehrfamilienhaus steht? Tatsächlich vom Gutachterausschuss? Ist Lage und Nutzbarkeit ausreichend berücksichtigt worden? Wie hast Du die Herstellungskosten des Gebäudes ermittelt?

Die ganze Prozentelei, die sich durch alle Deine Überlegungen zieht, ist übrigens ein Spiel mit sehr groben Faustzahlen, die genauso gut richtig wie falsch sein und angewendet werden können. Deswegen hast Du in dem vom FA zitierten Urteil ja auch nicht lesen können, was Du dort gerne gelesen hättest. Vorrang vor irgendwelchen Prozenteleien hat das Verhältnis der Sachwerte der Anteile von Grund und Boden und Gebäude.

Methodisch ist es zwar furchtbar, hier einen Sachwert (der nie für etwas gut ist) anzusetzen, aber Bundeskabinett und Bundesrat in ihrer ermesslichen Weisheit haben es so haben wollen, und jetzt müssen wir halt damit irgendwie klarkommen.

Der Sachwert der Wohnung ist schon wegen ihres Baujahrs sehr niedrig; zwar war da die erste heftige Inflationswelle der Ära Brandt/Schmidt schon vorbei und man konnte nicht mehr so billig bauen wie Ende der 1960er Jahre, aber es gab immer noch Stundenlöhne, die sich zwischen 5 und 10 DM bewegten.

Wenn Du die Veranlagung im Weg des Einspruchs angreifen möchtest, musst Du nachweisen, dass die Herstellungskosten dieses Gebäudes viel höher waren als die gewöhnlichen Herstellungskosetn vergleichbarer Wohnungen. Mit Glück findest Du bei der Hausverwaltung jemanden, der dazu noch Unterlagen beschaffen kann.

Schöne Grüße

MM

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Vielen Dank für deine Mühe mir dies alles so umfangreich zu erklären. Es handelt sich hier um ein sehr hohes Hochhaus mit 25. Stockwerken. Den Grund habe ich anhand des Bodenwertes zum Kaufdatum und anhand der Miteigentumsanteile am Grundstück rausgerechnet. Der vorherige Eigentümer, der die Wohnung nur zwei Jahre in seinem Besitz hatte wurde von einem anderen Finanzamt in der selben Stadt mit 82% zu 18% (für Grund und Boden) abgerechnet.

Innerhalb von zwei Jahren ist der Grundstückspreis deutlich gestiegen, was auf meinen Anteil für Grund und Boden 10000 € mehr ausmacht bzw. zum Abzug gebracht werden muss.

Wie kann innerhalb von zwei Jahren 28% mehr für die Afa für die Wohnung gestrichen werden?

In der Tat ist dieses Objekt sehr hochpreisig wonach 1975 die Grundschuld (für Grundstück und Gebäude) mit 40.000.000,- DM belastet wurden. Sicherlich werde ich niemanden finden, der mir dazu noch die Rechnungen geben kann. Aber danke für den Tip, probieren werde ich auch dies und vielen Dank nochmals für deine Mühe.