Kaufpreisminderung durch Vermietung Immobilie

Hallo,

gegeben sei folgender Fall:
Eine Immobilie, deren Zustand und Wohn-Standard sehr gering ist.

Darin zwei Mietparteien, deren Mitglieder seit ewigen Zeiten in dem Objekt wohnen, die uralt sind und nur eine winzige Miete zahlen (halt passend zu dem Standard - keine Zentralheizung, Toilette auf dem Hof usw…)
Meiner Meinung nach keine Möglichkeit, das Mietverhältnis zu beenden, außer auf den natürlichen Tod der Mieter zu warten - der aufgrund des hohen Alters jederzeit eintreten kann, aber natürlich auch noch Jahre hin sein kann.

Wie groß ist die zu erwartende Kaufpreisminderung dieser Immobilie?

Ich hab so düster im Kopf, mal gelesen zu haben, daß es Kaufpreisminderungen von 30-40% gab, weil Häuser vermietet waren - und das in Fällen, wo das Mietverhältnis sogar (theoretisch) kündbar war.
Aber ob ich das noch so richtig im Kopf habe?

Gruß,
Martin Eckel

Hallo Martin,

normalerweise geht man davon aus, das vermietete Objekte nur 80% des Wertes „bringen“, die freie Objekte erziehlen.

Allerding, da das von Dir beschreibene Objekt einen ziemlich einfachen Standart hat (…halt passend zu dem Standard - keine
Zentralheizung, Toilette auf dem Hof usw…), solltes Du dich mal fragen, wer sowas überhaupt kaufen will.

Bitte sei mir nicht böse, aber von meiner Tastatur aus kann man das Objekt nur totalsanieren (= abreißen).

Zur Kündigung des Mietvertrages möchte ich anmerken, daß man natürlich jeden Mietvertrag kündigen kann - vorausgesetzt man hält sich an die gesetzlichen Regelungen. Ob das aber moralisch immer tragbar ist (…aufgrund des hohen Alters…), lassen wir mal dahingestellt.

Gruß Klaus

Hallo,

gegeben sei folgender Fall:
Eine Immobilie, deren Zustand und Wohn-Standard sehr gering
ist.

Darin zwei Mietparteien, deren Mitglieder seit ewigen Zeiten
in dem Objekt wohnen, die uralt sind und nur eine winzige
Miete zahlen (halt passend zu dem Standard - keine
Zentralheizung, Toilette auf dem Hof usw…)

Hallo Martin,

aus Deiner Beschreibung ergibt sich, dass es sich hier um eine uralt-Immobilie mit dem Stand vor dem 2. Weltkreig handelt. Hier sind erhebliche Preisabschläge zu erwarten, wahrscheinlich auch nur an einen Verkäufer abzugeben, der abreisst und neu aufbaut.

Meiner Meinung nach keine Möglichkeit, das Mietverhältnis zu
beenden, außer auf den natürlichen Tod der Mieter zu warten -
der aufgrund des hohen Alters jederzeit eintreten kann, aber
natürlich auch noch Jahre hin sein kann.

Wenn den Mietern wegen des hohen Alters oder deren Gebrechlichkeit ein Umzug unzumutbar ist - Dauer des Mietverhältnisses wird hierbei mit beachtet - kann ein Gericht anordnen, dass bis zum Tode die Mieter nicht mehr umziehen müssen. Insbesondere wird berücksichtigt, wie hoch noch eine Lebenserwartung ist. Es müssen dann schon „erhebliche“ Umstände vorliegen, dass ein Gericht der Kündigung gegen einen Mieter in einem solchen Fall zustimmt. Dies sind Sonderfälle, Auskünfte und Hinweise, dass Du jederzeit kündigen kannst, wären daher nicht zutreffend.

Wie groß ist die zu erwartende Kaufpreisminderung dieser
Immobilie?

Kannst DU VOM Zustand her, den Du beschreibst, noch von einer bewohnbaren Immobilie sprechen ?

Ich hab so düster im Kopf, mal gelesen zu haben, daß es
Kaufpreisminderungen von 30-40% gab, weil Häuser vermietet
waren - und das in Fällen, wo das Mietverhältnis sogar
(theoretisch) kündbar war.
Aber ob ich das noch so richtig im Kopf habe?

Richtig ist, dass sich dieser Unsinn genauso weit verbreitet hat wie die Behauptung, wenn jemand auszieht, müsse er einfach drei Nachmieter stellen und könne ausziehen und der Vermieter könne dagegen nichts unternehmen.

Es gibt bundesweit keinerlei Konkretisierung, dass Wohnungen, die vermietet sind, mit Preisabschlägen nur zu verkaufen sind. Ganz im Gegenteil. Erfahrungsgemäss werden sogar Mietwohnungen mit lnagfristigen Mietverträgen besonders gerne gekauft und in vielen Fällen sogar wegen der Rendite teilweise mit höherem Preis. Dann kommen jene, die eine Immobilie erwerben wollen, die sie selbst nutzen wollen. Hier kommt es darauf an, ob mit dem Mieter bereits eine Vereinbarung getroffen wurde, dass der neue Eigentümer selbst die Wohnung nutzt und ob auf eine Eigenbedarfskündigung verzichtet wurde. Ist dies nicht der Fall, wird es wohl sowieso nie zu einem Kaufvertrag kommen. Dann gibt es z.B. Deinen Fall, wo jeder Käufer zuerst einmal das Problem sehen muss, dass er das Ableben Deiner Mieter abwarten muss und dann wohl abreissen oder mit erheblichen Kosten umbauen muss. Und damit man - in allen Fällen - den Kaufpreis eben nach unten drücken kann - kommen manche auf die Idee, weil da jemand wohnt, sei das Haus weniger gut zu verkaufen. Es ist aus der Gesamtheit - nicht nur aus meiner persönlichen Kenntnis - sondern auch durch Immobilien-Büros bestätigt - ein Abzug meist aus verkaufstechnischen Gründen angesagt. Also, wie immer, es kommt immer auf den einzelnen Fall an und vor allem auf das Geschick des Käufers. Das aber hat - auch wenn der Grund angeblich der Mieter sein soll - nichts damit zu tun, dass diese Immobilien schlechter verkauft werden können.

Gruss Günter

Gruß,
Martin Eckel

Hallo,

danke für die informative Auskunft.
Nur ist der Eindruck, den ich gemacht habe, anscheinend falsch herum - denn ICH möchte eben dieses Haus eventuell kaufen.

Klar ist, daß es wirtschaftlich gesehen wohl nicht viel Sinn macht, das Objekt zu sanieren, sondern daß ein Abriß und Neubau wohl günstiger wäre.

Jedoch würde ich das Objekt schon sehr gerne erhalten wollen.

Und wie gesagt - nach meiner laienhaften Einschätzung, die von vielen Bekannten mit gesundem Menschenverstand geteilt wird - und die Du ja auch bestätigst - wird es wohl hoffnungslos sein,
Mieter rauszusetzen, die 40 Jahre dort wohnen und über 70 bzw. schon 90 sind - abgesehen von dem moralischen Standpunkt.

Jedoch sind die Mieter natürlich extrem störend bei der nötigen Totalsanierung (Zentralheizung, Dachstuhl ausbessern, etc pp.)
Abgesehen davon, daß manche Arbeiten kaum auszuführen sind, wenn die Hälfte des Hauses bewohnt ist, reicht mir der unvermietete Teil des Hauses nicht aus. Und wenn man erstmal diese Hälfte sanieren würde, stellt man nach dem Ableben der Mieter bestimmt fest, daß man einige Raumaufteilungen doch gerne anders machen würde.

Alles im allen also ziemlich unpraktikabel - und die Mieter können natürlich ohne weiteres noch 10 Jahre leben - oder morgen das Zeitliche segnen - nicht, daß ich ihnen jetzt das Wasser vergiften will :o)

Nur alles eine sehr unsichere Sache - kauft man das Haus und man kommt 10 Jahre nicht zu einer Sanierung, ärgert man sich.
Kauft jemand anderes das Haus und die Mieter segnen bald das Zeitliche, ärgert man sich auch. :frowning:

Wie auch immer, Gruß,
Martin