Kaufpreissammlung verpflichtend?

Moin Experten!

Angenommen, jemand kauft ein Haus und bekommt wenig später von einem Gutachterausschuss für Grundstückswerte ein Schreiben, in dem um das Ausfüllen eines zweiseitigen Fragebogens zu dem gekauften Objekt gebeten wird.
Muss dieser jemand das ausfüllen, oder ist es freiwillig? So richtig geht dies aus dem Schreiben nicht hervor. Kennt irgendwer sowas, ohne den genauen Wortlaut hier wiedergeben zu müssen - oder sind Details vonnöten?

Für erfahrungsnahe Infos danke im Voraus.

Gruß

Danielle

Hallo!

Ich kennen derzeit kein Gesetz, wo ich derartig privatwirtschaftlichen Unternehmen solche Auskünfte geben muss.

Hast du eine Adresse/Domain von dem Verein?

Gruß
Falke

Baugesetzbuch
Hallo,

Ich kennen derzeit kein Gesetz, wo ich derartig
privatwirtschaftlichen Unternehmen solche Auskünfte geben
muss.

Hast du eine Adresse/Domain von dem Verein?

Das ist kein Verein sondern von Amts wegen!!

§ 195 BauGB
Kaufpreissammlung

(1) Zur Führung der Kaufpreissammlung ist jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden. Dies gilt auch für das Angebot und die Annahme eines Vertrags, wenn diese getrennt beurkundet werden, sowie entsprechend für die Einigung vor einer Enteignungsbehörde, den Enteignungsbeschluss, den Beschluss über die Vorwegnahme einer Entscheidung im Umlegungsverfahren, den Beschluss über die Aufstellung eines Umlegungsplans, den Beschluss über eine vereinfachte Umlegung und für den Zuschlag in einem Zwangsversteigerungsverfahren.

(2) Die Kaufpreissammlung darf nur dem zuständigen Finanzamt für Zwecke der Besteuerung übermittelt werden. Vorschriften, nach denen Urkunden oder Akten den Gerichten oder Staatsanwaltschaften vorzulegen sind, bleiben unberührt.

(3) Auskünfte aus der Kaufpreissammlung sind bei berechtigtem Interesse nach Maßgabe landesrechtlicher Vorschriften zu erteilen (§ 199 Abs. 2 Nr. 4).

§ 197 BauGB
Befugnisse des Gutachterausschusses

(1) Der Gutachterausschuss kann mündliche oder schriftliche Auskünfte von Sachverständigen und von Personen einholen, die Angaben über das Grundstück und, wenn das zur Ermittlung von Geldleistungen im Umlegungsverfahren, von Ausgleichsbeträgen und von Enteignungsentschädigungen erforderlich ist, über ein Grundstück, das zum Vergleich herangezogen werden soll, machen können. Er kann verlangen, dass Eigentümer und sonstige Inhaber von Rechten an einem Grundstück die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Unterlagen vorlegen. Der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks haben zu dulden, dass Grundstücke zur Auswertung von Kaufpreisen und zur Vorbereitung von Gutachten betreten werden. Wohnungen dürfen nur mit Zustimmung der Wohnungsinhaber betreten werden.

(2) Alle Gerichte und Behörden haben dem Gutachterausschuss Rechts- und Amtshilfe zu leisten. Das Finanzamt erteilt dem Gutachterausschuss Auskünfte über Grundstücke, soweit dies zur Ermittlung von Ausgleichsbeträgen und Enteignungsentschädigungen erforderlich ist.

Christian

2 Like

Hi Danielle,

in Niedersachsen wird das hier gemacht:

http://www.gag.niedersachsen.de/master/C7540590_L20_…

und wenn du das alles schön gemeldet hast kannst du die Daten zurückkaufen… oder jemand anders… man muss nicht immer in Grundbuch schauen :wink:. In einem halben Jahr gibts dann noch Kugel Strassenblick dazu… und wenn du ein offenes Profil bei einem Web 2.0 Anbieter hast - dann kann man dich weltweit durchleuchten :smile:.

Gruss keuper

Hallo,
die Rechtsgrundlagen hast Du weiter unten schon lesen können. Die Daten werden für anonymisierte, statistische Aussagen über den örtlichen Immobillienmarkt gesammelt und dienen Gerichten, Sachverständigen und quasi jedem, der ein Haus in Deiner Nähe kaufen oder verkaufen will, u.a. für die Bodenrichtwertkarte und den örtlichen Grundstücksmarktbericht (die man beide mittlerweile recht häufig übrigens kostenlos digital einsehen kann…)

Üblicherweise ermittelt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses (den es in jeder größeren Stadt gibt) diese Daten selber. Wenn aber nun mal Personalmangel und Haushaltslöcher herrschen, muss man schon mal mit so einem Fragebogen rechnen :smile: Die Daten sind üblicherweise sehr sicher und die viel sensibleren Daten aus dem Kaufvertrag haben die eh längst :wink:

Ist in der Regel m. Meinung nach eine gute Sache
Gruß
Schnabel