Kaufrisiko bei verlorenem Grundschuldbrief

Hallo,

wir möchten ein Einfamilienhaus in Mühlheim kaufen ( KP 210 Teuro )
Auf dieses Haus ist ein Grundschuldbrief ausgestellt von 70 Teuro im Jahre 92. Der Verkäufer behauptet den Brief verloren zu haben, Ihn aber nicht in Anspruch genommen zu haben.
Hierzu meine Fragen: Kann man einen notariellen Kaufvertrag abschliessen und vertraglich regeln, daß der Verkäufer den vollen Betrag erst nach Löschung erhält ( wahrscheinlich Aufgebotsverfahren )
Gleichzeitig ein Rückabwicklungsrecht vereinbaren ?
Würde man den zurückzuhaltenden Betrag mit einer Durchschnittsverzinsung für die Jahre annehmen ? Wie hoch?
Oder soll man die Finger davon lassen ( wir hätten das Haus sehr gerne…)
Für Anregungen und Hilfestellungen wäre ich Euch sehr dankbar…

Da ist Vorsicht geboten. In jedem Fall weiß der Notar Bescheid, wie hier vorzugehen ist (sog. Kraftloserklärung). Bei einem Grundschuldbrief aus dem Jahr 1992 dürften auch im Grundbuch die Daten der Bank drinstehen, für die - vermutlich - die Grundschuld eingetragen wurde. Die weiß, ob sie ihr Geld bekommen hat, oder nicht.

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Hallo Roland,
Innerhalb einer notariellen Urkunde, gibt es den Abschnitt - Voraussetzungen zur Kaufpreiszahlung - Hier wird festgelegt wann der Kaufpreis zur Zahlung fällig ist. Bei einem belasteten Grundstück wie in deinem Fall, wird eine sogenannte Pfandfreigabe der Gläubigerbank des Verkäufers eingeholt. Erst wenn dem Notar die Pfandfreigabe durch die Gläubigerbank in schriftlicher Form bestätigt wurde, ist eine gefahrlose Bezahlung des Kaufpreises möglich. Hierüber hat laut Kraft des Gesetzes der Notar die Sorgfaltspflicht. Ob die eingetragene Grundschuld duch den Eigentümer in Anspruch genommen wurde oder nicht spielt eine untergeordnete Rolle. Sollte das Schuldverhältnis aktuell sein, so wird aus dem Kaufpreis, den ihr bereit seit zu zahlen, der Schuldbetrag an die Bank ausgezahlt und der verbleibende Rest geht dann an den Verkäufer. Ich rate hier zu einem Treuhandkonto des Notars ( Notaranderkonto). Welcher dann von diesem Konto, die Gläubiger bezahlen kann. Dies verursacht zusätzliche Kosten, die jedoch durchaus dem Verkäufer aufzuerlegen sind, da er durch sein belastetes Grundstück, die Notwendigkeit begründet. Du musst keine Angst haben dieses Haus zu kaufen. Immobilien, welche durch Banken besichert sind, gibt es in Deutschland mer als wirklich bezahlte Häuser. Es ist also gängige Praxis und für jeden Notar ein Alltagsgeschäft.

MFG. Holger