Hallo,
wir möchten ein Einfamilienhaus in Mühlheim kaufen ( KP 210 Teuro )
Auf dieses Haus ist ein Grundschuldbrief ausgestellt von 70 Teuro im Jahre 92. Der Verkäufer behauptet den Brief verloren zu haben, Ihn aber nicht in Anspruch genommen zu haben.
Hierzu meine Fragen: Kann man einen notariellen Kaufvertrag abschliessen und vertraglich regeln, daß der Verkäufer den vollen Betrag erst nach Löschung erhält ( wahrscheinlich Aufgebotsverfahren )
Gleichzeitig ein Rückabwicklungsrecht vereinbaren ?
Würde man den zurückzuhaltenden Betrag mit einer Durchschnittsverzinsung für die Jahre annehmen ? Wie hoch?
Oder soll man die Finger davon lassen ( wir hätten das Haus sehr gerne…)
Für Anregungen und Hilfestellungen wäre ich Euch sehr dankbar…