Kaufschutz bei Onlinekäufen

Hallo!

Ich habe im Internet eine Person gefunden, die ihren PC verkaufen wollte. Da ich aus Sicherheitsgründen von meinem Arbeitgeber niht erkannt werden wollte, habe ich einen Email Account mit falschen Namen gemacht. Genauso Paypal Account mit dem gleichen Namen und meine Kreditkartennummer bei Paypal angemeldet. Kurz und gut ich habe via Paypal bezahlt, die Verkäuferin hat soweit die Sendung abgeschickt an die adresse, die ich ihr angegeben habe. Sie hat mir auch die verfolgungsnummer beinest DHL mitgeteilt. 2 Tage später sehe ich dass das Paket an sie zurück geht. Kurz bei DHL angerufen, dort wurde mir gesagt, dass sie das Paket zurückgerufen hat. Ohne mir was zu sagen. Also die Vermutung, sie wollte mich einfach nur abzocken.

Jetzt die Frage: kann ich die Verkäuferin anzeigen aber mit meinem richtigen Namen? Die ganzen Mails habe ich bei mir abgespeichert.

Guten Tag,

ich finde diesen Sachverhalt etwas sonderbar. Was hat ihr Arbeitgeber damit zu tun, wenn Sie einen PC kaufen. Die Antwort auf ihre eigentliche Frage ist leicht - natürlich können Sie jemanden der Ware verspricht und nich liefert anzeigen, und üblicherweise sollten Sie das mit. Ihrem richtigen Namen tun. Wenn Sie wissen wollen, ob ihnen Nachteile entstehen, weil Sie einen falschen Namen im Rechtsverkehr benutzt haben, müssen Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.

MfG

Tom (wirklich)

Die Sache mit dem Alias Namen hat damit zu tun, da ich bei einem Ankaufsdienst für Unterhaltungselektronik arbeite und dort wurde der PC zuerst geliefert. Die Kundin und Firma konnten sich nicht über den Preis einigen. Ich hatte aber eine starkes Interesse an dem Gerät, deswegen habe ich die Kundin privat mit dem anderen Namen angeschrieben, da ich von meiner Geschäftsleitung nicht erkannt werden wollte.

Vor einer Anzeige würde ich versuchen herauszubekommen, warum die Lieferung nicht erfolgt. Dann abwarten, ob das Geld evtl. zurückerstattet wird.
Erst dann von einem möglichen Betrug ausgehen und Anzeige erstatten.
Das mit den falschen Angaben (Account, Paypal) ist eine andere Geschichte, möglicherweise auch strafbar, in meinen Augen auf jeden Fall unfair gegenüber der Ebay-Sache. Wie kann man sich über einen möglichen Betrug beschweren, wenn man selber so handelt wie Sie.
Gruß
Heinz

Ja!

Hallo!

Haben sie die Dame denn mal gefragt, warum sie das Paket zurückgeholt hat? Vielleicht war Ihr das alles ja auch nicht ganz geheuer, denn Ihre Adresse lief ja dann wohl auf den richtigen Namen, oder?

Eigentlich muss es egal sein unter welchem Namen ich sie anschreibe. Das Geld habe ich ihr ordentlich überwiesen. Sie wollte zuerst dass ich das Geld vom Konto überweise. Da habe ich geschrieben dass es gar nicht geht, da ich auch eine Art Absicherung brauche.

Das ist kein eBay geschäft, darum bin ich gar nicht verpflichtet unter meinem richtigen Namen Geschäfte zu führen.

Warm gleich anzeigen ?
Es wird doch eine Begründung geben warum das Paket zurückgeholt wurde, genau so kann man ja bei Paypal auch sein Geld zurückholen.

Eben gerade hat die Verkäuferin zurück geschrieben und meinte, dass sie nicht zurück gerufen hat. Ihr wurde bei DHL gesagt, alles läuft nach Plan. Ich habe zum 2. mal dort angerufen und mir wurde gesagt, das Paket ist zu ihr zurück gesandt worden. Ich glaube eher DHL Mitarbeitern als der Madam.

Dann einfach das Geld zurückholen !

Hallo

Also ich glaube hier gibst ein zivilrechtliches Problem.
Zwar besteht der Verdacht des Betruges von Seitens der Verkäuferin. Aber warum haben sie sich unter falschen Namen angemeldet…Hatten Sie vielleicht auch die Absicht…Nicht erkannt werden vom Arbeitgeber sieht nach einer Schutzbehauptung aus. Das sieht danach aus das Sie alles vom Rechner ihrer Firma eingefädelt haben. Also sie sehen, es treffen sich hier einige Probleme. Unterm Strich zählt das Sie Ihr Geld wieder bekommen. Hier eine Anzeige zu machen…Ok ist durchaus möglich aber was wollen Sie damit erreichen. Ist ihr Ego verletzt oder haben sie einen wirtschaftlichen Schaden.
Dann zählt der Streitwert sollte es vor Gericht gehen und wenn die andere Partei glaubhaft macht, dass sie nicht die Absicht hatte zu betrügen sondern nur etwas falsches eingepackt hatte…dann gehts nach hinten los. Also Aufwand und Nutzen abwägen. Ich bin kein Rechtsanwalt und kann daher keine rechtsverbindliche Aussagen treffen. Sollte Sie trotzdem alles in die Wege leiten so empfehle ich ihnen den selbigen auszusuchen.

Tschüss…

Hallo!

Sorry, aber wieso melden Sie sich mit einem falschen Namen irgendwo an? Was darf denn Ihr Arbeitgeber nicht wissen, bzw. wie soll der denn überhaupt irgendwie auf Ihre Aktivitäten im Internet aufmerksam werden.

Wieso fragen Sie nicht erst einmal bei der Verkäuferin nach, warum sie das Paket zurückgefordert hat?

Grundsätzlich ist es so, dass Verkäufer z.B. bei Ebay 4 Wochen Zeit gegeben werden muss um die Ware zu verschicken. Vorher werden keine Anzeigen aufgenommen.

MfG

Hallo!

Meine Antwort kommt etwas spät, aber ich dennoch möchte ich etwas dazu sagen, obwohl es in der Sache wahrscheinlich nicht weiterhilft.

Es liegen mit Sicherheit Verletzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PayPal ihrerseits vor und KÖNNTEN schon ein juristisches Nachspiel zur Folge haben. Das Zurückziehen der Ware kann ich mir nur erklären, indem die Verkäuferin vielleicht kein Geld von Paypal bekommen hat, nachdem die eine Differenz zwischen Kreditkarteninhaber und Anmeldenamen festgestellt haben. Ansonsten haben sie die Möglichkeit, der Verkäuferin eine Frist zu setzen, in der sie die bezahlte Ware aushändigen soll. Danach ist auch der Klageweg offen.

Die Probleme sehe ich tatsächlich am ehesten in Ihrer falschen Namensangabe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ockenrocker

Damit es erstmal klar wird: ich will niemanden anzeigen!! Ich wollte nur wissen ob man in diesem Fall so was machen kann. Ich brauche auch KEINE Kritik von Euch, nur den Rat. Zwischendurch hat sich die Lage geändert, ich habe das Gerät bekommen. Es war ein blödes Fehler von DHL.

Danke Euch!!!

Ich verstehe hier den scharfen Ton nicht. Wer hier um Hilfe bittet, bekommt in den meisten Fällen auch eine umfassende Hilfe. Und dazu gehört auch, Risiken im weiteren Vorgehen anzusprechen. Das nennt man dann „Rat geben“ und nicht Kritik.
Es freut mich für Sie, dass sich die Situation geklärt hat und wünsche Ihnen, dass Paypal in diesem Fall kein Fass aufmacht.

Und die Aussage „ich will niemanden anzeigen!!“ ist einfach falsch.
Zitat: „Jetzt die Frage: kann ich die Verkäuferin anzeigen aber mit meinem richtigen Namen?“

Nichts für ungut. Ich helfe gerne wieder.

Mit freundlichen Grüßen,

Ockenrocker

Moin,

dann frage ich mich an wen sie es denn dann geschickt hat.

Geh einfach mal zur Polizei hin. Fragen und Anzeige erstatten kostet nichts.

Hallo DimQ,

Deine Frage ist zwar nicht gerade mein Fachgebiet, aber ich möchte Dir trotzdem anwortern:

Stell dir vor, du gehst in ein Geschäft und möchtest ewas kaufen. Du nimmst die Ware aus dem Regal, gehst zur Kasse und bezahlst, steckst die Ware ein und gehst nach Hause.
Kennt die Verkäuferin Deinen Namen? Nein! Trotzdem ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.

In Deinen vorgetragenen Fall ist auch ein Kaufvertrag zustandegekommen. Du wolltest aber anonym bleiben. Anonym bleiben nicht um zu berügen, sondern einfach damit keiner Deine Daten hat.

Nun hast Du über Paybal bezahlt und Paybal hat doch Deine richtigen Daten!?. Soweit ich das kenne, mußt Du dein bei Paybal zwischengelagertes Geld erst freigeben, wenn die Verkäuferin alle Bedingungen des Kaufvertrages erfüllt hat (z. B. Liefern der Ware und ordnungsgemäßer Zustand etc.) Demnach glaube ich, daß Dir außer Ärger kein finanzieller Schaden entstanden ist und die Verkäuferin/Betrügerin auch keine „Beute“ gemacht hat.

Trotzdem solltest Du Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen. Ersteinmal, weil die Betrügerin bestraft werden sollte und du damit auch andere Opfer vor ihr schützen kannst.

Gruß
Nasa

Zuerst sollte man sich mit der Verkäuferin in Verbindung setzen um den Grund des Rückrufes zu erfahren. Dann kann man überprüfen, ob ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorliegt. Sollte sich dann ein solcher Sachverhalt ergeben, kann man bei der Polizei eine Strafanzeige erstatten. Erst aber alles abbprüfen.
mfg
W.

Ja, gehen Sie einfach zur nächsten Polizeidienststelle.