Kaufvertrag als Vereinsvertreter zustandegekommen?

Hallo,
tut mit leid, ich kann leider nicht weiterhelfen!
LG, Charly-Heinz

Hallo,
im Online-Verkaufsrecht kenne ich mich leider zu wenig aus. Tut mir leid.
Gruß,
Friedemann Herbig.

Hallo,
diese Anfrage hat nicht mit Vereinsrecht zu tun, sondern mit Vertragsrecht.

Auch bei Onlinekaufen, hat men eine 14 tägige Widerrufsfrist.
Da diese aber wohl verstrichen waren, konnten Sie den Händelr legiglich in Verzug setzen. Hier ist dann bei Einhaltung einer Frist der Vertrag hinfällig. Dies soltle man aber in einem Schreiben einwandfrei festhalten.

Die in der AGB’s genannten Onliine katalog und Darstellungen sind meines Erachtens so auch nicht rechtsverbindlich.
Ich bin der Ansicht, dass Sie die Ware wegen Mängel zurückgeben können und hier auch Ihr Geld erstatten bekommen müssen.

Aber Sie sollten diesbezüglich einen Fachnawalt befragen.

Gruß
Rüdiger Bein

Die Frage ist einfach: hast du beim Shop kenntlich gemacht, für den Chor einzukaufen oder nur deinen Namen eingegeben?

Wenn letzteres, ist kein Vertrag für den Chor zustande gekommen.