Kaufvertrag, Ansprüche b. Falschlieferg

Hallo,

A. liefert B die von B bestellte Maschine. Eine Woche nach Lieferung stellt A fest, dass er eine bessere, aber teurere Maschine geliefert hat. A schließt einen Umtausch aus, da die Maschine bereits seit einer Woche in Gebrauch ist und will von B den Mehrpreis haben.

Ist überhaupt ein Kaufvertrag zustande gekommen?
Ist A dazu berechtigt und wenn ja, auf welcher Grundlage.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße
Regina

Wer irrtümlich nicht besetellte Warte liefert, kann die höchstens zurückfordern, aber keinen Mehrpreis verlangen.