Kaufvertrag bei ebay kleinanzeigen?

Hallo,

folgender Fall: jemand bietet etwas auf ebay kleinanzeigen privat an. Eine Interessentin schreibt sie hätte Interesse, es müsse aber versendet werden was für den Verkäufer kein Problem ist. Man einigt sich (alles über die Nachrichten-Funktion) auf einen Preis und der Verkäufer gibt der Interessentin die Kontodaten für die Überweisung. 1 Tag später kommt eine Nachricht, dass die Überweisung vorgenommen wurde und die Adresse. Allerdings kann der Verkäufer keine Gutschrift auf dem Konto verbuchen (auch 2 Wochen später nicht). Jegliche Versuche, die Interessentin zu erreichen sind erfolglos - sie meldet sich nicht mehr.

Da einer anderen Interessentin abgesagt wurde die sich anderweitig versorgt hat die Frage: ist mit den Nachrichten ein Kaufvertrag zustande gekommen oder ist bei ebay kleinanzeigen alles unverbindlich?

Viele Grüße
Jessica

Hallo,

naja, der Kauf ist schon bindend, aber das Problem ist eben, dass man keine Sicherheiten hat, wenn man den Artikel vor Geldeingang versendet. Wenn es sich um einen hochpreisigen Artikel handelt, dann würde ich mit Hilfe der Versandadresse versuchen, die Telefonnummer des Käufers ausfindig zu machen und dort mal anzurufen. Meist sind die völlig erstaunt, dass man geschafft hat, die Nummer auszufindig zu machen und bezahlen dann im Nachinein. Im schlimmsten Fall würde ich mit der Adresse zur Polizei und Anzeige erstatten.

Liebe Grüße

Missverständnis
Hallo,

das Problem ist eben,
dass man keine Sicherheiten hat, wenn man den Artikel vor
Geldeingang versendet.

hat er/sie doch gar nicht.

Es geht lediglich darum, ob der Käufer verpflichtet ist, die Ware abzunehmen.

Radio Eriwan sagt: im Prinzip ja, aber lohnt es sich überhaupt, dagegen gerichtlich vorzugehen?

Gruß
Christa

Hi Jessica,

für das Zustandekommen eines Kaufvertrages sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen nötig. Für einen Kaufvertrag ist keine besondere Schriftform vorgeschrieben. § 433 BGB regelt den Kaufvertrag. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

Natürlich sollte dieser immer schriftlich erfolgen, zwecks einer Beweissicherung. So kann ein Kaufvertrag bzw. eine Willenserklärung auch mündlich oder per Mail abgegeben/geschlossen werden. Daher kommt auch ein Kaufvertrag auch per E-Mail bei ebay-Kleinanzeigen zustande.

Natürlich kam mit der nachweislichen konkreten Zusage der Interessentin, den angebotenen Artikel zzgl. Versandkosten für X EUR zu erwerben, ein wirksamer Kaufvertrag n. § 433 BGB zustande.

Dennoch klagen die wenigsten aus gutem Grund nicht auf Erfüllung (Bezahlung und Abnahme): Die Klage wäre vorschüssig zu führen und es entstünden hierüber erhebliche, zusätzliche Kosten, wenn die Beklagte mittellos wäre und etwa eigene Reisekosten mangels Kostenfestsetzung nicht beizutreiben sind.

Es gilt daher die alte Kaufmannsregel, seinem schlechten Geld kein gutes hinterher zu werfen :smile:

G imager