Kaufvertrag Ebay Kleinanzeigen wann ?

Hallo,

mal angenommen jemand verkauft etwas über eBay Kleinanzeigen und gibt an : Zahlung über paypal und Versand inkl der Ware. Nun meldet sich ein Käufer und richtet sich einen paypal Account ein und möchte nun das Geld an den Verkäufer bezahlen. Dieser sagt jedoch : tut mir leid habe den Artikel gerade an jemand anderen verkauft da ihre Antwort so lange gedauert hat und ich dachte sie wollen doch nicht kaufen.

Kann der Käufer nun den Verkäufer rechtlich belangen oder anzeigen ? Ist ein Kaufvertragzustande gekommen ?

Hallo

Vielleicht schreibst du erstmal genau, was da abgelaufen ist, und ob die irgendwas vereinbart haben.

Viele Grüße

Käufer : ich überweise gleich per Paypal
Der Käufer hat aber noch nicht bezahlt und zwischenzeitlich wurde die waren an jemand anderen verkauft. Dies wurde dann dem ersten , potenziellen Käufer mitgeteilt. Dieser droht nun mit Klage

Wurde die Kaufabsicht vom Verkäufer mit einer Reservierungszusage bestätigt?
Diese kann ggf. auch in der „Anforderung“ des Betrages impliziert sein.
Alleine der Kaufwunsch ist noch kein Vertrag.

Ohne weitere Vereinbarungen ist ein Kaufvertrag erst mit (An-)Zahlung wirksam.

seit wann? hast du eine eigenes bgb geschrieben? oder einfach was ausgedacht?

Toll, wie du einen Halbsatz aus dem Zusammenhang reisst.
Nur weil du ein Geschäft betrittst, musst du nicht zwingend gleich den ganzen Laden kaufen.
Bevor du an der Kasse bezahlt hast, ist es nur eine KaufABSICHT und erst mit Annahme des Betrags duch den Verkäufer wird ein Vertrag daraus. Bis dahin kann der immer noch sagen: Nee, dir verkaufe ich nix.

Vielleicht sollte das ganze nochmal mit Daten aufbereitet werden.

Wann fand der Verkauf statt?
Wann hat sich der Käufer das erste mal gemeldet?
Wann er hat er bezahlt?
Hat der Verkäufer zwischenzeitlich nochmal den Käufer auf die anstehende Zahlung aufmerksam gemacht?
Wann hat der Verkäufer den Artikel ein zweites mal verkauft?
Hat er den Käufer vorher eine Frist zur Bezahlung gesetzt? Und wann?

Kleiner Tipp von mir: Lese erstmal das gültige BGB bevor du Menschen unterstellst ihr eigenes bgb gefasst zu haben. Nach tiefem Studium dessen wird dir bewusst (oder auch nicht) was du für eine unquallifizierte Kac… du hier zum Besten gibst.

Also es ist folgendermaßen :
Ich gab dem Käufer meine Paypal Adresse und er sagte er schickt das Geld.
Innerhalb einer Stunde kam noch kein Geld an und der Käufer schrieb mich an und wollte wissen wie er nun genau das Geld bei paypal schicken soll da er sich damit nicht aus kennt.
Ich habe saß gerät dann einfach an jemand anderen verkauft der sofort gezahlt hat. Dies habe ich dem Käufer dann auch mitgeteilt.

Nun will der Käufer von mir 90 Euro Entschädigung weil er das Gerät woanders für 90 Euro mehr bekommen würde. Wenn ich das nicht mache , will er den Fall bei der Polizei zur Anzeige bringen. Wie soll ich mich nun verhalten, wer ist bei Kleinanzeigen im recht und was kann mir passieren ?
Viele grüße

das war das, was du geschrieben hast. und das ist genau eines: unsinn!

ein vertrag - egal ob kaufen oder sonstwas - hat genau gar nichts mit irgendeiner anzahlung zu tun! auch nicht im laden! wenn du das geld auf den thresen legst erwirbst du dadurch noch lange keine ansprüche.

so, und nun lies dein zweites posting nochmal, da schreibst du nämlich was ganz anderes:

leider ist dir der unterschied offensichtlich in keiner weise bewusst. weil du gar nicht weißt, dass der vertrag mit der bezahlung erstmal GENAU GAR NICHTS zu tun hat. lies mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html. der anspruch auf bezahlung ergibt sich erst aus dem vertrag und kann damit logischerweise etwas ausdrücken (den wunsch des käufers zum vertragsabschluss) aber auf keinen fall einen vertrag bewirken oder voraussetzung zum vertragsschluss sein. vertragsabschluss und vertragserfüllung sind zwei völlig unterschiedliche dinge!

und valdez ist nicht einen funken schlauer.

damit ist der kaufvertrag geschlossen. und der käufer hat anspruch auf das gekaufte gerät. wenn du nicht liefern kannst bist du schadensersatzpflichtig. der schaden besteht in diesem fall darin, dass der käufer das gerät anderswo kaufen muss und im deshalb mehrkosten von 90€ entstehen. er ist also im recht.

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Das ist ein bekannter Abzocker Trick.

MfG Frank

hast du auch eine rechtliche begründung für diese behauptung? eine, die den §437 bgb (http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html) aushebelt?

§437 BGB „Rechte bei Mängeln“
Thema verfehlt?

MfG Frank