Ich habe mein Vorkaufsrecht geltend gemacht und eine Wohnung gekauft. Mit dem Kaufvertrag habe ich jetzt leider ein paar Probleme, die der Notar nicht klären kann/will:
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Die Verkäufer haben den erstkäufern einen Schaden verschwiegen. In Kenntnis dieses Schadens, hätten sie die Immobilie vielleicht nicht oder nicht zu den Konditionen gekauft. Ich möchte nun einen Passus in den Vertrg (der jetzt mit mir geschlossen wird) aufnehmen, dass der Schaden vor Vertragsabschluss mit den erstkäufern bekannt war und die Verkäufer verpflichtet sind zur Mängelbeseitigung. Anderenfalls besteht Schadenersatzpflicht. Geht das?
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Im Kaufvertrag mit dem erstkäufer steht, dass sondernutzungsrechte neu geregelt werden, diese im Grundbuch aber noch nicht eingetragen sind. Die Verkäufer haben also etwas verkauft, was so noch nicht im Grundbuch steht. Auch hier möchte ich in den Vertrag aufnehmen lassen, dass schadenersatzpflicht besteht, wenn die Eintragungen nicht umgesetzt werden können. Darf och das?
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Für die erstkäufer wurde eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen. Kann ich darauf bestehen, dass die Vormerkung erst gelöscht wird bevor ich den Kaufpreis überweise? Im aktuellen Vertrag ist es so geregelt, dass die löschung der Vormerkung erst beantragt wird, wenn der Kaufpreis an die Verkäufer und die notargebühren an die erstkäufer überwiesen wurde. Leider haben die Verkäufer mich schon einmal beschissen, so dass ich da echt kein gutes gefühl bei hätte…
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Laut Vertrag mit den erstkäufern liegt eine feuchtigkeitsmssung vor. Diese Unterlagen wollte ich einsehen. Nun teilt mir die notarin mit, dass den Verkäufern diese Unterlagen nicht vorliegen. Wahrscheinlich wurde die Messung von den erstkäufern selbst veranlasst. Hab ich da irgendeine Möglichkeit, an die Unterlagen zu kommen?
Danke fürs lesen!
Für Tipps wäre ich wahnsinnig dankbar!!!