Was die Parteien mit „reinrassig“ gemeint haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Nach den gemeinten Kriterien ist der Hund dann eben reinrassig oder nicht und damit mangelfrei oder mangelhaft.
Ob das im Einzelfall zu beweisen ist, ist eine andere Frage. Meine kurze Google-Recherche hat zu einem Urteil geführt, in dem der Käufer Recht bekam, und zu einem, in dem ein Sachverständigengutachten immerhin eingeholt wurde, wenn der Käufer dann auch beweisfällig blieb und den Prozess verlor.
@Intouch0307, worauf gründen eigentlich deine Zweifel an der Reinrassigkeit?