Hallo habe eine Frage zu Formulierungen im KV. Ich habe diesbezüglich bei dem Notar der den Vertragsentwurf geschrieben hat, bereits angerufen. Ich weiß jetzt nur nicht, wie ich mich verhalten soll
Die Wohnung soll erst im späten Sommer mit der Geldübergabe unsererseits und dem Auszug des Verkäufers in unseren Besitz übergehen.
Der Verkäufer kann lt. KV-Entwurf bis zur Besitzübergabe an den Eigentümerversammlungen teilnehmen und Beschlüsse fassen und zustimmen. Aber sollten Sonderumlagen beschlossen werden und eventuelle Erschließungskosten (wovon wir nicht ausgehen, da das Objekt 1992 gebaut wurde) noch anfallen, sollen wir, lt Entwurf, mit Unterzeichnung…„ab heute“… eintreten. Als wir beim Notar angerufen haben und vorgeschlagen haben, auf Grund der langen Zeit bis es zur Besitzübergabe kommt, dies auch zu ändern in die Formulierung… „Ab Besitzübergabe…“ …sah er kein Problem… Jetzt hat der Verkäufer auch dort angerufen und er will es nicht ändern lassen. Leider lässt dieser Verkäufer alles über den Makler laufen … Jetzt soll Anfang der Woche die Unterzeichnung sein und ich weiß nicht ob ich auf die Änderung bestehen sollte …