Kaufvertrag Gebrauchtwagen gültig, wenn Käufer falsche Daten angibt?

Guten Abend Zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. eines abgeschlossenen Kaufvertrag für einen Gebrauchtwagen.
Zu dem Sachverhalt:
Ich bin der Verkäufer und habe mit dem Käufer einen „Kaufvertrag“ für den Gebrauchtwagen abgeschlossen (handschriftlich auf DIN A4 aufgeschrieben)
Der Kaufpreis für das Auto ist 5000€ und der Käufer hat eine Anzahlung von 400€ geleistet. Der Käufer holt das Auto in 1 Woche ab und zahlt dann auch den Restbetrag.
Nun zu meinem Problem, auf dem Kaufvertrag hat der Käufer komplett falsche Daten eingetragen. Der Name ist nicht lesbar und wohl auch komplett falsch und die aufgeschriebene Adresse existiert nicht Bzw. Da wohnt er nicht (ist die Anschrift von einem Supermarkt).

Kann ich wegen den falschen Angaben des Käufers auf dem Kaufvertrag von diesem zurücktreten? Natürlich würde ich Ihm seine Anzahlung zurück geben.
Denn ich will keine Geschäfte mit Leuten machen die Betrügen/Lügen, denn das kann im Nachhinein nur Probleme geben.

Vielen Dank im Voraus für die Ratschläge.

Mit freundlichen Grüßen

Frage von Auto verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre

Konfrontiere ihn schriftlich mit dieser Aussage, fordere eine zufriedenstellende Erklärung und einen neu ausgefüllten, leserlichen Kaufvertrag mit den neuen, richtigen Angaben. Andernfalls würdest du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Wenn er das macht, brauchst du nicht vom Kaufvertrag zurücktreten. Wenn er nicht einwilligt, verfährst du wie angekündigt.

Zitat von verti.de:

Das muss unbedingt in den Kaufvertrag für ein Auto

  • Name, Anschrift, Geburtsdatum und Personalausweisnummer des Käufers und des Verkäufers
  • Zusage des Käufers, das Auto innerhalb von drei Werktagen umzumelden

Für mich wäre das eine Urkundenfälschung und eventuell Vorbereitung einer Straftat.
Deswegen würde ich auch die Polizei kontaktieren. Der Käufer muss sich ja nochmal bei dir melden.

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Danke für den Tip.
Aber um ehrlich zu sein, würde ich einfach vom „Kaufvertrag“ zurücktreten.
Ich habe gar kein Lust mit Menschen Geschäfte/Handel zu betreiben die zwielichtiges Verhalten an den Tag legen. Da sind Problem/Stress vorprogrammiert.

Wie sieht es aus? Wenn ich mir am Tag der Übergabe, den Ausweis des Käufers zeigen lasse und sehe das die Daten nicht übereinstimmen und daher den Verkauf verweigere. Muss ich dann mit folgen wegen Vertragsbruch o.ä. Rechnen?

Meiner Meinung nach nicht, weil ja der Interessent die Ursache dafür durch seine falschen Angaben gesetzt hat.

Vermutlich wird es ihm peinlich sein, daß er ertappt wurde und sich nach Erhalt der Vorauszahlung verziehen.

Falls er sich aufspielen sollte, würde ich ihm zur Klärung einen Anruf bei der Polizei oder einen Besuch auf dem nächsten Polizeirevier vorschlagen - ich bin mir sicher, daß er verzichten würde.

Das alles unter der Annahme, daß tatsächlich eine unschöne Absicht hinter der falschen Angabe der Daten steckt

Vllt. Ist er ja der Hauswart vom Supermarkt und wohnt tatsächlich dort …

:joy: das kann gut möglich sein, aber ich glaube es nicht.

  1. das ist eine Supermarkt Adresse ohne Wohnungen
  2. und von der Herkunft her der Leute würde ich sagen, dass Sie da nicht arbeiten würden (roma/Zigeuner)

Aber die Möglichkeit hätte bestehen können

Ein Blick in den Personalausweis wird das klären.
Und das Auto abgemeldet verkaufen.

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