Hallo,
ich verkaufe mein Haus und habe nun den Entwurf des Kaufvertrages erhalten (gefertigt vom Notar des Kaufinteressenten). Ich bin mir nicht ganz sicher, ob wirklich jeder Punkt darin seine Berechtigung hat… angeblich nutzt der Notar einen Standart-Kaufvertrag (Vorlage) und hatte eben nur die nötigen Daten ergänzt. Bei ein paar Punkten konnte mir Google schon weiterhelfen… so scheint es z.B. korrekt zu sein, dass man gesamtschuldnerisch (also Käufer und Verkäufer) für Notar- und Gerichtskosten haftet. Finde ich zwar seltsam, aber scheint ja immer so geregelt zu sein.
Was mich aber etwas verwundert bzw. stört, ist folgender Punkt: „(…)Da die Eigentumsumschreibung im grundbuchlichen Vollzug erst nach Zahlung bzw. Hinterlegung des Kaufpreises erfolgen soll, ist der Verkäufer bereit, das Grundstück schon vor Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten einschließlich dinglicher Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung zu belasten, ohne eine persönliche Schuld zu übernehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich, bei der Bestellung vollstreckbarer Grundschulden im Sinne von § 800 ZPO zugunsten deutscher Kreditinstitute in beliebiger Höhe mit beliebigen Zinsen und Nebenleistungen als derzeitiger Eigentümer mitzuwirken.(…)“
Heißt das nicht am Ende, dass ich – bei Zustimmung dieses Punktes - ein gewisses Risiko eingehen würde? Für mich klingt es so, als wenn ich als Verkäufer, bei Nichtzahlung/Bedienung des Kredits durch den Käufer, von dessen Bank aufgefordert werden kann zu zahlen (bzw. die dann ja schon MEIN Haus als Pfand nutzen können)… zumindest für den Zeitraum bis zur endgültigen Umschreibung. Sorry, falls ich da was falsch verstehe, aber da blicke ich echt nicht durch. Laut Google ist dieser Punkt ja nicht unbedingt so ohne…
Hat da jemand Erfahrungen mit bzw. kann da etwas mehr aufklären?
Danke!!!