Kaufvertrag - Hilfe!

Hallo,

folgendes Problem:
Wir haben uns bei einem Möbelhaus ein unverbindliches Angebot (nur die Skizze und mit Kulgelschreiber notiert) geben lassen. Dabei wurde uns gesagt, dass wir gerne eine E-Mail schicken können und dann noch einen Kaufvertrag erhalten, welchen wir unterschreiben müssten.
Wenige Tage später, habe ich per E-Mail geschrieben mit dem Wunsch zu Bestellung und erhielt ein paar Tage später einen Kaufvertrag. Diesen habe ich jedoch nicht unterschrieben, da es ein paar kleine Unstimmigkeiten gab. Außerdem erhielt ich auch keine Bestellbestätigung.
Dann bekam ich einen Anruf bezgl. der Vereinbarung des Liefertermins. Ich sagte, dass ich gar keinen Kaufvertrag unterschrieben habe und bitte erst mal auch den Liefertermin nicht vereinbaren möchte.

Jetzt meine Frage - Ist der Kauf zustande gekommen oder nicht?

Hallo,

das kann schon ein Kaufvertrag sein.
Aber ohne die Details zu kennen, kann man nichts definitives sagen.

Gruß,
Steve

Ja es ist sehr schwammig. Dennoch sehe ich hier ein Fernabsatzgeschäft, welches meines Erachtens hätte nochmal bestätigt werden müssen. Dies wurde nicht, sondern erhielt einen Kaufvertrag zur Unterschrift…

Ein Kauf kommt zustande durch Angebot und Annahme.

Du hast gesagt ja ich will, das Möbelhaus hat das aber so wohl nicht angenommen, sondern sendete anstelle einer Bestätigung (muss auch nicht) einen Vertrag zu mit bestimmten -konditionen. Somit hast du ein erneuertes Angebot erhalten. Dies hast du noch nicht angenommen.

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Gute Frage ob dies als Fernabsatz zählt, da diese ja vorher in den Geschäftsräumen waren.

So sehe ich das nämlich auch!

Meiner Recherche nach, gab es ein Urteil, dass dies als Fernabsatzgeschäft sieht, da es kein verbindliches Angebot gab (sprich alle Informationen inkl. Vertragsbedingungen etc.)

Moin,

Einen „Fernabsatz“ sehe ich da nicht, denn: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/fernabsatzvertrag-36579

  1. Begriff: Verbrauchervertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen unter ausschließlicher Verwendung von Briefen, Katalogen, Telefonanrufen, E-Mails und anderen Fernkommunikationsmitteln.

-Luno

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Deine E-Mail könnte je nach Wortlaut ein verbindliches Angebot darstellen, eine bestimmte Ware zu einem bestimmten Preis abnehmen zu wollen.
Der zurückgesandte Kaufvertrag kann eine Annahme dieses Angebots darstellen - nicht aber, wenn es Differenzen zu deinem Angebot gibt.

„Ich möchte gerne einen roten Lutscher mit Kirschgeschmack für 1€ kaufen.“

Kaufvertrag, evtl. sogar vom Verkäufer unterschrieben:
„Lieferung eines roten Kirsch-Lutschers für 1€“ - das wäre m.E. eine Annahme des Angebots. Deine Unterschrift ist darunter eigentlich nicht mehr nötig, da du deinen Kaufwillen ja schon durch die Angebotsabgabe mitgeteilt hast.

Lautet der vorgelegte Kaufvertrag „Liefeurng eines Himberr-Lutschers für 1,25€“, dann stellt das keine Annahme deines Angebots dar, sondern ist ein Angebot des Verkäufers, dir diesen Artikel liefern zu wollen. Ohne deine Annahme ist dann kein Vertrag entstanden.

Ein Vertrag entsteht immer durch Angebot und Annahme, praktisch immer geht das auch mündlich. Dabei müssen die wesentlichen Umstände geklärt sein (Preis und Warenbeschreibung).

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Ein Fernabsatzvertrag ist ausgeschlossen, da nicht ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet wurden. Vergleiche §312c BGB.

Es handelt sich um einen normalen Kaufvertrag (wenn es hauptsächlich um die Überlassung von Waren geht) oder um einen Werkvertrag (wenn ein wesentlicher Teil des Preises aus Montagearbeiten bei dir im Haus besteht).

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Wie sieht es hierbei mit den Konditionen aus. Sprich ich bestelle Couch zu Betrag X.

Kaufvertrag enthält diese Positionen und der Verkäufer hat als „Goodwill“ noch ein Spray drauf gelegt, aber hat dieses mit 300 € berechnet, und die Couch um 300 € günstiger gemacht, damit am Ende die Summe wieder stimmt.

Zudem kamen dann Vertragskonditionen dazu wie „Anzahlung im Voraus“ usw.

Für mich - neues Angebot. Wie siehst du das?

Ja, das hatte ich auch erst so gesehen und dann dieses Beispiel gefunden:

https://www.it-recht-kanzlei.de/viewNews.php?_rid=5285&print=1

Allerdings gab es seit dem auch immer wieder Änderungen. Also auch schwammig… Letztendlich sehe ich aber das Hauptthema „Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen“ und nach meiner Meinung nicht…

Moin,

Oha … Aber wie schon gesagt wurde, das sind Entscheidungen, die nicht in Stein gehauen wurden. Wobei mir zusätzlich noch einfällt, es ist mir nicht klar geworden, ob es sich um ein besonderes kundenspezifisches Möbelstück handelt, da gäbe es so oder so keinen Widerruf oder um zwar kundenspezifisch, aber aus Standardteilen individuell zusammengestelltes Stück handelt.
Wäre es eine spezielle Maßanfertigung, dann gäbe es keinen Widerruf, auch per Fernabsatz nicht.
Verhandeln ist natürlich immer drin, aber das ist eine andere Baustelle.
Aber der zentrale Punkt ist ja nach wie vor, ist denn überhaupt ein gültiger Vertrag entstanden? Es könnte konkludent abgelaufen sein, aber dazu gibt es meiner Meinung nach keine nützlichen Informationen. Uns fehlt die Gegenseite.
Das riecht nach einem echten juristischen Fall.

-Luno

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Also es handelt sich zwar um ein Zusammengestelltes Möbelstück aber keine Maßanfertigung. Also die Bauteile lassen sich individuell zusammenstellen.

Ja das ist wirklich Problematisch alles, da nichts eindeutig ist. Allerdings wurde explizit geschrieben „Bitte unterschreiben Sie noch den Vertrag“. Es gab keine Aussage darüber, dass dennoch die Lieferung bereits angestoßen wurde… aber dennoch sehr schwammig.

Ich hoffe, der entsprechende Vorgesetzte meldet sich morgen und es kann gütig geklärt werden.

Man kann sich alles mögliche herbeireden, wenn man will.

Vielleicht erklärst du erst mal, wo hier ein Vertrag sein soll, bevor du zum angeblich fehlenden Widerrufsrecht kommst.

Das ist eine Aufforderung, das Angebot anzunehmen. Das hast du nicht gemacht.
Meiner Meinung nach ist hier kein Kaufvertrag entstanden.
Dazu hätte deine E-Mail eindeutig „will [genau beschriebenes Möbelstück] für [Preis] kaufen“ lauten müssen, der Kaufvertrag hätte über genau dieses Möbelstück zu genau diesem Preis lauten müssen, eine Bitte, diesen noch zu unterschreiben, hätte dort nicht stehen dürfen.
Du konntest zu Recht davon ausgehen, dass das keine Annahme deines Angebotes war und dass ohne deine Annahme (durch Unterschrift) kein Vertrag zustande gekomme ist.

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Und das Gesetz ist dabei auch eindeutig auf Seiten des Kunden:
https://dejure.org/gesetze/BGB/154.html sagt:

Ist eine Beurkundung des beabsichtigten Vertrags verabredet worden, so ist im Zweifel der Vertrag nicht geschlossen, bis die Beurkundung erfolgt ist.

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Super! Vielen Dank! Das habe ich bisher noch nicht gelesen.

So, der Auftrag wurde jetzt am Ende ohne Diskussion storniert. Der Vorgesetzte war sehr freundlich. Ich danke euch für den vielen Input!

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