Kaufvertrag Immobilie

Sehe ich das als Laie richtig?
Wird für einen Teil des Kaufpreises eine Grundschuld/Hypothek ins Grundbuch eingetragen, mischt sich das Finanzamt ein:
Eine Grundschuld geht zinslos, sie kann vom Verkäufer an Dritte verkauft werden?
Eine Hypothek kann nicht verkauft werden, geht aber nicht zinslos, das Finanzamt schreibt einen marktüblichen Zins vor, zur Zeit 5,5 % ?

Dank und Gruß
Franz

Nein. Du darfst Zinsen und andere Konditionen frei vereinbaren. Möglicherweise werden allerdings Verträge unter sich nahestehenden Personen vom Finanzamt in der Weise geprüft, dass ein Werbungskosten-/ Betriebsausgabenabzug nur dann anerkannt wird, wenn es Konditionen sind, die einem Fremdvergleich statthalten. Betrifft eigentlich nur familiäre Konstellationen oder Verträge zwischen Gesellschaften und ihren Gesellschaftern.

Hallo,
nein, das hat miteinander nichts zu tun. Das Finanzamt interessiert sich nicht für eine Grundschuld, die vom Käufer bei Kauf (noch!) in das Grundbuch des Verkäufers eingetragen wird. Eine Grundschuld ist ein dingliches Sicherungsinstrument für ein Darlehen, das es ermöglicht, den Sicherungsgegenstand mit sehr hoher Sicherheit für den Darlehensgeber zu verwerten. Eine Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek ein abstraktes Recht, d.h. der im Grundbuch genannte Betrag muss (bei Eintragung) keineswegs der tatsächlichen Forderung entsprechen, kann jederzeit in der Höhe auch wieder beliehen („revalutiert“) werden. Eine Hypothek nimmt durch Abzahlen stetig an Wert ab, ist deshalb relativ unpraktisch für Wiederbeleihungszwecke und für den Nachweis der tatsächlichen Forderung und wird deshalb mittlerweile kaum noch verwendet. Abtreten kann man Forderungen aus beiden, allerdings (in der Praxis) nicht durch den Verkäufer.

Zur Vereinbarung und Folgen einer Verzinsung hat Dir Rotalge schon was geschrieben.

Gruß vom
Schnabel

Hier ist eine Seite, auf der das wesentliche Wissen zum Immobilienrecht zusammengefasst ist: http://www.becker-info.homepage.t-online.de/kgw.htm Die ist ganz hilfreich!

Auch eine ziemlich schnelle und einfache Zusammenfassung zum Thema Hypothek bzw. die Definition des Hypothekenzins habe ich unter https://baufinanzierungs.expert/hypothekenzinsen gefunden.

Hallo RotAlge,

bei mir ist die familiäre Situation gegeben, ich will ein Geschwister nicht abzocken in Zeiten der Minizinsen. Der gewünschte Hypothekenzinssatz kann zwar frei vereinbart werden, das Finanzamt aber soll marktübliche Zinsen vorschreiben, derzeit 5,5%?
Dito beim Kaufpreis, der kann frei vereinbart werden, unter dem schenkungssteuerlichen Wert aber greift die Schenkungssteuer?

Franz

Das Finanzamt rechnet den Wert der Zuwendung mit diesem Zinssatz, wenn ein Darlehen zinslos gewährt wird. Also vereinbart ihr eine Verzinsung von z.B. 1 %, dann ist es nicht zinsfrei und alles ist schön.

Ebenfalls wird natürlich beim Kaufpreis geschaut, ist der zu niedrig, dann ist es teilentgeltlich und unterliegt der Schenkungssteuer.

Aber es gibt Freibeträge unter Verwandten, schau mal hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html

Dass sich das FA nicht einmischt, wenn man 1% Grundschuldzins vereinbart, dachte ich auch erst.

Obwohl geschwisterlich verwandt, wird man (trotz der Grundschuldeintragung als Sicherheit) hinsichtlich der Grundschuldkonditionen mit fremden Dritten verglichen, bei denen 5,5% ges. Zinssatz für die schenkungsteuerliche Abzinsung unverzinslicher Forderungen und Schulden gilt. Unter Berücksichtigung des Freibetrags wird ein Zinsvorteil berechnet, aus dem sich die Schenkungssteuer ableitet.

Gruß Franz