Hallo,
folgende Lage:
Privatperson A verkauft einen Gegenstand an Privatperson B. Person B erhält die Ware, Person A bekommt das Geld aber nicht. A weist mehrmals höflich auf die ausstehende Zahlung hin, erhält irgendwann von B die Nachricht, die Überweisung würde erfolgen. A wartet wieder vergebens und ist nun nicht mehr gewillt, B gutgläubig dem Geld hinterher zu rennen. Person A erhält auch keine Antwort auf die Frage, ob Person B den Gegenstand wieder zurück gegen will.
Was kann Person A nun tun, um sein Recht geltend zu machen? Ist hier eine Anzeige möglich, oder kann dies nur über einen Mahnbescheid erfolgen?
Vielen Dank im Voraus für jede kompetente Hilfe, die mich weiter bringt!
Viele Grüße
Maike