Hallo,
meine Frage bezieht sich auf Kaufverträge für Kraftfahrzeuge.
Soweit ich weiß werden bewegliche Sachen durch Einigung und Übergabe abgewickelt. Also: Käufer und Verkäufer sind sich einig, was gekauft bzw. verkauft werden soll und zu welchem Preis, Käufer gibt Verkäufer das Geld, Verkäufer dem Käufer die Ware. Das war’s.
Aber wie verhält es sich rechtlich eigentlich beim Kauf von Kraftfahrzeugen? Sind ja auch bewegliche Sachen, also Einigung und Übergabe. Nachdem es sich hier jedoch i. d. R. um größere Kaufpreise handelt wird meistens wohl keine Barzahlung, sondern eine Überweisung auf das Konto des Verkäufers vorgenommen. Was ist wenn angenommen der Verkäufer ein Gewerbetreibender ist (z. B. Autohaus), Käufer überweist Kaufpreis für das Kraftfahrzeug auf das angegebene Konto des Verkäufers – und bevor der Käufer das Kraftfahrzeug samt Kfz-Brief vom Verkäufer übergeben bekommt ist dieser insolvent. Hat in diesem Fall der Käufer das Recht sich Besitz am gekauften Kraftfahrzeug zu verschaffen bzw. müsste der Insolvenzverwalter das vor Insolvenz des Verkäufers verkaufte Kraftfahrzeug herausgeben? Oder heißt es in dem Fall für den Käufer „Pech gehabt“; Geld bezahlt, er kann die Forderung an den Verkäufer beim Insolvenzverwalter anmelden?
Und was im Kfz-Brief drinsteht spielt für den Eigentumsübergang wohl keine Rolle mehr, wenn es stimmt was auf wikipedia
steht: Dieser Artikel beschreibt den bis zum 30. September 2005 ausgegebenen Fahrzeugbrief. Am 1. Oktober 2005 wurde er, wie auch der Fahrzeugschein, durch die Zulassungsbescheinigung ersetzt.
Könnte mich da jemand aufklären? Danke im Voraus für die Bemühungen.
Robert